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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Ganz individuell: Versicherungen für Hauseigentümer

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Einige Versicherungen sind obligatorisch, die meisten freiwillig. Wie viel Versicherungsschutz Sie brauchen, hängt von Ihrem Sicherheitsbedürfnis ab. Das ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich. Darum ist eine individuelle Versicherungsberatung für Wohneigentümerinnen und -eigentümer so wichtig.

Der eine braucht mehr Versicherungsschutz, die andere weniger. Eines ist aber allen gemeinsam, die Wohneigentum besitzen: Sie wollen schützen, was sie lieben. Mit wenigen Tipps helfen wir Ihnen bei der Entscheidung, welche Versicherungen Sie brauchen, und erklären nachfolgend die wichtigsten Versicherungen kurz. 

Versicherungen für Bauherren

Auf einer Baustelle kann immer etwas passieren. Ein Ziegel fällt vom Dach und verletzt ein Kind, oder der Kranführer lässt seine Last auf ein Auto fallen. Für solche Schäden haften Sie als Bauherrin oder Bauherr. Darum müssen Sie sich vor Beginn der Bau- oder Umbauarbeiten um den Versicherungsschutz kümmern. Fragen Sie aber zuerst Ihren Architekten und die beteiligten Unternehmen, ob sie die Versicherungen schon abgeschlossen haben.

  • Die Bauzeitversicherung ist in vielen Kantonen obligatorisch, auch im Kanton Zürich. Sie deckt Schäden durch Feuer und Elementarereignisse. Zum Beispiel, wenn der Heizlüfter, der nachts läuft, um ein Zimmer auszutrocknen, einen Kurzschluss auslöst und das Haus abbrennt.
  • Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist sinnvoll. Sie deckt Personen- und Sachschäden. Beispielsweise, wenn sich wegen der Aushubarbeiten der Boden auf dem Nachbargrundstück senkt und Risse am Nachbarhaus entstehen. Ausserdem schützt Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch, wenn Ansprüche von Nachbarn unbegründet sind.
  • Auch eine Bauwesenversicherung ist empfehlenswert. Sie deckt Schäden durch Bauunfälle, Diebstahl oder Vandalismus am eigenen Bau. Etwa, wenn die Baugrube nicht hält, die Betondecke einstürzt oder die neue Küche gestohlen wird. Ebenfalls sind diejenigen Bauleistungen gegen Feuer und Elementarschäden gedeckt, welche in der Bauzeitversicherung nicht versichert werden können.

Obligatorische Versicherung für Wohneigentümer

Fast alle Versicherungen für Wohneigentümerinnen und -eigentümer sind freiwillig. Nur eine ist in den meisten Kantonen – darunter Zürich – vorgeschrieben, die Gebäude-Feuer/Elementarschadenversicherung. Sie deckt Schäden, welche z. B. durch Brand, Feuer und Rauch sowie Elementarereignisse wie Hochwasser, Überschwemmung, Hagel oder Sturm verursacht wurden. Im Kanton Zürich können weitere Gebäudeversicherungsbestandteile bei privaten Anbietern abgeschlossen werden, wie zum Beispiel die Gebäude-Wasserversicherung oder eine Erdbebenversicherung. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.

Weitere Versicherungen für Wohneigentümer

Versicherbar sind fast alle Risiken. Die empfohlenen Deckungen finden Sie im Folgenden:

  • Die Erdbebenversicherung ist nicht in der obligatorischen Feuer/Elementarschadenversicherung der Gebäudeversicherung enthalten. Dies ist insofern erstaunlich, als Erdbeben diejenige Naturgefahr ist, welche das grösste Schadenpotenzial aufweist. Ein Abschluss dieser Versicherung ist deshalb für Ihr Wohneigentum sehr empfehlenswert.
  • Die Gebäudehaftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, die durch Ihr Wohneigentum entstehen und für welche Sie haftpflichtig werden. Zum Beispiel, wenn Ihr Besuch im Treppenhaus aufgrund einer defekten Treppenstufe ausrutscht und sich ein Bein bricht. Je nach Situation können Sie auf eine solche Versicherung verzichten, weil die Privathaftpflichtversicherung dieses Risiko bereits beinhaltet. Lassen Sie sich deshalb beraten.
  • Die Gebäudesachversicherung kann verschiedene Versicherungsbestandteile beinhalten, welche Beschädigungen am Wohneigentum abdecken. So zum Beispiel die Gebäudewasser- oder Gebäudeglasversicherung. Weitere Deckungen können Beschädigungen durch Vandalen oder Diebstahl beinhalten.
  • Die Haustechnikversicherung deckt Schäden an der Heizung, den Küchengeräten, der Klimaanlage, der Photovoltaikanlage, am Tumbler oder an der Waschmaschine, welche z. B. durch deren Betrieb entstehen.
  • Die Hausratversicherung deckt z. B. Elementar-, Feuer- und Wasserschäden, Diebstahl und Glasbruch an Ihrem Hausrat. Als solcher gelten alle Möbel und Kleider, aber auch das Velo im Keller, die Skiausrüstung in der Garage oder das Kofferset auf dem Estrich.
  • Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, welche Sie Dritten gegenüber verursachen, z. B. wenn Sie beim Velofahren einen Fussgänger verletzen oder Ihr Kind beim Fussballspiel eine Scheibe zu Bruch gehen lässt.

Versicherungen für Stockwerkeigentümer

Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer sollten aufpassen: Nicht immer deckt die Privathaftpflichtversicherung der einzelnen Wohneigentümer Schäden, welche durch ihre womöglich mangelhaften Gebäudebestandteile verursacht werden. Es empfiehlt sich, für die Gemeinschaft eine gemeinsame Gebäudehaftpflichtversicherung abzuschliessen. Gleich verhält es sich mit der Gebäudeversicherung: Anstatt sich jeder Stockwerkeigentümer selbst gegen Beschädigungen an seiner Wohnung versichert, empfiehlt es sich, das ganze Gebäude durch die Stockwerkeigentümerschaft versichern zu lassen.

Sicher ist sicher: Home Assistance

Manchmal muss es schnell gehen. Zum Beispiel, wenn sich der Hauseigentümer selbst aussperrt, die Toilette verstopft ist und überläuft oder sich Wespen auf der Terrasse eingenistet haben. Hilfe ist nur einen Anruf entfernt: Die Home Assistance von Zurich bietet sofort die richtigen Fachleute auf und bezahlt die Kosten für notwendige Sofortmassnahmen, wenn ohne schnelles Handeln ein Schaden entstehen oder sich vergrössern würde.

Wissenswertes zum Thema Versicherungsschutz

Tragbarkeit nach einem Schicksalsschlag

Sicherheit bedeutet, Risiken zu minimieren. Insbesondere die Folgen nach einem Schicksalsschlag wie Invalidität oder Tod durch Krankheit oder Unfall. Wenn ein Einkommen ausfällt und die IV- oder Witwenrente nicht reicht, ist die finanzielle Tragbarkeit gefährdet. Im schlimmsten Fall müsste die Familie ihr Zuhause verkaufen. Das können Sie vermeiden:

  • Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ergänzt die Rentenleistungen, um den finanziellen Leistungen trotz Lohnausfall nachzukommen.
  • Eine Lebensversicherung stellt die Tragbarkeit sicher, weil mit dem Todesfallkapital ein Teil der Hypothek zurzückgezahlt werden kann oder so die Lebenshaltungskosten gesenkt werden können.

Der Naturgefahren-Radar von Zurich

Wie gross die Gefahr von Naturgefahren für jeden Standort in der Schweiz wirklich ist, zeigt der Zurich Naturgefahren-Radar: In nur wenigen Klicks erhält man eine Auswertung zu den zehn wichtigsten Naturgefahren auf die individuell gewählte Adresse – kostenlos und unverbindlich. Zusätzlich bietet die detaillierte Liegenschaftsanalyse viele wertvolle Tipps und Tricks zum Schutz der eigenen Immobilie.

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Autor

Joseph Weibel

Redakteur HEV Wohneigentümer

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