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Erfolg für das Eigentum in Seuzach!

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Gemeindeversammlung folgt HEV-Antrag: Keine Grünflächenziffer in der neuen Bau- und Zonenordnung (BZO)

Am Montag, 3. November 2025, fand im Zentrum Oberwis die Gemeindeversammlung der Gemeinde Seuzach statt. Rund 150 Stimmberechtigte nahmen teil, als Gemeindepräsident Manfred Leu (FDP) die Versammlung umsichtig und souverän leitete. Auf der Traktandenliste stand unter anderem die Gesamtrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) – ein umfangreiches und komplexes Geschäft mit weitreichenden Auswirkungen auf Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.

Im Mittelpunkt der Diskussion stand die geplante Einführung einer Grünflächenziffer, ein Instrument, das bei vielen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern auf Unverständnis und Kritik stiess. Besonders stossend war, dass seit dem 1. Dezember 2024 der neue § 238a des Planungs- und Baugesetzes (PBG) im Kanton Zürich bereits in Kraft ist. Dieser neue Paragraph regelt bereits umfassend Themen wie Begrünung, Ökologie, Wasserspeicherung, Versickerung und den Erhalt von Bäumen – also genau jene Punkte, welche die Grünflächenziffer zusätzlich hätte abdecken sollen. Damit besteht bereits heute ein gesetzlich klar geregelter Rahmen, der als ausreichend gilt.

Der HEV Region Winterthur hatte bereits im November 2024 im Rahmen der öffentlichen Vernehmlassung eine fundierte Stellungnahme zur Gesamtrevision eingereicht – mit der deutlichen Forderung, auf die Grünflächenziffer zu verzichten. Diese Eingabe wurde jedoch vom bürgerlich dominierten Gemeinderat weder berücksichtigt noch kommentiert. Zahlreiche Seuzemer Eigentümerinnen und Eigentümer meldeten sich daraufhin beim HEV Region Winterthur und bei Roger Wiesendanger, Vizepräsident HEV Region Winterthur und Bürger von Seuzach.

Da die bürgerlichen Ortsparteien – trotz Kontaktaufnahme – kaum aktiv wurden (die FDP Seuzach stellte lediglich einen Antrag zur leichten Anpassung der Grünflächenziffer, während die SVP Seuzach gänzlich untätig blieb), entschied sich der HEV Region Winterthur, selbst Verantwortung zu übernehmen. Roger Wiesendanger reichte an der Gemeindeversammlung einen Antrag auf vollständigen Verzicht der Grünflächenziffer ein.

Für die Beratung der komplexen Vorlage hatte sich der Gemeinderat eigens mit zwei externen Fachspezialistinnen des beauftragten Planungs- und Ingenieurbüros verstärkt, die am sogenannten Expertenpult Platz nahmen, um die Voten aus der Bevölkerung fachlich zu entgegnen und die Haltung des Gemeinderates zu untermauern. Trotz dieser Verstärkung blieb die Diskussion lebhaft und kritisch.

Während der Diskussion kam zudem ein weiterer Punkt zur Sprache, der viele Stimmberechtigte irritierte: Der Gemeinderat wollte die Grünflächenziffer zwar für private Zonen einführen, die öffentlichen Zonen – und damit das eigene Gemeindeland – jedoch davon ausnehmen. Ein Bürger brachte in einem engagierten Votum seine Besorgnis darüber zum Ausdruck und stellte die berechtigte Frage, weshalb die Gemeinde ausgerechnet dort, wo sie eine Vorbildfunktion wahrnehmen sollte, eine Ausnahme für sich selbst schaffen wolle. Dieses Ungleichgewicht trug zusätzlich zur kritischen Haltung vieler Teilnehmender bei.

Die Gemeindeversammlung von Seuzach stimmte mit 55,2 Prozent dem HEV-Antrag zu.

Schliesslich stimmte die Gemeindeversammlung mit 79 zu 64 Stimmen (55,2 Prozent) dem HEV-Antrag zu – und damit gegen die Einführung der Grünflächenziffer. Die Bevölkerung setzte ein deutliches Zeichen: für Eigentumsfreiheit, Planungssicherheit und eine Politik mit Augenmass.

Die Grünflächenziffer hätte ohne klare Ausführungsbestimmungen erhebliche Rechtsunsicherheiten und unnötige Bürokratie geschaffen – die Stimmberechtigten hätten, wie treffend gesagt wurde, „die Katze im Sack“ gekauft. Sie wäre bürokratisch, teuer und unpraktisch gewesen, hätte Baukosten erhöht, Investoren abgeschreckt und den Verwaltungsaufwand unnötig gesteigert.

Andere Gemeinden und Städte wie Illnau-Effretikon und Pfäffikon ZH haben bewusst auf eine Grünflächenziffer verzichtet. Auch die Stadt Winterthur hat deren Einführung nach massiver Kritik aus der Bevölkerung und des Hauseigentümerverbands wieder aus der laufenden Teilrevision der BZO gestrichen.

Die sachlich und respektvoll geführte Diskussion in Seuzach zeigte, dass die Bevölkerung differenziert denkt und vernünftige, praxistaugliche Lösungen bevorzugt.

Neben dem HEV-Antrag wurden weitere bürgernahe Korrekturen beschlossen – etwa, dass Flachdächer mit Solarpanels nicht zwingend begrünt werden müssen und dass Eigentümerinnen und Eigentümer beim Fällen von Bäumen künftig wieder mehr Entscheidungsfreiheit erhalten, was der HEV auch begrüsst.

Mit dem klaren Nein zur Grünflächenziffer hat Seuzach ein wichtiges Signal gesetzt: Für eine durchdachte Planung, gegen überbordende Vorschriften und für die Wahrung der Eigentumsrechte.

Der HEV Region Winterthur dankt allen engagierten Bürgerinnen und Bürgern, die an der Versammlung teilgenommen, das Wort ergriffen und Verantwortung übernommen haben. Das Ergebnis zeigt deutlich: Einsatz und Mitwirkung lohnen sich – für ein freiheitliches, eigenverantwortliches und zukunftsfähiges Seuzach.

Autor

Roger Wiesendanger

Vizepräsident Hauseigentümerverband Region Winterthur

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