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Abschaffung Eigenmietwert:

Fakten und Informationen

Eigenmietwert: Härtefallklausel in Zürich, Abstimmung in der Schweiz

Datum

Im Kanton wird es voraussichtlich bald wieder eine Härtefallklausel beim Eigenmietwert geben. Die zuständige Kantonsrats-Kommission ist deutlich dafür. Vielleicht wird das fiktive Einkommen im Herbst aber ganz abgeschafft.

Wer ein Eigenheim bewohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Dieses fiktive Einkommen ist eine Schätzung, wie viel Miete oder Pacht die Immobilie bringen würde. Und dies hat Auswirkungen auf die Steuern. Werden nun, wie im Kanton Zürich angekündigt, die Steuerbehörden die Liegenschaften neu bewerten, wird der Eigenmietwert steigen.

Klar ist jetzt schon, dass Häuser (im Bild Rheinau) viel mehr wert sind als bei der letzten Bewertungsrunde 2009. Der Eigenmietwert wird deutlich steigen und die Steuerrechnung von Hauseigentümerinnen und -eigentümern höher ausfallen. Bild: Roland Spalinger

Eine Härtefallklausel soll verhindern, dass Senioren wegen einer zu hohen Steuerrechnung ihr Haus verkaufen müssen. Das Anliegen stiess in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) auf breite Zustimmung. Niemand solle wegen der Besteuerung des Eigenmietwerts gezwungen sein, aus den eigenen vier Wänden auszuziehen, teilte die WAK kürzlich mit. Die letzte Bewertungsrunde datiert von 2009.

Gleichzeitig musste Finanzdirektor Ernst Stocker (SVP) eine bisher existierende Härtefallklausel abschaffen, weil das Bundesgericht zum Schluss kam, dass die gesetzliche Grundlage dafür fehle. Diese gesetzliche Grundlage wird nun ausgearbeitet.

Kommission klar dafür

Die Härtefallregelung sei eine pragmatische Lösung, die den richtigen Personen – oft älteren Menschen mit abbezahlter Hypothek – zugutekomme. Eine Mehrheit aus SVP, SP, FDP, Mitte, EVP, AL und Teilen der GLP unterstützt deshalb die Vorlage des Regierungsrats.

Mit 13 zu 2 Stimmen beantragt sie dem Kantonsrat, die Härtefallklausel ins Steuergesetz aufzunehmen. Das Zürcher Parlament wird in einer der kommenden Sitzungen dar­über debattieren.

Eine Minderheit aus Grünen und Teilen der GLP kritisiert den Steuerrabatt hingegen. Einerseits, weil die Gesetzesänderung keine Rückerstattungspflicht enthalte, die nach Verkauf, Schenkung oder Vererbung des Hauses zum Tragen käme. Andererseits, weil Hausbesitzer «ohnehin nicht zu den benachteiligten Teilen der Bevölkerung gehören».

Abstimmung im September

Bald könnte der Eigenmietwert in der Schweiz jedoch komplett abgeschafft werden. Am 28. September entscheiden die Stimmberechtigten im ganzen Land, ob der Eigenmietwert gestrichen und durch eine neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften ersetzt wird.

Welche finanziellen Auswirkungen diese Systemumstellung auf den Kanton Zürich hätte, ist nicht genau klar. Gemäss einer Schätzung des kantonalen Steueramts könnte das Ende des Eigenmietwerts im Kanton Zürich zu Steuerausfällen von rund 150 Millionen Franken führen, was drei Prozent des gesamten Einkommenssteuerertrags bzw. zwei Steuerfussprozenten entspreche. Auch bei den Gemeinden rechnet der Regierungsrat mit Ausfällen von rund 150 Millionen Franken. Ob die geplante Objektsteuer auf Zweitliegenschaften diese Ausfälle kompensieren wird, ist offen.

HEV sieht mehr Steuereinnahmen

Optimistisch zum Systemwechsel äus­sert sich der Hauseigentümerverband (HEV) der Region Winterthur. Und zwar, was die Steuerausfälle betrifft sowie den Ausgang der Abstimmung, obwohl bloss gut ein Drittel der Bevölkerung in einem Eigentum lebt.

Bei einer gesamtheitlichen Betrachtung resultieren zusätzliche Steuererträge von 550 Millionen Franken.

Ralph Bauert, HEV Region Winterthur

In einer Medienmitteilung schreibt Geschäftsführer Ralph Bauert, eine Zustimmung einer Zweidrittelmehrheit sei möglich. Er nennt als Grund steuerliche Vorteile von 550 Millionen Franken, die die Vorlage bringe. Dies bei einem Hypothekarzins von 1,5 Prozent. Ralph Bauert erwartet 1,9 Milliarden Franken Mehreinnahmen aus Grundstückgewinnsteuern, die allein in seiner Rechnung die Mindereinnahmen von 1,78 Milliarden Franken mehr als wettmachen würden. Hinzu kämen mit dem neuen System Objektsteuern auf Zweitliegenschaften von 130 Millionen Franken und 300 Millionen Franken dadurch, dass energetische Massnahmen nicht mehr abzugsberechtigt sind.

Roland Spalinger, Andelfinger Zeitung

Die Andelfinger Zeitung berichtet in der Ausgabe vom 13. Juni 2025 über den Beschluss der Kantonsrats-Kommission eine Härtefallklausel beim Eigenmietwert einzuführen und dass durch die Neubewertung der Liegenschaften der Eigenmietwert im Kanton Zürich deutlich steigen wird. Weiter wird auch über die eidgenössische Abstimmung zur Abschaffung des Eigenmietwerts vom 28. September 2025 informiert und die Analyse "Fakten zur Abschaffung des Eigenmietwerts" von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert erwähnt. Diese Analyse zeigt, dass die Abschaffung des Eigenmietwerts zu mehr Steuereinahmen führt, für Eigentümer und Mieter vorteilhaft ist, den Anteil energetischer Sanierungen erhöht und die hohe Haushaltsverschuldung reduziert.

Andelfinger Zeitung vom 13. Juni 2025

Eigenmietwert: Härtefallklausel in Zürich, Abstimmung in der Schweiz

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