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Änderung kantonales Energiegesetz – HEV setzt auf Freiwilligkeit statt auf Zwang

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Anfangs Mai hat Regierungsrat Martin Neukom das revidierte kantonale Energiegesetz vorgestellt. Dabei handelt es sich um die seit langem erwartete Umsetzung der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2014 (MuKEn 2014). Der HEV Kanton Zürich unterstützt die Stossrichtung des Gesetzes, die CO2-Emissionen aus Öl- und Gasheizungen weiter zu reduzieren, setzt im Unterschied zum Baudirektor aber auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung statt auf Zwang und Vorschriften.

Die konziliant vorgetragenen Ausführungen des Baudirektors vermögen nicht darüber hinwegzutäuschen, dass der Entwurf einige Mängel aufweist. So einfach und pragmatisch wie dargestellt lassen sich die vorgeschlagenen Massnahmen jedenfalls nicht umsetzen. Der HEV Kanton Zürich lehnt es insbesondere ab, dass von bewährten Prinzipen wie Freiwilligkeit und Eigenverantwortung abgerückt und ein staatlich verordneter Zwang aufoktroyiert werden soll. Etwa bei Heizungssanierungen, wo Öl- und Gasheizungen in Zukunft durch Wärmepumpen ersetzt werden müssen, wenn dies technisch möglich ist und die Lebenszykluskosten einer Wärmepumpe höchstens um bis zu 5% höher sind als bei einer fossilen Heizung.

Diesen Paradigmenwechsel gilt es abzulehnen, zumal die Hauseigentümer in der Vergangenheit ihre Verantwortung wahrgenommen haben: Seit 1990 haben sie die CO2-Emissionen aus fossilen Brennstoffen im Gebäudebereich schweizweit um 34% gesenkt. Berücksichtigt man das Bevölkerungswachstum (+25%), nahmen die CO2-Emissionen pro Kopf gar um rund 60% ab.

Untauglicher § 11 Absatz 3

Sofern die Bedingungen erfüllt sind, unter denen alte fossile Heizungen durch neue, moderne Modelle ersetzt werden dürfen, die bis zu 30% weniger C02 ausstossen, ist es kontraproduktiv, wenn am Paragraphen 11 Absatz 3 festgehalten werden soll. Er schreibt vor, dass Hauseigentümer beim Ersatz einer fossilen Heizung umfassende Gebäudesanierungsmassnahmen vornehmen müssen (Fenster, Dach und Gebäudehülle).

Positiv ist immerhin, dass bei Härtefällen Erleichterungen und Ausnahmen vorgesehen sind, insbesondere für ältere Hauseigentümer mit begrenzten finanziellen Mitteln. Dennoch: Der HEV Kanton Zürich wird sich im Kantonsrat mit seiner Parlamentariergruppe "Wohn- und Grundeigentum" für eine Streichung oder Änderung des § 11 Abs. 3 einsetzen.

Kein Zwang zu Solaranlagen

Des Weiteren dürfen in Neubauten in Zukunft keine Öl- oder Gasheizungen mehr eingebaut werden. Diese Vorschrift ist obsolet, da dies bereits heute weitgehend der Fall ist. Die Bestimmung, dass ferner bei Neubauten ein Teil der benötigten Elektrizität selber erzeugt werden muss, etwa mittels Photovoltaik-Anlagen, kann situativ zwar sinnvoll sein, ist in dieser Absolutheit aber gleichwohl abzulehnen.

Hingegen ist es zu begrüssen, dass fortan energetischen Sanierungen in der Interessenabwägung gegenüber anderen Schutzinteressen, insbesondere dem Denkmalschutz, Priorität eingeräumt werden soll. Ebenfalls positiv ist, dass es für Biogas inskünftig eine Zertifikatslösung geben soll.

HEV Kanton Zürich setzt auf Kantonsrat

Gleichwohl: Was bleibt, ist eine Vorlage, die auf teure und bürokratische staatliche Vorschriften setzt statt auf Freiwilligkeit und Eigenverantwortung. Damit wird das Energiegesetz die Hauseigentümer und somit letztlich die Mieter finanziell belasten, was in der aktuellen Corona-Ausnahmesituation mit den bereits jetzt stark strapazierten öffentlichen Finanzen und den drohenden Wohlstandseinbussen fehl am Platz ist. Der HEV Kanton Zürich setzt daher auf die Beratungen im Kantonsrat, die er kritisch, aber konstruktiv begleiten wird.

Autor

Albert Leiser

Direktor HEV Kanton Zürich

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