Jump to main content
Logo HEV Region Winterthur Mitglied werden

Visitor notice

Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

Jetzt kostenlos downloaden

Eigenmietwert – der Eigentümer wird bestraft

Datum
Kategorien

Ärgern Sie sich auch über den Eigenmietwert? Wenn ja, dann kann ich Ihnen versichern, dass Sie nicht alleine sind. Bei einer Umfrage des HEV Region Winterthur erreichte der Eigenmietwert bei den Mitgliedern mit grossem Abstand den Spitzenplatz der grössten Ärgernisse. Gerade ältere Hauseigentümer, welche ihre Hypothek abbezahlt haben, werden durch den Eigenmietwert steuerlich bestraft. Aber auch wenn noch eine Hypothek bezahlt werden muss, liegt der Eigenmietwert oft höher als die Abzugsmöglichkeiten. Schauen Sie mal in Ihrer Steuererklärung nach: werden auch Sie durch den Eigenmietwert bestraft?

Den Staat sollte es nicht kümmern, ob jemand mit seinen Ersparnissen Wohneigentum erwirbt, oder lieber zur Miete wohnt und sich dafür eine Weltreise leistet. Jeder soll sein Leben und seine Wohnform so gestalten können, wie er es möchte. Deswegen soll auch keine Wohnform durch Steuern begünstigt oder benachteiligt werden. Der Eigenmietwert ist aber nicht nur ungerecht, er fördert auch die rekordhohe Verschuldung der privaten Haushalte. Normalerweise sollten Schulden möglichst schnell zurückbezahlt werden. Durch die Abzugsmöglichkeiten beim Eigenmietwert werden jedoch Anreize geschaffen, die Hypothekarschulden nicht zu reduzieren.

In den vergangenen Jahren wurde erfolglos versucht, den Eigenmietwert abzuschaffen. Die Gegner behaupteten, die Hauseigentümer wollen den Fünfer und das Weggli. Sie forderten, dass, wenn der Eigenmietwert abgeschafft wird, auch alle Abzüge wegfallen müssen. Damit das grösste Ärgernis der Haus- und Wohneigentümer endlich beseitigt werden kann, hat der Hauseigentümerverband einen neuen Anlauf genommen. Mit dem generellen Systemwechsel soll der Eigenmietwert abgeschafft werden. Gleichzeitig sollen aber auch die Abzugsmöglichkeiten für Schuldzinsen und für den Liegenschaftsunterhalt entfallen. Erstaunlicherweise höre ich von den bisherigen Gegnern keinen Applaus zu diesem Vorschlag, auch wenn diese immer genau diesen Systemwechsel gefordert haben. Vielleicht ist dies aber einfach nicht möglich, wenn die Idee von der „falschen“ Seite kommt.

Keinen generellen Systemwechsel möchten die Banken und das Baugewerbe. Sie wollen die Abzüge für Hypothekarschulden und bauliche Massnahmen beibehalten. Die Banken befürchten, dass Hauseigentümer ihre Hypothekarschulden schneller zurückbezahlen, wenn diese steuerlich nicht mehr abgezogen werden können. Wäre es aber nicht gerade sinnvoll, wenn die rekordhohe Hypothekarverschuldung in der Schweiz reduziert würde? Das Baugewerbe prophezeit, dass der Liegenschaftsunterhalt vernachlässigt würde, wenn dieser steuerlich nicht mehr abgezogen werden kann. Ich bin aber überzeugt, dass dies nicht der Fall sein wird. Hauseigentümer sanieren ihre Liegenschaft wenn es notwendig ist, und nicht weil man Steuern sparen kann. Oder machen Sie das anders?

Der heutige Eigenmietwert fördert die hohe Verschuldung und benachteiligt die Haus- und Wohneigentümer. Dies widerspricht der Bundesverfassung, welche im Artikel 108 die Förderung vom Wohneigentum verlangt. Es ist nun Zeit, dass sich Bundesbern endlich für die Abschaffung des Eigenmietwerts durchringen kann und der Besitz von Wohneigentum nicht weiterhin steuerlich bestraft wird.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

Warenkorb

 Artikel