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5. Januar 2010
Eigenmietwert
Viele Wohneigentümer sind vom Steueramt mit einer höheren Bewertung des Eigenmietwerts beglückt worden. Nach der gesetzlichen Regelung hat der Eigenmietwert höchstens 70% der Markmiete zu entsprechen. Bitte lesen Sie weiter unter "Informieren"...

Wenn der vom Steueramt mitgeteilte Betrag zu einem Mietzins führt, welcher für das Wohnobjekt überhöht ist und nicht erzielt werden könnte, kann der Eigenmietwert in der Steuererklärung mit dem entsprechenden korrekten Wert eingesetzt werden, was jedoch auf dem Beiblatt zu erklären und soweit möglich zu dokumentieren ist. Der HEV Winterthur und Umgebung bietet für Betroffene zwei Dienstleistungen an: 1. Eine grobe Überprüfung der Steuerzahlen aufgrund einer Beurteilung von Unterlagen 2. Eine Beurteilung der Liegenschaft nach Besichtigung und detaillierter Abklärung. Nutzen Sie diese Angebote. Nähere Angaben finden Sie im nachfolgenden Auftragsformular (PDF-Datei).

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