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Die Stadt Winterthur will Stau in der Tösstalstrasse

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Seen war verkehrstechnisch noch nie besonders gut erschlossen. Die Autobahn ist vom Stadtteil aus nur schwer zu erreichen: Die Zentrumserschliessung Neuhegi-Grüze ist in weite Ferne gerückt, die Stadt will keinen Verkehr mehr über die Breite und von der Südumfahrung wagt man kaum mehr zu träumen. Auch der öffentliche Verkehr zeigt Schwächen: Besonders Liegenschaften an den Hängen sind ungenügend erschlossen. Und jetzt noch die Tösstalstrasse.

Die Tösstalstrasse ist die Lebensader, welche Seen mit der Stadt verbindet. Im Abschnitt Zwingliplatz bis Landvogt‑Waser‑Strasse soll sie saniert werden. Weiter bis zum Restaurant Rössli soll ohne Sanierung Tempo 30 gelten. Vorgesehen sind Belags- und Werkleitungsarbeiten kombiniert mit einer Neuordnung des Strassenraums: flächendeckend Tempo 30, Anpassungen bei Bushaltestellen und die Einführung von Mehrzweckstreifen. Das erinnert an das Projekt zur Sanierung der Frauenfelderstrasse, das im Stadtparlament grandios gescheitert ist.

Zweierlei Recht

Unbestritten ist, dass die Tösstalstrasse saniert werden muss. Kritik entsteht jedoch dort, wo die geplante Verkehrsführung stark eingeschränkt wird. Im Rahmen der Planauflage nach §13 Strassengesetz im Frühling 2024 reichte das «Komitee Tösstalstrasse muss offenbleiben» zusammen mit 1500 Bürgerinnen und Bürgern eine Einwendung ein. Mit handgeschriebenen Namen, Adressen, Unterschriften. Diese Einwendung ist – wie zahlreiche andere – nicht berücksichtigt worden.

Noch irritierender ist der Vergleich mit einem anderen Projekt: Bei der geplanten Veloschnellroute See–Mattenbach erreichten 99 gleichlautende Mitwirkungseingaben bereits einen Projektstopp aufgrund fehlender Mehrheitsfähigkeit. Offensichtlich wird Mitwirkung in Winterthur nicht in jedem Fall gleich gewichtet.

Mitwirkung unerwünscht

Auch das aktuelle Verfahren verlief holprig. Von der 30tägigen Frist zur Einsprache waren bereits deren 5 Tage vergangen, bis die Stadt nachträglich eine Medienmitteilung publizierte. Wer genau las, stellte eine wesentliche Änderung fest: Tempo 30 war ursprünglich auf einen kurzen Abschnitt bei der Scheideggstrasse beschränkt. Nun soll es über 1.5 Kilometer gelten - vom Zwingliplatz bis zur Landvogt-Waser-Strasse. Eine solche grundlegende Erweiterung würde normalerweise ein erneutes Mitwirkungsverfahren rechtfertigen. Erschwerend kommt hinzu: Ab der jetzigen Publikation kostet jede Einsprache Geld – eine klare Hürde für viele Betroffene.

In der Tösstalstrasse will die Stadt zusätzlich zu Tempo 30 Bushaltestellen auf der Fahrbahn sowie in der Mitte Mehrzweckstreifen für Fussgänger und Fahrzeuge.

Weil diese 1.5 Kilometer dem Stadtrat nicht genügen, hat er ein zusätzliches Tempo-30-Projekt aufgelegt. Von der Landvogt-Waser-Strasse bis zum Restaurant Rössli. Weitere 700 Meter. Macht zusammen 2.2 Kilometer. Diese Verlängerung hat die Stadt als eigenständiges Projekt aufgelegt. Damit verhindert sie, dass der Perimeter des Hauptprojektes vergrössert wird und die Bürger noch einmal Gelegenheit zur Mitwirkung erhalten.

Einfluss auf Wertentwicklung von Wohneigentum

Für Wohneigentümer hat die Verschlechterung der Erschliessung unmittelbare Konsequenzen. Eine gute verkehrliche Anbindung ist ein wesentlicher Faktor für die Bewertung einer Immobilie. Eine Tösstalstrasse mit Stau führt unmittelbar zu Umwegverkehr. Damit wird sich der Verkehr nicht nur zusätzlich auf diesen Routen stauen. Die Liegenschaften an diesen Strassen verlieren aufgrund des Zusatzverkehrs an Wert. Schlechte Erreichbarkeit hat aber auch eine direkte Auswirkung auf die Nachfrage. Eine gute verkehrliche Anbindung ist ein wesentlicher Faktor für die Bewertung einer Immobilie. Die geplante Sanierung der Tösstalstrasse hat einen negativen Einfluss auf die Entwicklung der Immobilienpreise.

Die vom Stadtparlament abgelehnte Sanierung der Frauenfelderstrasse zeigt, dass es auch anders geht. Voraussichtlich werden hier jetzt einfach die Werkleitungen und der Strassenbelag erneuert.

Christian Hartmann

Vorstandsmitglied Gruppe Wohn- und Grundeigentum des Stadtparlaments Winterthur

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