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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Erfolg für die Winterthurer Hauseigentümer bei der Siedlungsentwässerung

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Nachdem der Hauseigentümerverband von einem Mitglied auf eine Ungerechtigkeit bei der Winterthurer Siedlungsentwässerung informiert wurde, konnte diese durch die Intervention des HEV Region Winterthur beseitigt werden. Die betroffenen Hauseigentümer sparen dadurch jährlich 40‘000 Franken Grundgebühr bei der Siedlungsentwässerung.

Für die Siedlungsentwässerung müssen die Winterthurer Hauseigentümer eine jährliche Grundgebühr bezahlen. Für diese Gebühr wird je nach Bauzone die Grundstücksfläche mit einem Faktor von 1 bis 8 multipliziert. Vor zwei Jahren wurde der HEV Region Winterthur von seinem Mitglied Christoph Tanner informiert, dass bei diesen Multiplikatoren die Quartiererhaltungszone (QEZ) nicht korrekt gewichtet wird. Während bei den Wohnzonen die Wohnzone 2 einen Faktor 1, die Wohnzone 3 einen Faktor 2 und die Wohnzone 4 einen Faktor 3 hat, wird bei der QEZ keine Abstufung nach Geschossen gemacht. Für alle Liegenschaften in der QEZ gilt der gleiche Faktor wie in der Wohnzone 3, der Faktor 2. Christoph Tanner bat den HEV Region Winterthur um Unterstützung in dieser Angelegenheit, da die Stadt bisher auf seine Anliegen nicht eingetreten sei.

Nachdem der HEV die Sachlage überprüfte und feststellte, dass bei der Siedlungsentwässerungsgebühr alle Hauseigentümer in der QEZ 2 benachteiligt werden, wurde diese Problematik dem damaligen Vorsteher des Baudepartements, Stadtrat Josef Lisibach mitgeteilt. Dieser erkannte zwar die Problematik, konnte aber diese Ungerechtigkeit nicht in Eigenregie beseitigen, da dafür eine Änderung der Verordnung erfolgen musste. Die Verwaltung wurde beauftragt eine Änderung der Verordnung über die Siedlungsentwässerung zu erarbeiten, in welcher die Gewichtung der Zonen angepasst wird.

Zwei Jahre später wurde diese Änderung der Verordnung über die Siedlungsentwässerung dem Grossen Gemeinderat vorgelegt, welcher am 5. November 2018 der Änderung ohne Gegenstimme zustimmte. Damit wird die Quartiererhaltungszone gleich behandelt wie die normale Wohnzone, die Eigentümer in der QEZ 2 müssen damit nur noch die Hälfte der bisherigen Grundgebühr bezahlen. Dadurch sparen die betroffenen Hauseigentümer in der QEZ 2 jedes Jahr insgesamt 40‘000 Franken an Gebühren ein.

Der HEV Region Winterthur ist sehr erfreut, dass mit dieser Änderung bei der Siedlungsentwässerung eine Ungerechtigkeit beseitigt werden konnte. Der HEV dankt seinem Mitglied Christoph Tanner, dass er den HEV darüber informierte und der Verwaltung, dass diese Anpassung wie gefordert umgesetzt wurde.

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