Der Hauseigentümerverband ist erfreut über den heutigen Entscheid des Bundesrates, den Bundesbeschluss
über die kantonalen Liegenschaftssteuern auf Zweitliegenschaften – und damit den
Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung mit dem Wegfall der Eigenmietwertsteuer
– am 28. September dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten.
Mit der vom Parlament verabschiedeten Reform wird endlich die systemwidrige und ungerechte
Eigenmietwertsteuer auf selbstgenutztem Wohneigentum abgeschafft. Die Streichung
des Eigenmietwerts und der damit verbundenen Geistersteuer bringt Fairness, Einfachheit
und mehr Selbstverantwortung ins Steuersystem. Die Systemänderung ist durchdacht
und ausgewogen. Sie schafft die Besteuerung des Eigenmietwerts ab – konsequenterweise
entfallen im Gegenzug gewisse Steuerabzugsmöglichkeiten. Gleichzeitig bleiben
jedoch in der Kompetenz der Kantone steuerliche Anreize für energetische Sanierungen
und Umweltschutzmassnahmen erhalten. Neu werden junge Familien, die erstmals Wohneigentum
erwerben, durch einen gezielten Schuldzinsabzug unterstützt. Damit wird die in
der Bundesverfassung verankerte Wohneigentumsförderung endlich umgesetzt. Bei vermietetem
Wohnraum sind weiterhin die Mietzinseinnahmen zu versteuern, und auf der Gegenseite
bleiben angefallene Kosten abziehbar, so auch anteilige Schuldzinsen.
Mit einem Ja zum Bundesbeschluss über die kantonalen Liegenschaftssteuern wird aber
nicht nur die Eigenmietwertsteuer abgeschafft. Ein Ja gibt den Kantonen auch die Möglichkeit,
eine kantonale Liegenschaftssteuer auf selbstgenutzten Zweitwohnungen einzuführen.
Das ist vor allem für Berg-/Tourismuskantone mit vielen Zweitwohnungen relevant. Sie können
damit Einnahmeausfälle aus dem Wegfall der Eigenmietwertsteuer kompensieren. Die
Kantone erhalten mit diesem Beschluss wohlgemerkt die Option, mittels eines kantonalen
Gesetzes eine solche Steuer einzuführen. Ob dann tatsächlich eine solche Steuer eingeführt
wird, entscheidet jeder Kanton für sich – ganz im Sinne des Föderalismus.
Der HEV Schweiz hat deshalb bereits Ende Februar an seiner ausserordentlichen Delegiertenversammlung
einstimmig die Ja-Parole zur Abstimmungsvorlage beschlossen. Die Abschaffung
der unfairen Eigenmietwertsteuer ist überfällig. Die Reform bringt endlich mehr
Fairness: Für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer sowie auch für all jene, die
von den eigenen vier Wänden träumen oder schon auf dem Weg dazu sind.
Medienmitteilung HEV Schweiz