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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Energiegesetz aus Sicht der Direktbetroffenen

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Konrad Langhart ist in seiner Kolumne aus dem Kantonsrat voller Lob für das geänderte Energiegesetz, welches gemäss seinen Worten deutlich angenommen wurde. Viele verzweifelte ältere Einfamilienhausbesitzerinnen haben sich bei mir gemeldet und gefragt, was sie nun machen sollen. Da sich diese Stimmen nicht mit der in Kolumne decken, erlaube ich mir auf eine Replik.

Im Bezirk Andelfingen haben das Energiegesetz viele Gemeinden nur ganz knapp angenommen, viele haben es sogar abgelehnt. So haben Adlikon, Benken, Berg und Buch am Irchel, Humlikon, Kleinandelfingen, Trüllikon, Truttikon und Volken Nein gesagt. Ausserdem waren nur 37 Prozent der Stimmberechtigten im Weinland für das Energiegesetz. Eine deutliche Annahme sieht aus meiner Sicht anders aus.

Haus- und Wohneigentümer investieren jedes Jahr über 20 Milliarden Franken in ihre Gebäude und in den vergangenen Jahren hat ein regelrechter Sanierungsboom stattgefunden. Besonders gefreut hatte ich mich über die Aussage von Gianni Operto, welcher als Präsident von AEE Suisse im Eco Talk von SRF sagte, dass heute bereits fünf von sechs Heizungen durch eine Wärmepumpe ersetzt werden. Diese Zahlen zeigen eindrücklich, dass Hauseigentümer ihre Verantwortung wahrnehmen und energetische Sanierungen freiwillig und ohne Zwang ausführen.

Darum frage ich mich, warum der Kantonsrat ein Gesetz ausgearbeitet hat, welches 80-jährige Hauseigentümerinnen zwingt, das gesamte Heizsystem auszuwechseln. Neben der grossen Investition, welche häufig nicht mehr amortisiert werden kann, bringt diese Sanierung auch viel Aufwand, Lärm und Unruhe in die geliebten eigenen vier Wände. Viele Hauseigentümer ersetzen schon heute die Ölheizung durch eine Wärmepumpe, freiwillig und ohne Zwang. Bei einem älteren Einfamilienhaus, welches vielleicht in den nächsten Jahren abgerissen wird, belastet es die Hauseigentümerinnen aber stark.

Die Umsetzung vom Energiegesetz ist auch nicht durchdacht worden. Dies zeigt einerseits, dass die Inkraftsetzung vom 1. Juli bereits verschoben werden musste. voraussichtlich auf den 1. September 2022. Andererseits gibt es zu wenig Wärmepumpen und Handwerker, welche die grosse Nachfrage befriedigen können, notabene bereits bevor das Gesetz in Kraft ist. Ich bin gespannt was passiert, wenn im Winter eine Heizung ausfällt und die neue Wärmepumpe auf sich warten lässt. Ich hoffe, dass Konrad Langhart den 80-jährigen Hauseigentümerinnen, und allen die im Winter teuer ein Heizprovisorium betreiben müssen, eine gute Antwort geben kann. Dann sehen vielleicht auch die Direktbetroffenen den Vorteil vom Energiegesetz und den damit verbundenen Zwangsmassnahmen und Verboten.

Andelfinger Zeitung vom 17. Mai 2022

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Leserbrief von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert in der Andelfinger Zeitung vom 17. Mai 2022 als Reaktion auf den Artikel "Weniger Öl - mehr Schweiz" in der Andelfinger Zeitung vom 10. Mai 2022.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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