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Frühzeitig planen, damit Wohneigentum nicht zur Last wird

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Ein konkretes Beispiel einer Generationenwohnenliegenschaft, in der an das bestehende Gebäude ein Anbau gemacht wurde. © Joseph Weibel

Wer die Pensionierung rechtzeitig plant – insbesondere, wenn Wohneigentum vorhanden ist –, erspart sich damit einige Sorgen und Mühen. Banken und Vorsorgeinstitute weisen deshalb immer wieder darauf hin. Das gilt nicht nur für die Bereinigung von Finanzierungsfragen, sondern auch für die Wohnform im Alter.

Auf dem Wohneigentum lastet noch eine hohe Schuld oder das Eigenkapital besteht teilweise aus Vorsorgegeldern. Dieses Kapital muss zwar nicht zurückbezahlt werden in die Pensionskasse – ausser bei einem Verkauf –, aber es fehlt dann auch bei der Berechnung der künftigen Rente aus der Pensionskasse. Fakt ist: Wer ins Pensionsalter eintritt, hat in aller Regel automatisch ein geringeres Einkommen.

Die Altersvorsorge hat bei der Schweizer Bevölkerung nach wie vor einen hohen Stellenwert. Bei den «Top 20-Sorgen: 2025 vs. 2024», basierend auf einer Studie der UBS, erscheint dieser Punkt bereits auf Rang 3. Die UBS kommt in ihrer Studie deshalb zum Schluss: «Die Altersvorsorge ist und bleibt in der Schweiz ein Thema, das Emotionen weckt, aber doch sachlich und verantwortungsvoll diskutiert wird. Politik und Wirtschaft suchen gemeinsam nach Lösungen, und bisherige Veränderungen haben gezeigt, dass das Schweizer Vorsorgesystem flexibel und anpassungsfähig ist – trotz Herausforderungen».

Das Heft selbst in die Hand nehmen

Die Bank empfiehlt deshalb – unabhängig von möglichen Reformen – das Heft selbst in die Hand zu nehmen und individuell Vorsorgesysteme zu planen. Dazu gehören die Schliessung von Beitragslücken (AHV), strategischer Rentenbezug (Einzahlung in die AHV über das Rentenalter hinaus) und Einzahlungen in Säule-Konten 3 a.  Das ist möglich bis zum Alter von 70. Wichtig ist aber auch das frühzeitige Gespräch mit der Kreditgeberin bei Wohneigentum. Es ist bekannt, dass vor einer Pensionierung geprüft wird, ob die neuen Einkommensverhältnisse das Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung weiterhin finanzierbar machen. Die Bank nimmt dafür als Massstab die Tragbarkeitsrechnung, die unter anderem mit einem Hypothekarzins von 5 Prozent rechnet. Das alles ist zwar hinlänglich bekannt, wird aber trotzdem immer wieder negiert oder unterschätzt.

Planung im Alter von 50 Jahren

Pensionskasse als Finanzierungsinstrument für Wohneigentum
Ab dem Alter von 50 Jahren darf nicht mehr das gesamte Pensionskassenguthaben für die Finanzierung in Anspruch genommen werden (z.B. Sanierungsvorhaben). Verpfändet oder Vorbezogen werden kann lediglich die Freizügigkeitsleistung, die mit 50 Jahren beansprucht werden könnte, oder die Hälfte des aktuellen Pensionskassenguthabens. Der Vorbezug muss drei Jahre vor dem Anspruch auf Altersleistungen erfolgen.

Säule-3a-Konten
Im Gegensatz zur 2. Säule kann die Säule 3a jederzeit vollumfänglich zur Finanzierung von Wohneigentum verwendet werden. Ab fünf Jahren vor Erreichen des Referenzalters sind Teilbezüge nicht mehr möglich.

Wie schon erwähnt: Die monatlichen Wohnkosten (die von der Bank als Tragbarkeit bei Wohneigentum berechnet werden) dürfen nicht mehr als ein Drittel des Einkommens betragen. 

In diesem Treppenhaus besteht ein doppelter Handlauf, was die Trittsicherheit sehr gut erhöht.

Pensionskasse beziehen oder…

Die Frage vor der Pensionierung lautet immer auch, ob das Pensionskassenkapital als Rente bezogen oder ausbezahlt werden soll – oder ob eine Mischform, Rente und Bezug, eine Variante wäre.

Je nach Pensionskasse kann es sogar sein, dass bei einem überdurchschnittlich hohen Pensionskassenvermögen der Versicherte dazu gezwungen wird, einen Teil des Kapitals zu beziehen. In jedem Fall kann mit einem Kapitalbezug amortisiert oder eine nötige Sanierung angegangen werden. Ist ein freier Entscheid möglich, sollte der Rentner vorher erwägen, welche Variante ihm die grössere finanzielle Sicherheit gibt.

Breitere Eingangs- und Zimmertüren, offene Küche mit tiefliegenden Schubladen und ein grosszügiger Wohnbereich in einer Liegenschaft, die auf die speziellen Bedürfnisse eines hindernisfreien Wohnens eingeht.

Sanierungsmassnahmen jetzt angehen

Mit dem Wegfall des Eigenmietwerts ab 2029 fallen auch zahlreiche steuerliche Abzüge weg. Wer als Wohneigentümer von diesen Vergünstigungen profitieren will, sollte Muss- und Kann-Sanierungen in den kommenden drei Steuerjahren (2026, 2027, 2028) tätigen. Das gilt auch für energetische Sanierungen, weil der Bund die Subventionen ab 2029 streicht und auch die Kantone dasselbe Vorgehen prüfen.

Wohnformen im Alter  

Wer sich einst den Traum eines Eigenheims erfüllt hat, trennt sich nur sehr ungern davon. Und trotzdem ist es wichtig, sich sachlich darüber Gedanken zu machen, ob das Einfamilienhaus mit der Zeit nicht zur einer Bürde wird und allenfalls auch der Standort sich als nachteilig erweist. Deshalb sind Grösse einer Wohnung oder eines Hauses, aber auch die hindernisfreie Gestaltung des Wohnbereichs wichtige Faktoren.

Hindernisfreies Haus oder Wohnung
Zum hindernisfreien Wohnen gehören möglichst keine Stufen, eine ausreichende Durchgangsbreite oder Handläufer bei Treppen. Auch die Küche und das Bad müssen den künftigen Bedürfnissen angepasst werden. In der Küche erschweren zu hoch gelegene Schränke ebenso das Leben wie ein Backofen oder Steamer, der nicht auf Augenhöhe angebracht ist. Bäder sind in älteren Häusern eher klein und können deshalb zu grösseren Einschränkungen führen, was die Benutzung anbelangt. Der Raum sollte mindestens neun Quadratmeter oder grösser sein. Ein tiefgelegenes Wasserbecken ist auch nutzbar, wenn eine Person die Körperpflege sitzend machen muss. Eine grosszügige Dusche (anstelle einer Badewanne) ist ein weiterer Punkt.

Dank externen Dienstleistungen lässt sich so mit einem Einkaufs-, Reinigungs- und Mahlzeitendienst sowie Unterstützung in der Pflege und Betreuung sehr lange in den eigenen vier Wänden leben.

Standort nicht unterschätzen
Eine gute Erschliessung zu Einkaufsmöglichkeiten und öffentlichem Verkehr gewinnen im Alter an Bedeutung – ebenso die Nähe zu Post, Bank, Ärzten und Apotheken sowie Cafés und Restaurants. Ein Fakt, der bei vollständiger Mobilität manchmal völlig ausser Acht gelassen wird.

Generationenwohnen
Wenn das eigene Heim trotz des nicht optimalen Standorts höher gewichtet wird, kann man sich überlegen, ob das Haus durch einen Um- oder Anbau, Aufstockung oder Erweiterung durch einen Ergänzungsbau generationengerecht fit gemacht werden kann. Das heisst, dass die Pensionäre eine altersgerechte Kleinwohnung beziehen. Das Haus oder die Hauptwohnung wird frei für die eigene oder eine fremde Familie.

Privat- und Gemeinschaftsräume
Eine grosse Wohnung oder ein Haus wird von mehreren Parteien genutzt. Gegenseitige Unterstützungsleistungen erfolgen auf freiwilliger Basis oder werden untereinander vereinbart. Gewisse Räume (z.B. Wohnküche) werden gemeinsam genutzt.

Autor

Joseph Weibel

Redakteur HEV Wohneigentümer

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