Der Eigenmietwert ist eine fiktive Einkommenssteuer, die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer für das selbst bewohnte Haus bezahlen müssen. Am 28. September hat das Schweizer Stimmvolk dessen Abschaffung beschlossen. Damit entfallen auch die damit verbundenen, steuerlichen Abzüge z.B. für energetische Sanierungen – Investitionen werden also weniger attraktiv. Wird jetzt weniger oder langsamer saniert? HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert nimmt dazu Stellung auf Tele Z.
Am 28. September 2025 hat das Schweizer Stimmvolk mit 57,7 Prozent die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Damit müssen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer nicht mehr einen fiktiven Mietertrag versteuern, können gleichzeitig aber auch keine Abzüge für Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten mehr geltend machen.
Wie sich diese Veränderungen auf energetische Sanierungen auswirken und ob der Kanton Zürich weiterhin Steuerabzüge für energetische Sanierungen zulassen soll, wird im Beitrag auf Tele Z vom 7. Oktober 2025 von den beiden Kantonsräten Karl Heinz Meyer (SVP) und Christoph Fischbach (SP) sowie von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert eingeordnet.