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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Anreize und Abbau von Hürden führen zum Ziel

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Anfangs Jahr hat das Bundesamt für Energie eine Studie der ETH Zürich bzw. der Universität Bern zum Thema Photovoltaikanlagen auf Wohnhäu­sern veröffentlicht. Das Ergebnis und die daraus zu ziehenden Schlüsse sind unmissverständlich: Der Ausbau von Solar- bzw. PV-Anlagen wird durch Bauvorschriften, die steuerliche Behandlung der Investitionen, wenig attraktive Einspeisevergütun­gen der Energieversorgungsunternehmen und die Besteuerung des Einspeisestroms behindert. Die Lösung des Problems ist offensichtlich.

Mittlerweile haben alle politischen Kräfte erkannt, dass wir nicht über die Ressourcen verfügen, um vor allem in den Wintermonaten den steigenden Strombedarf von immer mehr Wärmepumpen und Elektroautos decken zu können. Trotz der unmissverständlichen Erkenntnisse der vorge­nannten Studie wird nun aber sogar ein Installationszwang für alle mit PV-Anlagen belegbaren Dachflächen diskutiert …

Im Neubaubereich erscheint mir eine solche For­derung als wenig problematisch. Im Bestand sind die Investitionen deutlich höher, die Möglichkei­ten oft beschränkt. Gesetzeszwang kann zudem kaum der richtige Ansatz sein. Es erstaunt daher nicht sonderlich, empfehlen auch die Forschen­den der beiden Hochschulen die Steuerbefreiung des Einspeisestroms. Der Kanton Zürich ist dabei bereits auf gutem Wege. Der Abbau der erkann­ten Hürden scheint jedenfalls möglich.

Autor

Hans Egloff

ehemaliger Nationalrat, Präsident Hauseigentümerverband Kanton Zürich und Hauseigentümerverband Schweiz

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