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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Garten

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Der Winter war vergleichsweise mild, dennoch haben wir auch dieses Jahr den Frühling sehnsüchtig erwartet. Die Osterglocken, Narzissen und ersten Tulpen sind schon bald verblüht. Und wir haben Zeit, viel Zeit, um den Garten, die Terrasse oder den Balkon zu geniessen. Mit dem Pflegen in Form von Jäten oder Rasenmähen sind viele wohl schon durch. Wir würden gerne ansäen, Blumen und Gemüsesetzlinge in die Beete drücken. Das ist die Seite der Nutzer, sie müssen auf ein schönes Hobby verzichten. Die Seite der Gärtnereien, der Pflanzenzüchter und Blumenhändler sieht ganz anders aus.

Das eine sind die Eingriffe in das Privatleben, in die persönliche Freiheit, das Versammlungsrecht usw. Das andere sind die verhängten Massnahmen gegen Gewerbe und Detailhandel.

Beides erfolgt per Notrecht. Gemäss Epidemiengesetz kann der Bundesrat die ausserordentliche Lage ausrufen und damit Anordnungen ohne den Segen des Parlamentes erlassen, Verordnungen beschliessen und die Kantone anweisen, was sie in ihren Zuständigkeitsbereichen zu tun haben. Dabei muss die Verhältnismässigkeit gewahrt bleiben. Bei allem Verständnis, dass es Mitte März schnell gehen musste, eine Prise mehr Einfühlsamkeit in die Situation der Betriebe, die bis zu 40 Prozent ihres Jahresumsatzes im Frühling machen, wäre zwei oder drei Wochen später vor dem Osterwochenende wünschbar gewesen.

Verpasster Moment

Wenn Ende April ein Stück Normalität zurückgegeben wird, sind Tonnen von Frühlingsblumen vernichtet, der Zeitraum für die Aussaat gewisser Pflanzen verpasst. Gleichzeitig fehlen im Gemüsebau und in der Landwirtschaft Erntehelfer, denn die Spargelsaison hat begonnen, bald kommen die Erdbeeren. Die Grenzen aber sind zu. Für den Privathaushalt ist es verlockend, vermehrt in den eigenen Garten oder die Balkonbepflanzung zu investieren. Entsprechend sind Gärtner gesuchte Leute solange man nicht selber in ein Gartencenter gehen kann. Manch ein privater Swimmingpool verlangt nach Überholung und Inbetriebnahme. Auch hier ist die Nachfrage gross, da noch länger nicht klar sein wird, wie und wo wir den Sommer verbringen können, ob in der Badeanstalt oder am Meer.

Rückkehr zur parlamentarischen Arbeit

Der Zürcher Kantonsrat hat sich gegenüber der Regierung durchgesetzt und seine Arbeit unter Berücksichtigung der sanitarischen Vorschriften in reduziertem Rhythmus wieder aufgenommen. Erfreulicherweise gilt dies auch für das eidgenössische Parlament, dessen Kommissionen einige wichtige Pflöcke eingeschlagen hat und die Massnahmen des Bundesrates ergänzt hat, wo dies nötig war, insbesondere im Bereich der Selbständigerwerbenden. Der Notrechtsmodus muss sobald wie möglich dem regulären parlamentarischen Betrieb weichen. Zurückhaltung ist dabei bei der Überführung der Notmassnahmen in ordentliches Recht zu üben. Hingegen sollten die vor der ausserordentlichen Lage anstehenden Geschäfte mit Hochdruck vorangetrieben werden. Wir brauchen im Bereich Eigenmietwert, Energie- und Umweltgesetzgebung Rechtssicherheit und die Möglichkeit, diese Gesetzesänderungen dem Souverän vorlegen zu können.

Keine staatlichen Eingriffe in Mietverhältnisse

Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sind nur indirekt von den Notmassnahmen betroffen. Für die Hauseigentümer, welche Wohnungen oder Geschäftsliegenschaften vermieten, gilt weiterhin und unverändert das Mietrecht. Es gibt kein Anrecht auf Mietzinsreduktion oder -erlass. Hingegen empfehlen wir im Härtefall das Gespräch zu suchen. Für Geschäftsliegenschaften präsentiert sich die Situation anders als für Wohnungen. Geschäfte, die nach 6 Wochen ihre Arbeit wieder aufnehmen können, werden sicher nicht sofort wieder auf Hochtouren laufen. Hier sollen Vermieter und Mieter gemeinsam Lösungen suchen. Man darf dabei nicht vergessen, dass es nicht nur eine schwierige Zeit für Mieter ist, sondern auch gerade für private Vermieter. Sie sind oft auf diese Einnahmen als Ergänzung zur AHV angewiesen. In vielen Fällen handelt es sich um ehemalige Gewerbetreibende oder Selbständigerwerbende, die keine oder nur eine bescheidene berufliche Vorsorge ansparen können. Für sie stellen die Einnahmen aus den Liegenschaften gewissermassen ihre Pension dar. Anders als oft kolportiert, sind Vermieter nicht nur grosse Immobilienfirmen oder Versicherungen.

Autor

Martin Farner-Brandenberger

Kantonsrat und Präsident Hauseigentümerverband Region Winterthur

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