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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Hauseigentümerinnen und -eigentümer machen viel für das Klima

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Hauseigentümerinnen und -eigentümer nehmen ihre Verantwortung für Umwelt und Klima bereits seit langem wahr. Offizielle Zahlen des Bundes zeigen, dass die Treibhausgasemissionen des Gebäudesektors 2019 schweizweit um 34 Prozent unter dem Wert des Basisjahres 1990 lagen – dies notabene bei einer Zunahme der Wohnflachen um 46 Prozent gegenüber 1990 und einer Zunahme der Bevölkerung von rund 27 Prozent gegenüber 1990.

Auch investieren alleine die HEV-Mitglieder schweizweit jährlich rund 9,5 Milliarden Franken in den Unterhalt und insbesondere in die energetische Sanierung ihres Wohneigentums, wie eine Umfrage des HEV Schweiz ergab. Diese gewaltigen Investitionen sorgen nicht nur für einen Erhalt von Wertschöpfung und Arbeitsplätzen in der Schweiz und im Kanton Zürich, sie tragen auch dazu bei, dass der langfristige CO2-Absenktrend im Gebäudebereich, der seit 2005 klar erkennbar ist, auch in Zukunft intakt bleibt.

Mit der Annahme des revidierten Energiegesetzes des Kantons Zürich am 28. November 2021 ist davon auszugehen, dass dieser Trend noch etwas beschleunigt wird und dass der Anteil an fossilen Heizungen im Gebäudepark im Kanton Zürich noch etwas rascher sinkt. Somit könnten die CO2-Emissionen des Gebäudebereichs im Kanton Zürich noch etwas rascher reduziert werden, als es ohne Änderung des Zürcher Energiegesetzes ohnehin der Fall gewesen wäre.

Vor diesem Hintergrund begrüsst der HEV Kanton Zürich die vorgeschlagene Revision der Bauverfahrensordnung (BVV), mit welcher der Umstieg auf fossilfreie Heizungen erleichtert und der Verfahrensaufwand und damit die administrativen Kosten gesenkt werden sollen. Konkret schlägt die Baudirektion vor, dass im Kanton Zürich unter gewissen Voraussetzungen Luft/Wasser-Wärmepumpen und Erdsonden-Wärmepumpen von der Bewilligungspflicht befreit werden sollen. Neu soll eine Meldepflicht gelten, wie sie bereits für genügend angepasste Solaranlagen zur Anwendung gelangt.

Die von der Baudirektion vorgeschlagene Änderung der Bauverfahrensordnung erscheint praxis-tauglich. Der vorgesehene Bürokratieabbau zur Förderung von Wärmepumpen ist ein pragmatischer Schritt auf dem Weg zum Netto-Null-Ziel im Gebäudebereich bis ins Jahr 2050. Dass damit Hauseigentümerinnen und -eigentümer gleichzeitig von Bürokratie befreit und Gebühren gesenkt werden können, ist ein willkommener Nebeneffekt. Damit reagiert die Baudirektion auch auf eine alte Forderung des Hauseigentümerverbandes.

Der HEV, ist davon überzeugt, dass administrative Vereinfachungen, der Abbau bürokratischer Hürden und Planungs- und Rechtssicherheit für Hauseigentümerinnen und -eigentümer dazu beitragen können, den Treibhausgasausstoss im Gebäudebereich noch weiter zu senken. Der HEV unterstützt daher die vorgesehene Vereinfachung administrativer Verfahren grundsätzlich.

Schutz der Nachbarschaft vor Lärm zwingend berücksichtigen

Der HEV begrüsst es im Grundsatz, dass die Bewilligung für den Einbau von Wärmepumpen innerhalb von Bauzonen in einfachen Situationen durch ein Meldeverfahren analog jenem für Solaranlagen soll auf eine Bewilligungspflicht verzichtet werden.

Vernehmlassungsverfahren zur PBG-Revision «Klimaangepasste Siedlungsentwicklung»

Der HEV lehnt die vorgeschlagene PBG-Revision «Klimaangepasste Siedlungsentwicklung» vollumfänglich ab. Die beabsichtigten Neuerungen sind unnötig, nicht zweckmässig, verursachen erhebliche Mehrkosten und greifen unverhältnismässig stark in den privaten Gestaltungsspielraum der betroffenen Haus-, Grund- und Stockwerkeigentümer ein.

Die Umsetzung der vorgeschlagenen PBG-Revision wird negative Auswirkungen haben, die von der Baudirektion weder vollständig durchdacht wurden noch für die betroffenen Eigentümer, Mieter und für die Allgemeinheit akzeptabel und wünschenswert sind.

Die vorgeschlagene Revision würde zudem in verschiedenen Bereichen Widersprüche und Zielkonflikte zur Siedlungsentwicklung nach innen schaffen, wie sie das Bundesgesetz über die Raumplanung fordert .

Die Baudirektion vertritt die Auffassung, dass die gezielte Sicherung der Kaltluftströme in den Siedlungsgebieten mit der heutigen Gesetzgebung nur unzureichend möglich sei. Bauten würden Kaltluftströme je nach Lage und Grösse beeinträchtigen. Lange, hohe und insbesondere auch quergestellte Bauten könnten Kaltluftströme blockieren, wodurch die hitzemindernde Wirkung (nächtliche Abkühlung) ausbleibe.

Mit der Schaffung einer neuen gesetzlichen Grundlage (§ 49a Abs. 4 VE-PBG) soll es den Gemeinden bei Vorliegen eines wesentlichen öffentlichen Interesses erlaubt werden, die Stellung und Dimensionierung von Bauten zonen- oder gebietsweise näher zu ordnen.

Der HEV lehnt diese neue gesetzliche Grundlage im PBG zur Sicherung von Kaltluftströmen ab.

Den gravierenden baulichen Einschränkungen, die den öffentlichen und privaten Grundeigentümer zusätzlich auferlegt werden, steht ein äusserst bescheidener, kaum messbarer Nutzen für das Lokalklima gegenüber.

Eine solche Norm bringt weder einen konkreten Vorteil, noch ist sie mit einem vernünftigen und verhältnismässigen Aufwand umsetzbar. Die vorgesehenen Massnahmen werden zu vorhersehbaren Zielkonflikten zwischen dem «Schutz des Lokalklimas» und dem Bedürfnis der Eigentümer und Mieter nach einer besonnten Lage ihrer Wohnobjekte führen. Wenn nun (Neu-) Bauten zur Verstärkung der Kaltluftströme so angeordnet werden müssen, dass zwar ein nächtlicher Kaltluftstrom durchzuziehen vermag, die Terrasse oder Balkone aber nicht mehr wie gewünscht optimal besonnt werden, ist dies in hohem Masse unbefriedigend. Die negativen Konsequenzen tragen die betroffenen Eigentümer und die Mieter bei vermieteten Objekten gleichermassen.

Die neuen Regelungen würden zudem in zahlreichen Fällen, gerade in den urbanen Gebieten, in einem Widerspruch zur Siedlungsentwicklung nach innen stehen, wie sie das RPG fordert. Bereits die bestehenden, teilweise widersprüchlichen Bestimmungen erschweren die angestrebte Verdichtung nach innen. Mit der vorgeschlagenen Revision würde dieses Ziel zusätzlich behindert.

Baumschutz und Baumpflanzpflicht

Den Gemeinden soll es mit der geplanten Revision ermöglicht werden, einen vielfältigen und widerstandsfähigen Baumbestand zu erhalten (Baumschutz) bzw. in Quartieren mit einer schlechten Durchgrünung aufzubauen (Baumpflanzpflicht).

Mit der Möglichkeit zur Einführung eines flächendeckenden Baumschutzes soll dem Erhalt des Baumbestandes und dessen Weiterentwicklung im Rahmen der baulichen Innenentwicklung mehr Gewicht beigemessen werden. Weiter soll auch das Fällen von Bäumen, die gestützt auf die Baumpflanzpflicht gepflanzt wurden, in Zukunft der Bewilligungspflicht unterstellt werden.

Der HEV spricht sich gegen diesen Regelungsvorschlag betreffend Baumschutz und Baum-pflanzpflicht aus. Es spricht nichts dagegen, im Siedlungsgebiet auf freiwilliger Basis mehr Bäume anzupflanzen und zu erhalten. Die Haus-, Grund- und Stockwerkeigentümer haben ohnehin ein Interesse daran, in Eigeninitiative zu einer attraktiven, durchgrünten Siedlungsgestaltung beizutragen. Doch was auf freiwilliger Basis sinnvoll ist, nämlich Bäume anzupflanzen und zu erhalten, lehnt der HEV jedenfalls dann ab, wenn die Eigentümer dazu rechtlich verpflichtet werden sollen.

Es stellt sich auch die Frage, ob der Handlungsbedarf in diesem Bereich tatsächlich so gross und so dringend ist, wie dies die Baudirektion behauptet. Tatsächlich weisen die Siedlungsgebiete im ganzen Kantonsgebiet in den überwiegenden Fällen eine sehr gute Umgebungsgestaltung und Begrünung auf.

Für den HEV lassen sich vor diesem Hintergrund rechtlich verbindliche und einschneidende Baumschutz- und Baumpflanzpflichten zulasten der betroffenen Haus-, Grund- und Stockwerkeigentümer nicht rechtfertigen.

Zudem muss zur Kenntnis genommen werden, dass die geplante Überregulierung zahlreiche Eigentümer davon abschrecken wird, auf freiwilliger Basis Bäume und Grünpflanzen zu pflanzen und zu unterhalten. Damit würden sie sich nur zusätzliche Probleme einhandeln. Die bisherige Eigeninitiative würde untergraben, was im Endresultat zu weniger Bäumen und Grünpflanzen führen würde.

Auch die heutige Regelung in der Verkehrserschliessungsverordnung hat mit Blick auf die Pflanzabstände ab Strassengrenze ihren Sinn und ihre Berechtigung. Sie dient der Sicherstellung der Verkehrssicherheit.

Mit den heutigen Pflanzabständen ab Strassengrenze wird eine übersichtliche Strassensituation mit guten Sichtverhältnissen geschaffen, was insbesondere schwächeren Verkehrsteilnehmern wie Kindern und älteren Personen zugutekommt. Werden die Pflanzabstände ab Strassengrenze verringert, ist mit einer Zunahme schwerer Verkehrsunfälle zu rechnen. Es ist daran zu erinnern, dass Bäume am Strassenrand eines der grössten tödlichen Risiken im Strassenverkehr darstellen.

Im Weiteren sind folgende Geschäfte im Kantonsrat und in den Kommissionen pendent:

  • Grünflächenbonus, Parlamentarische Initiative von Christian Schucan (FDP, Uetikon am See), Christian Hurter (SVP, Uetikon am See) und Josef Wiederkehr (Die Mitte, Dietikon) vom 26. November 2018, KRNr. 358/2018
  • Unterhalt von Beförderungsanlagen, Parlamentarische Initiative von Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht), Marcel Lenggenhager (BDP, Gossau) und Erich Vontobel (EDU, Bubikon) vom 26. November 2018, KR-Nr. 359/2018
  • Förderliche Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien schaffen, Parlamentarische Initiative Florian Meier (Grüne, Winterthur), Nicola Siegrist (SP, Zürich), Franziska Barmettler (GLP, Zürich), Barbara Günthard Fitze (EVP, Winterthur) und Manuel Sahli (AL, Winterthur) vom 28. Juni 2021, KR-Nr. 255/2021
  • Zuschlag auf die Netznutzung zur Förderung der erneuerbaren Energien, Parlamentarische Initiative David Galeuchet (Grüne, Bülach), Daniel Sommer (EVP, Affoltern a. A.) und Selma L’Orange Seigo (Grüne, Zürich) vom 28. Juni 2021, KR-Nr. 258/2021
  • Vorwärts mit der Zürichsee-Uferwegplanung, Antrag des Regierungsrates vom 9. September 2020 zum dringlichen Postulat KR-Nr. 210/2019 und geänderter Antrag der KPB vom 13. Juli 2021, KR-Nr. 5652a
  • Wir brauchen ein zukunftsgerichtetes Denkmalschutzgesetz, Motion Pierre Dalcher (SVP, Schlieren), Sonja Rueff-Frenkel (FDP, Zürich), Yvonne Bürgin (Mitte, Rüti), und Markus Schaaf, (EVP, Zell) vom 18. Mai 2020, KR-Nr. 153/2020
  • Ausreichend Veloabstellplätze auf Liegenschaften, Parlamentarische Initiative Florian Meier (Grüne, Winterthur), Monica Sanesi Muri (GLP, Zürich) und Andrew Katumba (SP, Zürich) vom 11. November 2019 und vorläufig unterstützt am 19. Oktober 2020, KR-Nr. 341/2019 (Info aus der KPB)
  • Stopp mit der steuerlichen Subvention von Pestiziden in Privatgärten, Motion Thomas Forrer (Grüne, Erlenbach) und Harry Brandenberger (SP, Gossau) vom 14. Juni 2021, KR-Nr. 236/2021
  • Zonenkonforme Nutzungsänderungen, Motion Stephan Weber (FDP, Wetzikon), Domenik Ledergerber (SVP, Herrliberg) und Andreas Hasler (GLP, Illnau-Effretikon) vom 17. Mai 2021, KR-Nr. 181/2021
  • Verkürzte Fristen im Baubewilligungsverfahren, Motion Stephan Weber (FDP, Wetzikon), Domenik Ledergerber (SVP, Herrliberg) und Andreas Hasler (GLP, Illnau-Effretikon) vom 17. Mai 2021, KR-Nr. 182/2021
  • COVID-19-Hilfspaket für das Gewerbe: Ausrichtung von Mietzins-Beiträgen für gewerbliche Mieten, Behördeninitiative Grosser Gemeinderat Winterthur vom 20. September 2021, KR-Nr. 364/2021
  • Beschluss des Kantonsrates über die kantonale Volksinitiative "Für eine nachhaltige Nutzung von Wertstoffen ("Kreislaufinitiative"), Antrag des Regierungsrates vom 2. Dezember 2020 und geänderter Antrag der KEVU vom 5. Oktober 2021, KR-Nr. 5668a
  • Baubewilligungen in Weilerzonen: Zuständigkeit für Baubewilligungen neu beim Kanton.

Sie sehen, die Arbeit für die Kantonsratsgruppe «Wohn und Grundeigentum» wird uns auch in den nächsten Monaten nicht ausgehen.

Autor

Martin Farner-Brandenberger

Kantonsrat und Präsident Hauseigentümerverband Region Winterthur

Bild: Rathaus Zürich, André Springer

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