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HEV Kanton Zürich verzichtet auf Referendum beim Wassergesetz

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Der Vorstand des Hauseigentümerverbandes Kanton Zürich hat an seiner letzten Sitzung des Jahres 2022 beschlossen, auf ein Referendum gegen das Wassergesetz zu verzichten. Der Verband wird aber die Umsetzung des Gesetzes genau verfolgen und sicherstellen, dass die Interessen der Haus- und Grundeigentümerinnen und -eigentümer gewahrt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, wird sich der HEV Kanton Zürich politische oder rechtliche Schritte vorbehalten.

Am 12. Dezember 2022 hat der Kantonsrat das Wassergesetz in der Schlussabstimmung einstimmig angenommen. Damit erhält der Kanton Zürich ein Gesetz, das in gewissen Bereichen über den Volksentscheid vom Februar 2019 hinausgeht, haben doch Regierungs- und Kantonsrat neue, grüne Akzente gesetzt. Dies betrifft insbesondere den "Schicksalsparagraphen" 17, bei dem es um die Gewässerraumfestlegung geht. Neu soll nur "nach Möglichkeit" auf bestehende Nutzungen Rücksicht genommen werden – und nicht, wie von unserem Verband angeregt, unter grösstmöglicher Schonung des privaten Grundeigentums sowie unter Rücksichtnahme auf bestehende Nutzungen.

Der HEV Kanton Zürich hat vor diesem Hintergrund zur Kenntnis nehmen müssen, dass sowohl seine kritischen Einwendungen als auch seine konstruktiven Vorschläge für ein ausgewogenes Wassergesetz, das nebst ökologischen Anliegen auch die Interessen der Haus- und Grundeigentümer angemessen berücksichtigt, im Gesetzgebungsprozess auf wenig Resonanz gestossen sind. Der Verband nimmt gleichzeitig ebenfalls zur Kenntnis, dass Regierungs- und Kantonsrat offenbar der Auffassung sind, dass das vorliegende Gesetz die Interessen der Haus- und Grundeigentümer in genügender Art und Weise berücksichtigt. Ob dem tatsächlich so ist, wird indes erst die Zukunft zeigen.

HEV Kanton Zürich beobachtet Umsetzung genau

Der HEV Kanton Zürich wird die Umsetzung des neuen Wassergesetzes jedenfalls aufmerksam beobachten und ein wachsames Auge darauf werfen, was diese neuen gesetzlichen Vorgaben in der Praxis für Konsequenzen haben werden – namentlich auch für Haus- und Grundeigentümer. Sollten deren Interessen verletzt werden, behält sich der Verband entsprechende politische oder rechtliche Schritte vor. Um insbesondere die Siedlungsverdichtung nach innen nicht zusätzlich zu erschweren, rufen wir den Regierungsrat an dieser Stelle dazu auf, bei der Festlegung des Gewässerraums bei sogenannten eingedolten Gewässern Augenmass walten zu lassen und auf eine Festlegung wann immer möglich zu verzichten. Dies ist gemäss der Gewässerschutzverordnung des Bundes ausdrücklich erlaubt.

Autor

Albert Leiser

Direktor Hauseigentümerverband Kanton Zürich

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