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60 Windräder für ein Rechenzentrum

Autor Tobias Weidmann
Datum
Windenergieanlagen (Bild ulleo, Pixabay)

Warum der Zürcher Windkraft-Richtplan mehr Fragen aufwirft als Strom liefert.

Auf dem Grenchenberg sollen ab 2029 vier Windräder drehen. Die Investition beträgt rund 34 Millionen Franken. Dafür erhält die Betreiberin über 20 Jahre eine garantierte Einspeisevergütung von voraussichtlich rund 100 Millionen Franken. Bezahlt wird sie über den Netzzuschlag auf jeder Stromrechnung. Also von uns allen.

Grenchen ist kein Einzelfall. Für neue Windanlagen übernimmt der Bund heute bis zu 60 Prozent der Investitionskosten. Alternativ sichert eine gleitende Marktprämie den Betreibern einen Mindesterlös. Eine Technologie, die ohne Subventionen weder gebaut noch betrieben wird, ist nicht günstig. Die Kosten tragen einfach andere.

Der Strombedarf wächst

Der Kanton Zürich verbraucht heute knapp 10 Terawattstunden Strom pro Jahr. Das ist so viel, wie das Kernkraftwerk Leibstadt produziert. Und der Bedarf steigt. Zu den heutigen 1,63 Millionen Einwohnern könnten bis 2055 rund 570'000 dazukommen. Dazu kommen die Rechenzentren. Allein im Netz der EKZ sind sechs in Betrieb, elf weitere sind geplant oder im Bau. Heute beanspruchen die Rechenzentren im Raum Zürich rund 210 Megawatt Leistung, fast halb so viel wie die ganze Stadt Zürich. Bis 2030 sollen es fast 500 Megawatt sein, also eine zweite Stadt Zürich. Dann brauchen sie über 2 Terawattstunden pro Jahr, so viel wie eine halbe Million Haushalte.

Was Windkraft beitragen kann

Baudirektor Martin Neukomm will an 19 Standorten rund 60 Windräder mit bis zu 256 Metern Höhe ermöglichen, viele davon im Weinland und rund um Winterthur. Die Regierung rechnet mit 520 Gigawattstunden pro Jahr. So viel braucht ein einziger neuer Rechenzentrums-Campus in der Region Zürich. Für eine ganze Region voller Windräder bekommt der Kanton den Strom für ein einziges Rechenzentrum. Wind liefert nur, wenn er weht. Es braucht zusätzliche Netze, Speicher und Reservekraftwerke, die mit Gas betrieben werden.

Offene Fragen

Erstens: Wie wurden die Standorte bestimmt? Fast alle 19 Gebiete liegen im Wald. Das Energiegesetz verlangt seit 2025, dass die Kantone bei der Wahl der Gebiete Landschaft, Lebensräume und Wald berücksichtigen (Art. 10 Abs. 1ter EnG). Das Bundesgericht hat ausgerechnet im Fall Grenchenberg entschieden: Gefährdete Vogel- und Fledermausarten sind bereits im Richtplan abzuklären (BGE 148 II 36). Im Zürcher Richtplan fehlen diese Erhebungen, ebenso Windmessungen. Was jetzt nicht geprüft wird, wird später nie mehr gleichwertig geprüft.

Zweitens: Wer entscheidet am Schluss? Das Energiegesetz verlangt die Zustimmung der Standortgemeinden, «soweit das kantonale Recht nichts anderes bestimmt» (Art. 14a Abs. 2 EnG). Mit diesem Nebensatz kann der Kanton die Gemeinden übergehen. Die SVP will das Mitspracherecht deshalb im kantonalen Gesetz verankern.

Was das für Grundeigentümer heisst

Mit der Plangenehmigung werden auch Enteignungsrechte erteilt, etwa für Zufahrten und Installationsplätze (Art. 14a Abs. 4 EnG). Pro Windrad werden zudem rund 10'000 Quadratmeter Wald gerodet. Die Ersatzaufforstung geht zulasten von Kulturland, insgesamt mindestens 50 Hektaren. Wo diese Flächen liegen, sagt der Richtplan nicht.

Wie es weitergeht

SVP und Mitte haben eine Motion für die Mitbestimmung der Standortgemeinden eingereicht. Im Oktober entscheidet der Kantonsrat über die Überweisung. Danach berät die Kommission das Anliegen zusammen mit der Energievorlage der Regierung. Der Richtplan kommt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2027 in den Rat. Die SVP verlangt, dass Richtplan und Gesetz gemeinsam beraten werden. Denn wer neben 256 Meter hohen Windrädern leben soll, muss darüber abstimmen können. Wie die Mehrheiten im Kantonsrat aussehen und was das für Ihre Gemeinde bedeutet, lesen Sie in der nächsten Ausgabe.

Autor

Tobias Weidmann

Kantonsrat, Vorstandsmitglied HEV Region Winterthur und Regionalvertreter Andelfingen

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