Wenn Generalunternehmen im Kaufvertrag die Haftung für Mängel abtreten, so verstossen sie laut Experten gegen das Gesetz. Die Notariate beurkunden solche Verträge aber weiterhin. Dies soll sich laut dem Hauseigentümerverband Winterthur nun ändern.
Baukräne, wohin das Auge blickt, und tiefe Zinsen: Viele verwirklichen zurzeit ihren Traum vom eigenen Heim und kaufen von einem Generalunternehmer (GU) eine Eigentumswohnung ab Plan. Da die Nachfrage meist grösser ist als das Angebot, sitzt der Verkäufer am längeren Hebel. Viele GU lehnen es ab, über ihre Kaufverträge zu diskutieren, und verwenden Vorlagen mit problematischen, wenn nicht sogar widerrechtlichen Passagen.
Nun fordert der Hauseigentümerverband (HEV) der Region Winterthur ein Verbot der sogenannten «Mängelabtretung». Wie Geschäftsführer Ralph Bauert auf Anfrage erklärt, wälzen vor allem im tiefpreisigen Segment viele Generalunternehmen das Beheben von Mängeln auf die Wohnungskäufer ab. Im Kaufvertrag wird nach der Schlüsselübergabe jede Haftung ausgeschlossen; im Gegenzug tritt der GU dem Käufer das Recht ab, selbst bei den am Bau beteiligten Handwerkern die Behebung von allfälligen Mängeln einzufordern.
Grosse Risiken für Käufer
Wohnungskäufer, die solche Verträge unterschrieben, seien sich oft nicht im Klaren, welche Risiken sie damit eingingen, sagt Bauert. Tritt beispielsweise nach dem Bezug der Wohnung ein Wasserschaden auf, so muss der Käufer zuerst herausfinden, ob er den Dachdecker, den Sanitär oder den Fassadenbauer haftbar machen muss.
Für die sogenannte Rüge hat er allerdings nach der Feststellung des Mangels nur wenige Tage Zeit. Macht er ihn beim falschen Handwerker geltend, oder ist der Schuldige in der Zwischenzeit in Konkurs gegangen, so muss er den Schaden wohl oder übel auf eigene Kosten beheben, was rasch einmal 100 000 Franken kosten kann.
«Widerrechtlich»
Nach Auffassung von Hubert Stöckli, Co-Direktor des Instituts für Schweizerisches und Internationales Baurecht an der Universität Freiburg, verstösst der Ausschluss der Mängelhaftung gegen das im Jahr 2012 in Kraft getretene revidierte Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb. Dennoch beglaubigen die Zürcher Notariate solche Verträge weiterhin.
Dies will der HEV ändern. In einem Schreiben an die Notariate der Bezirke Andelfingen, Pfäffikon und Winterthur stellt er die Forderung auf, solche Klauseln künftig nicht mehr öffentlich zu beurkunden. Der Notariatsinspektor habe bereits darauf reagiert und eine Überprüfung dieser Praxis angekündigt, sagt Bauert. Sein Ziel ist ein Verbot der Abtretung der Mängelhaftung im ganzen Kanton. Falls nötig, werde der HEV dafür auch den Rechtsweg beschreiten.
Irène Troxler, NZZ
Die NZZ berichtet in der Ausgabe vom 18. Juni 2013 über die Problematik bei der Mängelabtretung bei neugebauten Liegenschaften und befragt zu diesem Thema HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert.