«Oma soll umziehen». Mit diesem Titel und der Forderung ältere Bürgerinnen aus ihren Wohnungen oder Häusern in kleinere Behausungen umzusiedeln, erntete die «Süddeutsche Zeitung» vor zwei Jahren zu Recht einen Sturm von Empörung. Ältere Personen müssen selbst entscheiden dürfen, wann sie ihr Zuhause verlassen möchten, der Staat hat sich rauszuhalten.
Mit Erschrecken musste ich feststellen, dass diese Forderung auch in der Schweiz angekommen ist. Das Bundesamt für Wohnungswesen sieht Verdichtungspotential bei älteren Einfamilienhäusern und dafür sollen Seniorinnen und Senioren ihr Haus verlassen.
Zum Einfamilienhaus passt das englische Sprichwort „my home is my castle“. Im Einfamilienhaus wurde die Familie gegründet, die Kinder aufgezogen, die Enkelkinder gehütet und die Urenkel verwöhnt. Ältere Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer haben fast ihr ganzes Leben im Einfamilienhaus verbracht, fühlen sich hier zu Hause und die vielen positiven Erinnerungen geben ihnen Kraft und Zuversicht. Ältere Menschen sollten nicht aus ihrem vertrauten Heim gerissen werden, wie die Redewendung „Einen alten Baum verpflanzt man nicht“ treffend beschreibt. Im eigenen Haus muss man so lange wohnen dürfen, wie man will.
Nicht jede Schnapsidee aus dem grossen Kanton muss von der Bundesverwaltung übernommen werden. Vielmehr gilt es die Bundesverfassung einzuhalten, die Eigentumsgarantie ist im Artikel 26 verankert.
Leserbrief von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert im Landbote vom 5. Mai 2026 als Reaktion auf den Artikel «Finger weg vom Eigenheim der alten Leute!"» im Landbote vom 23. April 2026.