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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Grundstückgewinnsteuer – Wert vor 20 Jahren

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Für langjährige Hauseigentümer, welche ihre Liegenschaft verkaufen, bietet der HEV Region Winterthur eine neue Dienstleistung an. Über den Hauseigentümerverband wird der Wert vor 20 Jahren überprüft und die Rechtsabteilung vom HEV Region Winterthur hilft dem Immobilienverkäufer bei Problemen mit dem Steueramt.

Beim Verkauf einer Liegenschaft muss der Immobilienverkäufer auf den erzielten Gewinn die Grundstückgewinnsteuer bezahlen. War die Liegenschaft mehr als 20 Jahre im Besitz des Eigentümers, kann bei der Grundstückgewinnsteuer der Wert vor 20 Jahren eingesetzt werden. Dieser Verkehrswert vor 20 Jahren wird vom Steueramt provisorisch berechnet und dem Hausverkäufer mitgeteilt. Mehrere Fälle die dem HEV Region Winterthur vorliegen zeigten, dass dieser Wert vor 20 Jahren zu tief berechnet wurde, wodurch der Immobilienverkäufer zu hohe Grundstückgewinnsteuern bezahlen muss. Der Hauseigentümerverband hat beim zuständigen Winterthurer Stadtrat interveniert und eine korrekte und transparente Berechnung des Werts vor 20 Jahren verlangt.

Besprechung mit Stadt Winterthur

Der Hauseigentümerverband hat anlässlich einer Besprechung mit dem Winterthurer Finanzvorsteher und den Verantwortlichen vom Steueramt seine Positionen erläutert. Eine Forderung des HEV Region Winterthur ist, dass bei der Berechnung des Werts vor 20 Jahren durch das Steueramt Transparenz geschaffen wird. Dafür sollte die Berechnung des Werts vor 20 Jahren, welcher vom Steueramt bei der provisorischen Berechnung vorgenommen wird, immer dem Immobilienverkäufer abgegeben werden. Aktuell wird diese Berechnung nur herausgegeben, wenn dies der Hauseigentümer verlangt.

Stadtrat Kaspar Bopp und die Leiterin vom Winterthurer Steueramt haben zugesagt, die Berechnung des Werts vor 20 Jahren in Zukunft immer mitzusenden, ohne dass der Eigentümer dies verlangen muss. Für den HEV Region Winterthur ist das ein erfreulicher Schritt zur Schaffung von Transparenz. Mit der Berechnung vom Steueramt erhält der betroffene Haus- bzw. Wohnungsverkäufer eine gute Grundlage zur Überprüfung des vom Steueramt berechneten Verkehrswerts.

Neue HEV-Dienstleistung

Neu können langjährige Eigentümer welche ihre Liegenschaft verkaufen, den vom Steueramt berechneten Wert vor 20 Jahren überprüfen lassen. Aufgrund der Angaben vom Eigentümer wird mittels einer hedonischen Bewertung der Verkehrswert vor 20 Jahren berechnet. Diese Bewertung gibt eine gute Grundlage um den vom Steueramt mitgeteilten Wert zu überprüfen. Liegt der Wert vom Steueramt unter dem ermittelten Verkehrswert, unterstützt die Rechtsabteilung vom Hauseigentümerverband den Eigentümer bei Problemen mit dem Steueramt.

Diese neue HEV-Dienstleistung kann für Mitglieder zu einem Pauschalbetrag von 1400 Franken (exkl. Mwst.) angeboten werden, Nichtmitglieder bezahlen einen Zuschlag von 20 Prozent. Dieses Pauschalangebot gilt für übliche Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen. Bei allen anderen Liegenschaften werden die Kosten nach effektivem Aufwand verrechnet. Immobilienverkäufer die vom HEV Region Winterthur den Verkehrswert vor 20 Jahren überprüfen lassen wollen können sich bei der HEV-Geschäftsstelle melden, Telefon: 052 212 67 70.

Weitere Informationen zur Grundstückgewinnsteuer

Die korrekte Berechnung des Verkehrswerts vor 20 Jahren bei der Grundstückgewinnsteuer ist für langjährige Hauseigentümer die ihre Liegenschaft verkaufen ein wichtiges Thema. Wie hoch dieser Wert eingeschätzt wird, beeinflusst massgeblich die Höhe der Grundstuckgewinnsteuer.

Weitere Informationen zum Verkehrswert vor 20 Jahren gibt es in diesem Artikel.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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