Am 14. Juni 2026 gelangen im Kanton Zürich drei wohnpolitische Vorlagen zur Abstimmung. Sie betreffen zentrale Fragen rund um Wohnraum, Eigentum und staatliche Eingriffe in den Markt. Als Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer sind Sie von diesen Entscheidungen direkt betroffen. Gerne lege ich Ihnen meine Empfehlungen für diese wichtigen Vorlagen dar.
Wohneigentums-Initiative: Ja zu mehr Eigentumsmöglichkeiten
Die Wohneigentums-Initiative des HEV Kanton Zürich verfolgt ein klares und ausgewogenes Ziel. Sie will den Zugang zu Wohneigentum stärken, ohne neue Regulierungen zu schaffen. Konkret soll erreicht werden, dass wenn Gemeinden oder Städte Bauland für preisgünstigen Wohnraum zur Verfügung stellen, künftig mindestens die Hälfte davon auch für Wohneigentum vorgesehen wird.
Im Kanton Zürich ist der Anteil an Wohneigentum im schweizweiten Vergleich tief. Für viele Haushalte bleibt der Traum vom eigenen Zuhause unerreichbar. Die Initiative setzt genau hier an. Sie sorgt dafür, dass auch im Segment des preisgünstigen Bauens Eigentum berücksichtigt wird und nicht ausschliesslich Mietwohnungen entstehen.
Wichtig zu wissen ist, dass mit dieser Initiative keine zusätzlichen Vorschriften geschaffen werden. Es geht nicht um mehr Bürokratie oder neue Auflagen, sondern um eine faire Verteilung bestehender Möglichkeiten. Eigentum stärkt die Eigenverantwortung, fördert die langfristige Wohnsicherheit und trägt zu stabilen Quartieren bei. Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen überzeugt, dieser Vorlage zuzustimmen.
Wohnungsinitiative und Wohnschutz-Initiative: Nein zu mehr staatlichen Eingriffen
Anders beurteile ich die beiden weiteren Vorlagen, die sogenannte Wohnungsinitiative sowie die Wohnschutz-Initiative. Beide setzen auf stärkere staatliche Eingriffe in den Wohnungsmarkt.
Die Wohnungsinitiative will den gemeinnützigen Wohnungsbau weiter ausbauen und diesem eine bevorzugte Stellung einräumen. Dies führt zu Marktverzerrungen und benachteiligt private Eigentümerinnen und Eigentümer. Zudem besteht die Gefahr, dass Investitionen in den Wohnungsbau insgesamt zurückgehen, wenn die Rahmenbedingungen zunehmend einseitig ausgestaltet werden.
Die Wohnschutz-Initiative geht noch weiter und sieht zusätzliche Regulierungen vor, welche die Nutzung und Entwicklung von Liegenschaften einschränken können. Solche Eingriffe schwächen die Eigentumsgarantie und reduzieren die notwendige Flexibilität für eine funktionierende Wohnraumversorgung.
Ein Blick in andere Kantone zeigt, wohin solche Eingriffe führen können. In Genf und Basel-Stadt wurden in den vergangenen Jahren vergleichbare Regulierungen eingeführt oder verschärft. Die Erfahrungen sind ernüchternd. Bewilligungsverfahren wurden komplexer und langwieriger, Investitionen verzögerten sich oder blieben aus, und das Angebot an neuem Wohnraum konnte nicht im gewünschten Ausmass erhöht werden. Gleichzeitig nahm die Unsicherheit für Eigentümer zu. Diese Entwicklungen zeigen, dass zusätzliche Eingriffe den Wohnungsmarkt nicht entlasten, sondern eher belasten.
Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen klar, sowohl die Wohnungsinitiative als auch die Wohnschutz-Initiative abzulehnen. Sollten eine der Initiativen und ihr jeweiliger Gegenvorschlag gleichzeitig angenommen werden, bitte ich Sie zudem, in der Stichfrage jeweils den Gegenvorschlag zu unterstützen, da dieser weniger einschneidend ist und den unterschiedlichen Interessen besser Rechnung trägt.
Ihre Stimme zählt
Die Abstimmungen vom 14. Juni 2026 sind richtungsweisend für die zukünftige Wohnpolitik im Kanton Zürich. Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Interessen als Eigentümerin oder Eigentümer einzubringen. Mit einem Ja zur Wohneigentums-Initiative und einem Nein zu den beiden anderen Vorlagen setzen Sie ein Zeichen für ausgewogene Rahmenbedingungen und den Erhalt von Eigentumsrechten.
Ich bitte Sie bei diesen wichtigen Abstimmungen von Ihrem Stimmrecht Gebrach zu machen und danke für Ihre Unterstützung.
Abstimmungsempfehlungen vom Vorstand des Hauseigentümerverbands Region Winterthur: