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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Ein kritischer Blick hinter die Kulissen des Kantonrates – Wer setzt sich wirklich für die Hauseigentümer ein?

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Dieses Jahr wurde im Kantonsrat ein erneuter Anlauf für einen strikteren Umgang mit Hausbesetzern genommen. SVP und FDP haben den Vorstoss «Änderungen des Polizeigesetzes betreffend umgehenden Räumungen von Hausbesetzern», welcher 2018 abgelehnt wurde, noch einmal abgeschwächt eingereicht. Die 2018 vorgesehenen 48 Stunden für eine Räumung wurden nun auf 72 Stunden verlängert. Doch trotz der weniger strikten Forderungen wurde der Vorstoss mit 96 zu 71 Stimmen abgelehnt. Hier muss angemerkt werden, dass die FDP und die SVP allein für den Vorstoss kämpften. Die linksgrünen und die Mitte-Parteien CVP und GLP lehnten die Unterstützung des Vorstosses ab, mit der Begründung, dass «das Eigentum bereits heute geschützt sei, und es kein zusätzliches Gesetz braucht.» Aus meiner Sicht ist dieser Entschluss nicht nachvollziehbar. Es kann nicht sein, dass man als Hausbesitzer und/ oder Anwohner in der Stadt Zürich nicht besser geschützt und unterstützt wird.

Momentan greift die Polizei in der Stadt Zürich erst ein, wenn zusätzlich zur Strafanzeige entweder eine Abbruch- oder Baubewilligung vorliegt, eine unmittelbare Neunutzung nachgewiesen werden kann oder die Besetzung die Sicherheit von Personen oder denkmalgeschützten Bauten gefährdet, wie man im Merkblatt «Hausbesetzungen in der Stadt Zürich» lesen kann. Einen Umgang mit den Besetzern, wie zum Beispiel in Basel oder Bern wäre wünschenswert. In diesen Städten wird das Haus, sobald eine Anzeige des Eigentümers vorliegt, geräumt. Somit stellt die Stadt Zürich seit der Anpassung der Gesetzeslage 1989 eine Ausnahme dar, dazumal war die Stadt unter Handlungszwang aufgrund der Wohnungsnotbewegung.

Am gleichen Tag wurde auch die «Informationspflicht bei Verlängerungen von Planungszonen» im Kantonsrat behandelt. Die parlamentarische Initiative von Ann Barbara Franzen (FDP), Sonja Rueff-Frenkel (FDP) und Christian Schucan (FDP) sieht vor, dass die Rechte der Grundeigentümer insofern gestärkt werden, als dass sie wenn sie sich mit einer vom Kanton verhängte Planungszone konfrontiert sehen, vorgängig schriftlich darüber informiert werden. Denn, nach heutiger Rechtslage, kann ein Bauvorhaben, auch wenn es zonenkonform ist und alle Auflagen der kommunalen und kantonalen Gesetzgebung erfüllt, mit der Verhängung einer Planungszone bis zu fünf Jahre gestoppt werden. Es kann sogar sein, dass aufgrund der Planungszone eine Umzonung erfolgt, welche zur Folge hat, dass sämtliche Planungs- und Projektkosten, die der Grundeigentümer bereits investiert hat, hinfällig werden. Wir blicken sehnsüchtig zum Kanton Thurgau hinüber. Dort kann eine Baubewilligung auf einer Parzelle, über welche eine Planungszone verhängt wurde, nur dann verweigert werden, wenn das Bauvorhaben die vorgesehene Planung erschwert oder beeinträchtigt wird. Doch so weit geht die Initiative der FDP nicht. Es wird lediglich eine Informationspflicht mit fristgerechter und schriftlicher Information für alle Beteiligten gefordert, wenn ein Grundeigentümer sich aufgrund einer kommunalen Eingabe mit einer vom Kanton verhängten Planungszone konfrontiert sieht. Dass von den linksgrünen Parteien keine Unterstützung für die Stärkung der Rechte der Hauseigentümer kommt war wenig überraschend, doch auch die GLP lehnte die Unterstützung der parlamentarischen Initiative ab – erneut auf Kosten der Hauseigentümer. Doch allem Widerstand von Links zu Trotz – die Initiative wird vorläufig unterstützt und wird einer Kommission zu Bericht und Antrag zugewiesen.

Autor

Martin Farner-Brandenberger

Kantonsrat und Präsident Hauseigentümerverband Region Winterthur

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