Jump to main content
Logo HEV Region Winterthur Mitglied werden

Visitor notice

Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

Jetzt kostenlos downloaden

HEV Kanton Zürich erfreut über Ablehnung der Uferinitiative

Datum
Kategorien

Die kantonale Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» verlangt auf dem Gebiet des Kantons Zürich unter anderem einen durchgängigen Zürichsee-Uferweg. Um den Uferweg zu realisieren, müsste Land an den Kanton abgetreten werden. Die Initiative hätte somit massive Auswirkungen auf Hauseigentümerinnen und -eigentümer, aber auch auf die Kantonsfinanzen. Angesichts drohender staatlicher Eingriffe ins Privateigentum, Enteignungen und enormer Kosten ist der HEV Kanton Zürich erfreut, dass der Kantonsrat die Volksinitiative abgelehnt und sich für den Schutz der Eigentumsrechte ausgesprochen hat.

Dem Privateigentum kommt in der Schweiz mit der Eigentumsgarantie eine hohe Bedeutung zu. Auch ist im Kanton Zürich im Strassengesetz geregelt, dass «gegen den Willen der Eigentümerinnen und Eigentümer (…) private Grundstücke für die Erstellung von Uferwegen grundsätzlich nicht beansprucht werden» dürfen. Dennoch fordert die kantonale Volksinitiative «Für öffentliche Uferwege mit ökologischer Aufwertung» genau dies.

Kostspieliger Zürichsee-Uferweg

Mit der Initiative wird eine Erleichterung des öffentlichen Zugangs zu See- und Flussufer gefordert. Auch sollen See- und Flussufer freigehalten und der Ökologie mehr Gewicht gegeben werden. Diese Ziele sind bereits weitgehend erreicht, weshalb diese Verfassungsbestimmung unnötig ist. Gemäss Angaben des Zürcher Regierungsrates aus dem Jahr 2020 sind die Seeuferwege rund um den Pfäffikersee, Greifensee und Türlersee jedenfalls bereits vollständig erstellt. Und gemäss der regionalen Richtplanung sind an den Zürcher Fliessgewässern entlang des Rheins, der Thur, der Glatt und der Sihl keine Lücken in der Uferwegplanung zu schliessen. Einzig entlang der Töss besteht eine rund ein Kilometer lange Lücke, während über die Limmat zwischen Dietikon und Geroldswil eine Querverbindung fehlt.

Nicht überraschend also, dass die Initianten in einem weiteren Verfassungsartikel fordern, dass der Kanton auf Zürcher Kantonsgebiet bis 2050 einen durchgehenden Uferweg rund um den Zürichsee erstellen soll. Auf Zürcher Kantonsgebiet ist gemäss Angaben des Regierungsrates aus dem Jahr 2020 mit knapp 26 Kilometern beinahe die Hälfte des Uferwegs bereits gebaut. Auf weiteren 12,4 km (rund 24% der Gesamtlänge) verläuft der Uferweg auf dem Trottoir entlang der Seestrasse. Für die restlichen 12,6 Kilometer, wo noch Lücken bestehen, wobei für 2,2 Kilometer bereits konkrete Projekte vorhanden sind, soll der Kanton entgegen der bisherigen Praxis ohne finanzielle Beteiligung der betroffenen Gemeinden mit kantonalen Geldern den Bau dieses Wegs realisieren.

Der Regierungsrat rechnet für diesen 12,6 Kilometer langen Uferweg mit Kosten von bis zu 460 Millionen Franken. Fachleute gehen von weit höheren Kosten aus: Die Realisierung eines Seeuferweges könnte demnach Kosten von bis zu 1,5 Milliarden Franken verursachen. So oder so heisst das, dass die Bevölkerung des Kantons Zürich für einen Kilometer dieses Weges zwischen 36,5 und rund 120 Millionen Franken bezahlen müsste.

Privateigentum ist zu schützen

Wie viel der Weg am Ende tatsächlich kosten würde, hängt nicht zuletzt von den Kosten ab, die der Kanton den Grundeigentümern für den Landerwerb und für Entschädigungszahlungen bei Enteignungen bezahlen müsste. Auch ist davon auszugehen, dass viele Eigentümer den Rechtsweg beschreiten werden.

Für den HEV Kanton Zürich ist klar, dass die Rechte der Grundeigentümer bei der Planung des Uferweges zu schützen sind und dass bei einem allfälligen weiteren Bau des Weges der bestmögliche Schutz des Grundeigentums gewahrt werden muss, wie dies in der Bundesverfassung und im Strassengesetz des Kantons Zürich festgehalten ist. Damit wird auch das finanzielle Risiko für den Kanton minimiert.

Erfreuliches Abstimmungsresultat

Vor diesem Hintergrund ist der HEV Kanton Zürich erfreut, dass eine Mehrheit des Kantonsrates bestehend aus SVP, FDP, Mitte, EDU und Teilen der GLP auf Antrag des Regierungsrates die Uferinitiative abgelehnt und dem in der Verfassung garantierten Schutz des Eigentums Sorge getragen hat. Der HEV Kanton Zürich wird sich im Abstimmungskampf dafür einsetzen, dass auch die Zürcher Stimmbevölkerung diese eigentumsfeindliche Volksinitiative ablehnt.

Autor

Albert Leiser

Direktor Hauseigentümerverband Kanton Zürich

Warenkorb

 Artikel