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Abschaffung Eigenmietwert:

Fakten und Informationen

Abstimmung zum Eigenmietwert

Datum

Am 28. September 2025 entscheidet das Schweizer Stimmvolk über die Abschaffung des Eigenmietwerts. Über den Eigenmietwert wird allerdings nicht abgestimmt, da das Parlament die Abschaffung Ende 2024 bereits beschlossen und niemand das Referendum ergriff. Weil aber das Parlament die Abschaffung des Eigenmietwerts mit dem Bundesbeschluss über Zweitliegenschaften gekoppelt hat, wird indirekt doch über die Abschaffung des Eigenmietwerts abgestimmt.

Auf dem Abstimmungszettel steht somit: Wollen Sie den Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2024 über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften annehmen? Die Kantone erhalten damit die Möglichkeit, eine Steuer auf Zweitwohnungen zu erheben. Die Bevölkerung in jedem Kanton kann selbst entscheiden, ob eine solche Steuer erhoben werden soll oder nicht. Der Bundesrat und das Parlament empfehlen den Bundesbeschluss anzunehmen.

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts wird das Steuersystem vereinfacht und die Anreize zur privaten Verschuldung reduziert. Das Abbezahlen der Hypothekarschulden wird steuerlich nicht mehr bestraft, Rentnerinnen und Rentnern wird zur knappen Rente kein Eigenmietwert mehr dazugerechnet. Mieter und junge Familien profitieren in den ersten zehn Jahren vom Ersterwerberabzug und Kantone können energetische Sanierungen weiterhin unterstützen.

Im Parlament erhielt die Abschaffung des Eigenmietwerts eine deutliche Mehrheit von 61 Prozent. Diese hohe Zustimmung zeigt, dass mit dem vollständigen Systemwechsel ein ausgewogener Kompromiss gefunden wurde. Während alle Mitte-Rechts-Parteien für die Abschaffung des Eigenmietwerts stimmten, gab es von linker Seite eine Ablehnung. Die Ablehnung der linken Parteien überrascht insofern, weil SP und Grüne immer einen vollständigen Systemwechsel forderten und sich in der parlamentarischen Diskussion grösstenteils durchsetzen konnten. Der Hauseigentümerverband empfiehlt einstimmig den Eigenmietwert abzuschaffen und damit am 28. September 2025 ein Ja zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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