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Das Bauen im Bestand soll einfacher werden

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Der Kanton Zürich möchte mit einer Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes das Bauen im Bestand erleichtern. Damit soll der Weg zum Anbauen, Umbauen, Aufstocken und einem Dachgeschossausbau bei bereits bestehenden Gebäuden erleichtert werden.

Ein bestehendes Gebäude aufzustocken oder einen Anbau zu realisieren, bringt viele Vorteile. Wegen den hohen regulatorischen Hürden entscheiden sich Bauherrschaften jedoch oft dazu, Gebäude abzureissen und mit Neubauten zu ersetzen. Mit einer Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes soll das Weiterbauen an bestehenden Objekten erleichtert werden. Der Kanton Zürich führt zu dieser Teilrevision eine Vernehmlassung durch.

Im Beitrag auf Tele Z vom 26. September 2025 wird über diese geplanten Vereinfachungen für das Bauen im Bestand berichtet. Regierungsrat Martin Neukom und Sara Künzli, Amtschefin des Amts für Raumentwicklung, informieren aus Sicht der Baudirektion. Für Ralph Bauert, Geschäftsführer vom HEV Region Winterthur sind diese Vereinfachungen ein gutes Mittel um Sanierungen im Bestand zu fördern. Ralph Bauert zeigt auch auf, welche Auswirkungen Neubauten und Totalsanierungen auf Mietzinsen haben. Eine aktuelle Studie zeigt, dass sich die Mietzinsen bei Neubauten im ähnlichen Bereich bewegen wie bei Wiedervermietungen, bei Totalsanierungen resultieren dagegen häufig höhere Mietzinsen.

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