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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Hausverkauf: Deal mit dem Steueramt lohnt sich

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Die Zeitschrift K-Geld informiert in der Ausgabe 6/2022 über die Grundstückgewinnsteuer beim Hausverkauf und warum Hausverkäufer die Schätzung vom Steueramt kritisch hinterfragen sollen. Anhand von verschiedenen Fällen zeigt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert auf, dass man mit einer Einsprache Zehntausende Franken sparen kann.

Wenn langjährige Hauseigentümer ihre Liegenschaft verkaufen kann für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer der Wert vor 20 Jahren eingesetzt werden. Dieser wird vom Steueramt geschätzt und dem Hauseigentümer mitgeteilt. Nachdem der Hauseigentümerverband Region Winterthur schon seit längerer Zeit darauf hinweist, dass der vom Steueramt berechnete Wert häufig zu tief geschätzt wird, und dadurch die Grundstückgewinnsteuer zu hoch berechnet wird, hat auch die Zeitschrift K-Geld diese Thematik in der Ausgabe 6/2022 aufgegriffen. HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert kann mehrere aktuelle Fälle zeigen, bei welchen dank einer Intervention beim Steueramt die Grundstückgewinnsteuer substanziell reduziert wurde. Bei einem Mehrfamilienhaus in Winterthur reduzierte sich die Steuer um 145'000 Franken, bei einem Einfamilienhaus um 50'000 Franken beziehungsweise um 42 Prozent.

Zum Wert vor 20 Jahren bei der Grundstückgewinnsteuer sagt HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert, dass Hausverkäufer oft gutgläubig den Einschätzungsvorschlag des Steueramtes akzeptieren und so zu hohe Grundstückgewinnsteuern bezahlen: Das gelte nicht nur für Winterthur. Ralph Bauert rät Immobilienverkäufern, den Schätzwert vom Steueramt mittels Immobilienindizies zu plausibilisieren oder durch den Verband oder einen unabhängigen Schätzungsexperten überprüfen zu lassen.

Weitere Informationen zum Verkehrswert vor 20 Jahren gibt es in diesem Artikel.

K-Geld 6/2022

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Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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