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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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3x Nein zu den Winterthurer Parkierungsvorlagen

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Wenn die Winterthurer Parkierverordnungen angenommen werden, kann die Parkkarte in der Blauen Zone mehr als das Dreifache von derjenigen in der Stadt Zürich kosten. Zudem würden Parkplätze abgebaut, die Bewohnerinnen und Bewohner von Neuhegi benachteiligt und unnötige Bürokratie geschaffen. Aus diesen Gründen lehnt der Hauseigentümerverband diese Parkierungsvorlagen ab.

Am 26. September 2021 dürfen die Winterthurerinnen und Winterthurer über die neuen Parkierverordnungen der Stadt Winterthur abstimmen. Mit dieser Abstimmung sollen die drei bestehenden Verordnungen zur Parkplatzbewirtschaftung angepasst werden. Konkret geht es um die Verordnung über das gebührenpflichtige Parkieren auf öffentlichem Grund (VgP), die Verordnung über das unbeschränkte Parkieren in der Blauen Zone (PBZ) und die Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund (Nachtparkierverordnung).

Mit den geplanten Parkierverordnungen könnten die Parkiergebühren massiv erhöht werden, die Bewohnerinnen und Bewohner von Neuhegi benachteiligt, Parkplätze abgebaut und ein grosses Bürokratiemonster geschaffen werden. Aus diesen Gründen lehnt der Hauseigentümerverband, zusammen mit anderen Verbänden und Parteien, diese Vorlagen ab und empfiehlt ein dreifaches Nein am 26. September.

Als Grund für die neuen Parkierverordnungen wird behauptet, dass damit das Parkieren von auswärtigen Pendlern in den Quartieren verhindert werden soll. Diese Idee wird auch vom Hauseigentümerverband unterstützt. Auch wir wollen, dass Parkplätze in der Stadt Winterthur den Anwohnern, dem Gewerbe und für den Einkauf zur Verfügung stehen. Die zur Abstimmung stehenden Verordnungen sind aber die falschen Ansätze, bestrafen die Winterthurerinnen und Winterthurer und wollen das Auto grundsätzlich aus der Stadt Winterthur verbannen.

Erhöhung der Parkgebühren

Bereits heute bezahlen die Anwohner von Winterthur mit 710 Franken die schweizweit mit Abstand teuerste Nachtparkgebühr. Neu soll der Stadtrat diese Gebühr in eigener Kompetenz auf 1'000 Franken für Privatpersonen bzw. 1'160 Franken für Gewerbetreibende erhöhen können. Gebühren für Sonderbewilligungen könnte er gar versechsfachen.

Auch das Parkieren auf gebührenpflichtigen Parkplätzen soll mehr als doppelt so teuer werden. Wo das Parkieren für zwei Stunden bisher 3 Franken kostete, wird es neu 6.25 Franken kosten. Es ist unverhältnismässig und unnötig, die Parkgebühren für die Anwohner dermassen zu erhöhen.

Wenn man Pendlern in Bahnhofsnähe das längere Parkieren verunmöglichen möchte, würde es genügen, das Parkieren mit Parkscheibe zu signalisieren und eine Parkzeitbeschränkung auf drei Stunden festzulegen. Es ist aber nicht notwendig., dass Anwohnerinnen und Anwohner für eine Parkkarte in der Blauen Zone 1‘000 Franken bezahlen müssen, also mehr als das Dreifache wie zum Beispiel in der Stadt Zürich.

Benachteiligung von Neuhegi

In Neuhegi sollen keine «Blaue Zone» Parkplätze mehr zur Verfügung stehen, sondern nur noch weisse, kostenpflichtige und zeitlich begrenzte Parkiermöglichkeiten. Wo sollen Gäste von Anwohnern in Neuhegi parkieren, wenn sie länger verweilen möchten und keine Besucherparkplätze zur Verfügung stehen?

Die Bevölkerung, die Besucher und die Firmen werden in Neuhegi gegenüber dem Rest der Stadt grundlos benachteiligt, zumal es hier auch keine öffentlichen Parkhäuser gibt. Diese neue Regelung ist völlig unverhältnismässig, in Neuhegi besteht auch kein Parkierungsdruck durch Pendler.

Abbau von Parkiermöglichkeiten

Durch flächendeckende Markierung von blauen Parkfeldern in der ganzen Stadt, auch in den Quartieren, gehen Parkiermöglichkeiten für Anwohner, Besucher und Firmen verloren. Der damit verursachte Parkplatzsuchverkehr wird die Wohnquartiere belasten.

Ihre Besucher werden nur noch eine Stunde, maximal eineinhalb Stunden parkieren dürfen, länger erlaubt es die Blaue Zone nicht. Wenn Ihr Besuch länger bleiben möchte, muss für eine Tagesbewilligung 20 Franken bezahlt werden. Lieferanten, Handwerker oder Servicetechniker finden keinen Parkplatz mehr in der Nähe, dadurch verteuern sich für Sie deren Leistungen.

Bürokratie ohne Nutzen

Wer eine Anwohnerkarte für sein Auto einlösen möchte, muss zuerst beweisen, dass kein Parkplatz im eigenen Haus gemietet werden kann. Dies verursacht einen unnötigen Aufwand zulasten der Mieter, Haus- und Stockwerkeigentümer und der Liegenschaftsverwaltung.

Damit soll verhindert werden, dass Anwohner private Parkplätze an Pendler vermieten und ihr Auto auf die Strasse stellen. Obwohl diesbezüglich in Winterthur kein Problem besteht, wird ein unnötiger Bürokratieaufwand geschaffen, welcher nichts bringt und die Bürgerinnen und Bürger Zeit und Geld kostet.

3x Nein am 26. September 2021

Aus diesen Gründen lehnt der Hauseigentümerverband, zusammen mit anderen Verbänden und Parteien, diese Vorlagen ab und empfiehlt Ihnen ein dreifaches Nein am 26. September. Wir danken Ihnen, wenn Sie zu den drei Parkierverordnungen ebenfalls Nein sagen und damit den Weg freihalten für eine bessere Lösung für Winterthur.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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