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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Eigenmietwert, wie geht es weiter?

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Als die Ständeratskommission 2017 eine Initiative zur Abschaffung des Eigenmietwerts lancierte, war die Freude gross und viele sahen schon das Ende des Eigenmietwerts in greifbarer Nähe. Drei Jahre später ist das Geschäft immer noch in der Kommission hängig und diese hat nun auch noch den Bundesrat um eine Stellungnahme angefragt.

Der Eigenmietwert ist ein grosses Ärgernis für viele Haus- und Wohneigentümer. Früher waren insbesondere ältere Eigentümer, welche ihre Hypothek abbezahlt hatten, durch den Eigenmietwert benachteiligt. Dies hat sich in den vergangenen Jahren mit den rekordtiefen Hypothekarzinsen geändert. Bei vielen Hauseigentümern ist der Eigenmietwert höher als die möglichen Abzugsmöglichkeiten. Sie bezahlen damit mehr Steuern als wenn sie kein Eigentum besitzen würden. Dies widerspricht der Bundesverfassung, welche in Artikel 108 die Förderung vom Wohneigentum verlangt.

Sämtliche Versuche, den Eigenmietwert abzuschaffen, scheiterten in den vergangenen Jahren. So auch die Initiative des Hauseigentümerverbands „Sicheres Wohnen im Alter“, welche 2012 mit 52.6 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt wurde. Kurz nach dieser Abstimmung wurden in Bundesbern verschiedene Vorstösse zur Abschaffung des Eigenmietwerts eingereicht, darunter auch eine Motion von Hans Egloff, dem Präsidenten des HEV Schweiz. Am 10. November 2016 reichte der Hauseigentümerverband eine Petition zur Abschaffung des Eigenmietwerts ein. In gerade einmal vier Monaten hatten über 145‘000 Personen diese Petition unterschrieben. Damit wurde von den Haus- und Wohneigentümern ein deutliches Zeichen gegen die Eigenmietwertbesteuerung gesetzt. Im Februar 2017 lancierte die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) eine Parlamentarische Initiative für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Dieser Initiative hat die Kommission des Nationalrats am 14. August 2017 zugestimmt, wodurch die Ständeratskommission mit der konkreten Ausarbeitung für den Systemwechsel beginnen konnte.

Vorschlag der Ständeratskommission

Ein Jahr später, am 20. August 2018, konnte die WAK-S eine konkrete Vorlage präsentieren. Die vorgeschlagenen Eckpunkte der politisch gemischten Kommission setzen die Forderungen der Kommissionsinitiative konsequent um sollten eine mehrheitsfähige Vorlage ermöglichen.

Folgende Eckpunkte sieht der Gesetzesentwurf der WAK-S vor:

  • Aufhebung der Eigenmietwertbesteuerung für selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz.
  • Kein Abzug für Unterhaltskosten, Versicherungsprämien und Verwaltungskosten von Dritten.
  • Auf Bundesebene kein Abzug für Energiespar- sowie Umweltmassnahmen und Denkmalpflege. Die Kantone können diese Abzüge auf kantonaler Ebene aber beibehalten.
  • Förderung des Wohneigentums mit einem begrenzten und befristeten Schuldzinsabzug für Ersterwerber. Maximal sollen im ersten Steuerjahr Ehepaare 10‘000 Franken und Alleinstehende 5‘000 Franken abziehen können, danach soll dieser Beitrag über 10 Jahre linear abnehmen.
  • Beim privaten Schuldzinsabzug stellt die WAK-S fünf Varianten zur Diskussion:
    Variante 1
    Abzug von privaten Schuldzinsen (inklusive Hypothekarzinsen) in Höhe von 100% der steuerbaren Vermögenserträge (z.B. Eigenmietwert Zweitwohnungen, Mietzinserträge).
    Variante 2
    Abzug von privaten Schuldzinsen (inklusive Hypothekarzinsen) in Höhe von 80% der steuerbaren Vermögenserträge (z.B. Eigenmietwert Zweitwohnungen, Mietzinserträge).
    Variante 3
    Abzug von privaten Schuldzinsen (inklusive Hypothekarzinsen) im Umfang der steuerbaren Erträge aus unbeweglichem Vermögen (nur Eigenmietwert und Mietzinserträge) plus 50‘000 Franken für Beteiligungen von mindestens 10% am Grund- oder Stammkapital einer Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft.
    Variante 4
    Abzug von privaten Schuldzinsen (inklusive Hypothekarzinsen) im Umfang der steuerbaren Erträge aus unbeweglichem Vermögen (nur Eigenmietwert und Mietzinserträge).
    Variante 5
    Streichung des privaten Schuldzinsabzugs.
  • Zweitliegenschaften sollen vom Systemwechsel ausgenommen sein. Dort bleibt der Eigenmietwert aus fiskalischen Gründen steuerbar. Ebenso bleiben die Erträge aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften steuerbar. Entsprechend bleiben die Unterhaltskosten, die Kosten der Instandstellung, die Versicherungsprämien und die Kosten der Verwaltung durch Dritte bei solchen Liegenschaften weiterhin abzugsfähig. Die Abzüge für Energiesparen, Umweltschutz, Denkmalpflege und Rückbau werden jedoch aufgehoben.

Zu dieser Vorlage wurde eine Vernehmlassung durchgeführt. Bis am 12. Juli 2019 konnten die Stellungnahmen eingereicht werden. Insgesamt wurden 110 Stellungnahmen eingereicht. Der Hauseigentümerverband unterstützt beim privaten Schuldzinsabzug die Variante 1, kombiniert mit einem begrenzten Schuldzinsabzug für Ersterwerber. Nicht in Frage kommt für den Hauseigentümerverband jedoch die Variante 5, nach welcher generell keinerlei Schuldzinsen mehr abgezogen werden dürften. Von den Kantonen gab es bei der Vernehmlassung kritische Stimmen zur Vorlage. Die Finanzdirektoren befürchten Steuerausfälle und die Steuerkonferenz einen höheren administrativen Aufwand.

Aktueller Stand

Am 14. November 2019 ist die WAK-S mit 10 zu 3 Stimmen formell auf die Revision für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung eingetreten, hat aber keine konkrete Gesetzesvorlage zuhanden des Ständerats verabschiedet. Stattdessen hat die Kommission den Bundesrat um eine Stellungnahme ersucht, ob er einen Systemwechsel für angezeigt hält und wie ein ausgewogenes Paket aussehen müsste. Die Stellungnahme des Bundesrats ist noch ausstehend. Nach den eidgenössischen Wahlen wurden die Parlamentskommissionen neu zusammengesetzt und im März 2020 sollte die neu bestellte WAK-S die Beratung zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung fortsetzen. In der durch das Coronavirus abgebrochenen Session wurde der Systemwechsel jedoch nicht behandelt.

Wie geht es weiter?

Wie es mit dem Eigenmietwert weitergeht, kann im Moment nicht mit Sicherheit gesagt werden. Nachdem die Ständeratskommission zuerst ein forsches Tempo anschlug, gab es mit dem Entscheid vom 14. November 2019 eine ungeplante Verzögerung. Wenn nun alles schnell behandelt wird, dann könnte die Vorlage Ende 2020 verabschiedet werden. Wird danach kein Referendum ergriffen, wäre eine Inkraftsetzung frühestens auf 2022 möglich. Kommt jedoch ein Referendum zustande und muss eine Volksabstimmung durchgeführt werden, würde sich das ganze um ein weiteres Jahr verzögern. Schlussendlich müssten auch noch die entsprechenden Verordnungen angepasst werden, bevor der Bundesrat über die definitive Inkraftsetzung entscheidet.

Dieser Fahrplan ist die optimistische Variante und es ist zu befürchten, dass dieser nicht eingehalten wird, da auch die Nationalratskommission noch weitere Prüfungen und Abklärungen durchführen kann. Es bleibt die Hoffnung, dass sich die Politiker bald auf eine gute Vorlage einigen können, damit der Eigenmietwert endlich abgeschafft wird.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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