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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Eigenmietwert – Warten auf das Staffelfinale

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Die wichtigsten Eckpunkte zur Abschaffung des Eigenmietwerts wurden bereinigt. Differenzen gibt es noch bei der Abzugshöhe privater Vermietern und bei den Zweitwohnungen. Die nächste Folge spielt im Nationalrat, das grosse Staffelfinale folgt aber danach.

Die Diskussionen zur Abschaffung des Eigenmietwerts gleichen einer nicht endenden Fernseh-Serie. Man wartet gespannt auf die nächste Folge und wenn man hofft, endlich das Finale zu erfahren, wird eine zusätzliche Staffel angekündigt. Beim Eigenmietwert fand die letzte Folge Mitte Dezember 2023 statt. Der Ständerat hat an seinen bisherigen Beschlüssen festgehalten und es kommt zur nächsten Folge im Nationalrat.

Bei den zwei weiterhin bestehenden Differenzen zwischen National- und Ständerat geht es einerseits um die Höhe des steuerlichen Abzugs für private Schuldzinsen, wenn ein Vermögensertrag versteuert wird. Andererseits geht es um die Frage, ob die Eigenmiete auch für selbstgenutzte Zweitliegenschaften abgeschafft werden soll.

Abzugshöhe für private Vermieter

Ein Vermieter muss die Mietzinseinnahmen versteuern. Heute darf er davon die Hypothekarzinsen zu 100 Prozent abziehen. Der Nationalrat will diesen Abzug auf 40 Prozent beschränken, was private Vermieter mit einer hohen Verschuldung stark benachteiligt. Der Ständerat schlägt eine Abzugshöhe von 70 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge vor. Bei dieser Frage sollte eine Einigung möglich sein.

Knacknuss Zweitwohnungen

Schwieriger wird es bei den selbstbewohnten Zweitliegenschaften. Der Nationalrat will eine einheitliche Lösung für alle. Der Ständerat will Zweitwohnungen vorerst von der Abschaffung des Eigenmietwerts ausklammern. Die Tourismuskantone, gegen welche eine Volksabstimmung nur schwer gewonnen werden kann, befürchten hohe Steuerausfälle. Mit einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften gibt es zwar einen gemeinsamen Lösungsvorschlag, dieser erfordert allerdings eine Verfasssungsänderung.

So geht es weiter

Bei der Serie Eigenmietwert spielt die nächste Folge im dritten Quartal 2024 in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats. Vielleicht kommt es zu einer Einigung und das Parlament findet eine gemeinsame Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Ich bin jedoch sicher, dass damit die Serie noch nicht zu Ende ist und jemand das Referendum ergreift. Dann kommt es in der finalen Staffel zur Volksabstimmung.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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