Wer die Pensionierung rechtzeitig plant – insbesondere, wenn Wohneigentum vorhanden ist –, erspart sich damit einige Sorgen und Mühen. Banken und Vorsorgeinstitute weisen deshalb immer wieder darauf hin. Das gilt nicht nur für die Bereinigung von Finanzierungsfragen, sondern auch für die Wohnform im Alter.
Auf dem Wohneigentum lastet noch eine hohe Schuld oder das Eigenkapital besteht teilweise aus Vorsorgegeldern. Dieses Kapital muss zwar nicht zurückbezahlt werden in die Pensionskasse – ausser bei einem Verkauf –, aber es fehlt dann auch bei der Berechnung der künftigen Rente aus der Pensionskasse. Fakt ist: Wer ins Pensionsalter eintritt, hat in aller Regel automatisch ein geringeres Einkommen.
Die Altersvorsorge hat bei der Schweizer Bevölkerung nach wie vor einen hohen Stellenwert. Bei den «Top 20-Sorgen: 2025 vs. 2024», basierend auf einer Studie der UBS, erscheint dieser Punkt bereits auf Rang 3. Die UBS kommt in ihrer Studie deshalb zum Schluss: «Die Altersvorsorge ist und bleibt in der Schweiz ein Thema, das Emotionen weckt, aber doch sachlich und verantwortungsvoll diskutiert wird. Politik und Wirtschaft suchen gemeinsam nach Lösungen, und bisherige Veränderungen haben gezeigt, dass das Schweizer Vorsorgesystem flexibel und anpassungsfähig ist – trotz Herausforderungen».
Das Heft selbst in die Hand nehmen
Die Bank empfiehlt deshalb – unabhängig von möglichen Reformen – das Heft selbst in die Hand zu nehmen und individuell Vorsorgesysteme zu planen. Dazu gehören die Schliessung von Beitragslücken (AHV), strategischer Rentenbezug (Einzahlung in die AHV über das Rentenalter hinaus) und Einzahlungen in Säule-Konten 3 a. Das ist möglich bis zum Alter von 70. Wichtig ist aber auch das frühzeitige Gespräch mit der Kreditgeberin bei Wohneigentum. Es ist bekannt, dass vor einer Pensionierung geprüft wird, ob die neuen Einkommensverhältnisse das Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung weiterhin finanzierbar machen. Die Bank nimmt dafür als Massstab die Tragbarkeitsrechnung, die unter anderem mit einem Hypothekarzins von 5 Prozent rechnet. Das alles ist zwar hinlänglich bekannt, wird aber trotzdem immer wieder negiert oder unterschätzt.
Planung im Alter von 50 Jahren
Pensionskasse beziehen oder…
Die Frage vor der Pensionierung lautet immer auch, ob das Pensionskassenkapital als Rente bezogen oder ausbezahlt werden soll – oder ob eine Mischform, Rente und Bezug, eine Variante wäre.
Je nach Pensionskasse kann es sogar sein, dass bei einem überdurchschnittlich hohen Pensionskassenvermögen der Versicherte dazu gezwungen wird, einen Teil des Kapitals zu beziehen. In jedem Fall kann mit einem Kapitalbezug amortisiert oder eine nötige Sanierung angegangen werden. Ist ein freier Entscheid möglich, sollte der Rentner vorher erwägen, welche Variante ihm die grössere finanzielle Sicherheit gibt.
Sanierungsmassnahmen jetzt angehen
Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts ab 2029 fallen auch zahlreiche steuerliche Abzüge weg. Wer als Wohneigentümer von diesen Vergünstigungen profitieren will, sollte Muss- und Kann-Sanierungen in den kommenden drei Steuerjahren (2026, 2027, 2028) tätigen. Das gilt auch für energetische Sanierungen, weil der Bund die Subventionen ab 2029 streicht und auch die Kantone dasselbe Vorgehen prüfen.
Wohnformen im Alter
Wer sich einst den Traum eines Eigenheims erfüllt hat, trennt sich nur sehr ungern davon. Und trotzdem ist es wichtig, sich sachlich darüber Gedanken zu machen, ob das Einfamilienhaus mit der Zeit nicht zur einer Bürde wird und allenfalls auch der Standort sich als nachteilig erweist. Deshalb sind Grösse einer Wohnung oder eines Hauses, aber auch die hindernisfreie Gestaltung des Wohnbereichs wichtige Faktoren.