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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Abschaffung Eigenmietwert – Licht am Horizont

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Es ist schon lange kein Geheimnis mehr, dass Haus- und Wohneigentümer überdurchschnittlich hohe Gebühren, Abgaben und Steuern bezahlen. Alleine mit den Grundstückgewinnsteuern bezahlten die Hausverkäufer in den vergangenen vier Jahren in Winterthur 215 Millionen Franken und auch in anderen Gemeinden machen die Grundstückgewinnsteuern einen substantiellen Anteil der Steuereinnahmen aus. Im Moment planen mehrere Gemeinden die Einführung einer weiteren Steuer, welche wiederum nur die Haus- und Wohneigentümer bezahlen müssen, die sogenannte Mehrwertabgabe. Die Mehrwertabgabe wird zwar als „Abgabe“ bezeichnet, ist faktisch aber eine Steuer welche den Hauseigentümern zusätzlich auferlegt wird, wenn ihre Liegenschaft an Wert gewinnt.

Während die zahlreichen Gebühren und Abgaben von den Eigentümern klaglos bezahlt werden und man sich beim Hausverkauf über die Grundstückgewinnsteuer aufregt, ist der ungerechte Eigenmietwert das grösste Ärgernis. Jedes Jahr müssen die Wohneigentümer einen fiktiven Mietzins versteuern, was das steuerbare Einkommen erhöht und die Steuerrechnung deutlich verteuert.

Der Hauseigentümerverband setzt sich seit Jahren für die Abschaffung des Eigenmietwerts ein. Nachdem die HEV-Initiative „Sicheres Wohnen im Alter“ 2012 vom Stimmvolk knapp abgelehnt wurde, hat der Hauseigentümerverband 2016 die Petition „Eigenmietwert abschaffen“ mit über 145‘000 Unterschriften eingereicht. Die Forderung der Petition ist klar: Die ungerechte Besteuerung eines fiktiven Mietzinses für das Wohnen in den eigenen vier Wänden muss endlich abgeschafft werden. Am 27. Mai 2021 hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben endlich eine konkrete Gesetzesvorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts mit folgenden Eckpunkten verabschiedet:

Für selbst genutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz muss zukünftig kein Eigenmietwert mehr versteuert werden. Damit setzt die Vorlage die Hauptforderung des HEV Schweiz um. Zweitwohnungen werden von der Änderung nicht betroffen und unterstehen weiterhin der Eigenmietwertbesteuerung.

Für Ersterwerber von Wohneigentum ist ein befristeter Schuldzinsabzug vorgesehen. Der HEV Schweiz unterstützt einen begrenzten Schuldzinsabzug für Ersterwerber. Wohneigentum in der Schweiz ist sehr teuer. Damit der weitverbreitete Wunsch nach Wohneigentum nicht zur Illusion wird, müssen Neuerwerber einen Teil ihrer Hypothekarzinsen von der Steuer abziehen können. Dies gebietet der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung.

Steuerabzug aller privaten Schuldzinsen soll verboten werden. Dieser Vorschlag der Mehrheit der Kommission ist für den HEV Schweiz inakzeptabel. Damit wird das verfassungsrechtliche Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit verletzt. Eigentümer von Zweitwohnungen müssen weiterhin eine «Eigenmiete» versteuern und Eigentümer von Mietliegenschaften müssen weiterhin die Mietzinseinnahmen versteuern. Es muss ihnen daher im Gegenzug auch gestattet sein, ihren Schuldzinsaufwand abzuziehen. Dies entspricht dem Steuersystem und der Steuergerechtigkeit. Eine Minderheit der Kommission beantragte daher zu Recht, die privaten Schuldzinsen weiterhin, wenn auch eingeschränkt, zum Abzug zuzulassen. Sie will dies im Umfang von höchstens 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge ermöglichen.

Die Kantone sollen die Kompetenz haben, Abzüge zur Förderung von Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen vorzusehen. Der HEV Schweiz unterstützt eine Regelung, wonach die Kantone, diese Kosten weiterhin zum Abzug zulassen können. Die Regelung soll praxistauglich sein. Unterstützt wird vom HEV Schweiz auch die Beibehaltung des Abzugs für denkmalpflegerische Kosten.

Der Hauseigentümerverband wird sich für eine zügige Behandlung der Vorlage im Parlament einsetzen, damit die Steuerstrafe für das Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung endlich abgeschafft wird. Nach jahrelangem Zögern ist es jetzt an der Zeit, dass sich auch in der Schweiz endlich mehr Leute Wohneigentum leisten – und dieses auch noch im Alter ohne Steuerstrafe nutzen können.

Ich kann allen Wohneigentümern versichern, dass sich der Hauseigentümerverband weiterhin mit aller Kraft dafür einsetzt, dass der ungerechte Eigenmietwert baldmöglichst abgeschafft wird.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

Bild: Übergabe der Petition "Eigenmietwert abschaffen" vom HEV Schweiz

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