Jump to main content
Logo HEV Region Winterthur Mitglied werden

Visitor notice

Abschaffung Eigenmietwert:

Fakten und Informationen

Abschaffung Eigenmietwert: Im Alter schuldenfrei wohnen

Datum

Die Bevölkerung stimmt am 28. September über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Was bedeutet die Abschaffung des Eigenmietwerts für lokale Hausbesitzer? Die Oberianer Hauseigentümerin Yvonne Gut teilt ihre Einschätzungen.

Wer der Oberianerin Yvonne Gut einen Besuch abstatten will, muss einige Höhenmeter überwinden. Gut öffnet die Türe und lädt sogleich auf eine Hausführung ein.

Alles durchgerechnet

«Mein Ehemann und ich haben das Haus 2006 gekauft», erinnert sie sich. «Ich habe damals alles durchgerechnet», sagt die Betriebsökonomin, die auf dem zweiten Bildungsweg ein Jus-Studium absolviert hat und mittlerweile als Juristin arbeitet. «Dank Eigenkapital aus einer Erbschaft konnten wir uns das Haus leisten.» Auf der Terrasse macht sie eine einladende Geste. «Mein Mann wollte Aussicht», sagt Gut. Diese ist tatsächlich beeindruckend, ganz Oberwinterthur liegt einem zu Füssen.

Steuer, ohne das Geld fliesst

«Ich finde den Eigenmietwert eine unfaire Steuer», sagt Gut. Es werde ein Einkommen versteuert, das gar nie generiert wurde. «Wo gibt es denn sonst eine Steuer, die erhoben wird, obwohl gar kein Geld als Einkommen geflossen ist?» Ein Drittel des Einkommens, das sie und ihr Mann erarbeiteten, ginge für die Steuern und «all die unterschiedlichen Gebühren» weg. Ausserdem seien die Wohnkosten gerade beim Eigenheim um einiges höher als der Mietzins einer vergleichbaren Wohneinheit.

Wo gibt es denn sonst eine Steuer, die erhoben wird, obwohl gar kein Geld als Einkommen geflossen ist?

Yvonne Gut, Hauseigentümerin

Im Dachgeschoss, wo ihr Büro untergebracht ist, deutet Gut auf die Dachgauben. «Diese stellen eine Wertvermehrung dar, die Kosten waren deshalb nicht abzugsfähig», so Gut. «Im Laufe der Zeit haben wir immer wieder in den Unterhalt unseres Hauses investiert, mal mussten die Fenster erneuert, mal die Küche nach einer Lebensdauer von 25 Jahren ersetzt werden», sagt die Hausbesitzerin. «Bei all den Investitionen stand der steuerliche Aspekt, also die Möglichkeit der Abzüge in der Steuererklärung, nie im Vordergrund, wir wollten einfach schön wohnen.»

Hauseigentümerin Yvonne Gut begrüsst die Abschaffung des Eigenmietwerts. Bild: Claudia Naef Binz

Für die 58-jährige Gut und ihren Mann rückt die Pensionierung näher. «Wir haben bereits viel abbezahlt, wurden aber bisher steuerlich dafür bestraft», sagt Gut. «Uns ist es wichtig, dass wir im Alter möglichst schuldenfrei leben können.» Gut rechnet damit, dass sie bei einem Ja um rund 3000 Franken jährlich entlastet wird.

Das Wort Eigenmietwert fehlt

Der Name der eidgenössischen Abstimmung kann als irreführend empfunden werden: «Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften.» Dies ist laut Hauseigentümerverband deshalb so, weil die Abschaffung des Eigenmietwerts mit diesem Bundesbeschluss gekoppelt wurde, nur wenn dieser angenommen wird, wird auch der Eigenmietwert abgeschafft. Die Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, eine Steuer auf Zweitliegenschaften einzuführen. Ob ein solche Steuer eingeführt wird, entscheidet aber immer die Bevölkerung im entsprechenden Kanton oder der Gemeinde. Damit können die Tourismuskantone allfällige Steuerausfälle kompensieren. Laut Abstimmungsbüchlein rechnet der Bund beim aktuellen Hypothekarzinsniveau von Steuerausfällen, vornehm als «Mindereinnahmen» deklariert, von 1,8 Milliarden. Dies sind Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Steigen die Zinsen auf drei Prozent, rechnet der Bund hingegen mit Mehreinnahmen.

SP, Grüne und Teile des Gewerbes dagegen

Gegen die Abschaffung ist die SP Schweiz. Auf ihrer Webseite schreibt die Partei: «Der Systemwechsel bei den Liegenschaftssteuern kostet rund zwei Milliarden Franken.» Das bedeute jährlich 500 Franken mehr Steuern pro Haushalt, reiche Immobilienbesitzer würden entlastet, während Mieter aufgrund «explodierender Mieten» bereits belastet seien. Auch die Grünen sind dagegen. Sie führen das grosse Steuergeschenk ins Feld und befürchten, dass Anreize, Häuser zu sanieren, wegfallen. Die Gewerbe-Allianz «Nein zum Sanierungs-Stopp» lehnt die Vorlage aus dem gleichen Grund ab.

Mehr Geld für Sanierungen

«Das Gegenteil wird der Fall sein», sagt Ralph Bauert, Geschäftsführer des Hauseigentümerverbands Region Winterthur (HEV). «Es wird mehr Geld für Sanierungen zur Verfügung stehen.» Er geht davon aus, dass Umweltsanierungen abzugsfähig bleiben werden. «Die Kantone werden die Umweltziele wohl nicht einfach über Bord werfen», so Bauert.

«Je nach Zinsniveau sind sogar Mehreinnahmen bei den Steuern möglich.» Die Entwicklung der Zinsen bleibe aber unsicher. «Im Vergleich zum Ausland haben die Schweizer Privathaushalte eine sehr hohe Verschuldung von 126 Prozent des Bruttoinlandprodukts. Die Abschaffung des Eigenmietwerts stellt die Finanzen der Haushalte auf eine stabilere Basis.»

Was ändert sich beim Ja

  • Der Eigenmietwert, eine Steuer auf ein fiktives Einkommen auf Wohneigentum, fällt weg.
  • Die Abzüge für Kosten auf den Unterhalt von Liegenschaften (Werterhalt) fallen im Gegenzug ebenfalls weg. Kosten für Wertvermehrung waren schon vorher nicht abzugsfähig.
  • Die Kantone können individuell beschliessen, dass Kosten für energetische Massnahmen weiterhin abzugsfähig bleiben.
  • Es wird gleichzeitig die Grundlage für eine Liegenschaftssteuer für Zweitliegenschaften geschaffen, mit der Tourismuskantone allfällige Steuerausfälle aus dem Wegfall des Eigenmietwerts kompensieren können, sofern die kantonale Stimmbevölkerung sich dafür ausspricht.
  • Die Abzüge der Schuldzinsen auf Hypotheken werden begrenzt, auf maximal zehn Jahre, im ersten Jahr auf 10 000 Franken, linear abnehmend. Nur Erstwerweber können den Abzug geltend machen.

Claudia Naef Binz, Winterthurer Zeitung

Die Winterthurer Zeitung informiert in der Ausgabe vom 11. September 2025 über die Abstimmung zur Abschaffung des Eigenmietwerts und befragt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert zu dieser Vorlage. Weitere Informationen und Grafiken zum Eigenmietwert in diesem Online-Artikel von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert: Fakten zur Abschaffung des Eigenmietwerts

Winterthurer Zeitung vom 11. September 2025
Im Alter schuldenfrei wohnen
PDF | 263 kB
Download

Warenkorb

 Artikel