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Abschaffung Eigenmietwert:

Fakten und Informationen

Abschaffung des Eigenmietwerts: Es ist an der Zeit

Datum

Die Schweiz stimmt am 28. September 2025 über eine Reform ab, die für Wohneigentümerinnen und -eigentümer von grosser Bedeutung ist: die Abschaffung des Eigenmietwerts. Es ist eine einmalige Chance, ein überholtes und ungerechtes System zu beenden – und damit die Eigenverantwortung und den Schuldenabbau endlich auch steuerlich zu fördern.

Uns steht eine wegweisende Abstimmung bevor: die Abschaffung des Eigenmietwerts. Jahrzehntelang war dieses System ein fester Bestandteil unserer steuerlichen Realität – und nun bietet sich endlich die Möglichkeit, es zu korrigieren. Die Abschaffung ist nicht nur sachlich richtig, sondern auch längst überfällig.

Der sogenannte Eigenmietwert ist ein fiktives Einkommen, das Wohneigentümerinnen und -eigentümer versteuern müssen, wenn sie ihr Eigenheim selbst bewohnen. Historisch gesehen, war diese als Kriegsteuer eingeführt und dann als Steuer zur Gleichbehandlung von Mietenden gegenüber Eigentümerinnen und Eigentümern weitergeführt. Wer in den eigenen vier Wänden wohnt, «erspart» sich die Miete und soll dieses fiktive Einkommen schliesslich auch versteuern. Was einst als gerecht erschien, führt heute zu absurden Verzerrungen.

In der Praxis trifft das System nämlich genau jene, die verantwortungsvoll handeln: Wer seine Hypothek reduziert oder sogar vollständig abbezahlt hat, verliert nicht nur den Abzug für Schuldzinsen, sondern muss weiterhin den vollen Eigenmietwert versteuern. Das bedeutet, dass wer vorausschauend plant und Schulden abbaut, wird steuerlich benachteiligt. Umgekehrt profitieren jene, die aus rein steuerlichen Gründen ihre Hypothek möglichst hochhalten – ohne Rücksicht auf langfristige finanzielle Stabilität.

Dieses System setzt somit die völlig falschen Anreize. Es fördert die Verschuldung und bestraft Sparsamkeit bzw. Abbezahlung von Schulden. Das ist nicht nur individuell frustrierenden, sondern auch volkswirtschaftlich problematisch. Die Schweiz zählt international zu den Ländern mit der höchsten privaten Verschuldung – und ein Grossteil davon stammt aus Hypotheken. Das aktuelle Steuerregime mit dem Eigenmietwert leistet dazu einen direkten Beitrag.

Die geplante Abschaffung ist deshalb ein längst fälliger Schritt hin zu einem nachhaltigeren System. Künftig sollen selbstnutzende Wohneigentümerinnen und -eigentümer nicht länger ein fiktives Einkommen versteuern müssen. Im Gegenzug entfallen aber auch die Schuldzinsabzüge – ein fairer und logischer Tausch, der Eigenverantwortung, Schuldenabbau und langfristige Finanzplanung fördert.

Zudem schafft die Reform Klarheit und Transparenz. Das heutige System ist komplex, schwer verständlich und in vielen Fällen auch administrativ aufwendig. Eine Vereinfachung des Steuersystems kommt nicht nur den Steuerpflichtigen, sondern auch der Verwaltung zugute.

Doch trotz der überzeugenden Argumente wird die Abstimmung voraussichtlich knapp. Umso wichtiger ist es, dass möglichst viele Stimmberechtigte ihre Verantwortung wahrnehmen, sich informieren und an die Urne gehen. Dies ist mein letzter Beitrag als Präsident des HEV Region Winterthur. Ich blicke mit Dankbarkeit auf viele engagierte Jahre zurück – und hoffe sehr, dass wir gemeinsam mit Ihrer Unterstützung einen historischen Schritt schaffen: die Abschaffung des Eigenmietwerts. Für mehr Fairness, für mehr Eigenverantwortung.

Autor

Martin Farner-Brandenberger

Kantonsrat und Präsident Hauseigentümerverband Region Winterthur

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