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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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HEV wehrt sich gegen Neubewertungen

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Geht es nach dem Kanton, sollen die Vermögenssteuer- und Eigenmietwerte von Liegenschaften erhöht werden. Der Hauseigentümerverband ist dagegen und stellt eine Reihe von Forderungen.

Der Zürcher Regierungsrat will den Steuerwert der Liegenschaften und den Eigenmietwert neu festsetzen. Er begründet dies damit, dass an der geltenden Weisung seit 2009 keinerlei Anpassungen gemacht worden und die Steuerwerte vieler Liegenschaften im Kanton heute viel niedriger als ihre tatsächlichen Verkehrswerte seien. Deshalb beauftragte die Finanzdirektion die Firma Wüest Partner AG, neue Bewertungsregeln zu erarbeiten.

Laut diesem Gutachten würde bei Einfamilienhäusern der Steuerwert durchschnittlich um 49 Prozent und der Eigenmietwert um 11 Prozent erhöht. Bei Eigentumswohnungen betragen die durchschnittlichen Erhöhungen beim Steuerwert 48 Prozent und beim Eigenmietwert 10 Prozent. Berechnungen zufolge erwarten Kanton und Gemeinden durch die Anpassungen jährliche Zusatzeinnahmen von 170 Millionen Franken. Die Neubewertung soll mit der Steuerperiode 2025 in Kraft gesetzt werden.

«Anpassungen zur Unzeit»

Mit diesem Vorhaben kann der Hauseigentümerverband (HEV) Region Winterthur wenig anfangen. In einer ausführlichen Stellungnahme zur Vernehmlassung wehrt er sich dagegen. So kämen die geplanten Anpassungen zur Unzeit, da National- und Ständerat derzeit daran seien, auf Bundesebene die Modalitäten für die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwertes auszuarbeiten. Ein entsprechender Erlass könne nach aktuellem Fahrplan im kommenden Sommer/Herbst erwartet werden. «Es ergibt deshalb keinen Sinn, für das Steuerjahr 2025 eine höhere Besteuerung des Eigenmietwerts zu fordern, wenn dieser kurze Zeit später abgeschafft werden soll», schreibt der HEV in seiner Stellungnahme. Die Überarbeitung der Eigenmietwerte solle deshalb so lange sistiert werden, bis die eidgenössischen Räte Klarheit über eine allfällige Abschaffung geschaffen hätten.

Dies ist aber nur eine von mehreren Forderungen des Hauseigentümerverbands. So verlangt er, dass der Eigenmietwert bei langjährigen Wohneigentümern sogar gesenkt werde, weil diese sonst gegenüber langjährigen Mietern benachteiligt seien. Sollte die Regierung dem nicht zustimmen, dürfe eine Anpassung zumindest erst bei einer Handänderung erfolgen. Weiter brauche es wieder eine Härtefallklausel – eine solche wurde 2023 abgeschafft. Und schliesslich müssten die steuerlichen Mehreinnahmen aufgrund der geplanten Anpassungen wieder den Hauseigentümern zugutekommen. «Konkret sollen die Mittel zur Förderung des Wohneigentums verwendet werden», heisst es weiter. Die Vernehmlassung zur Neubewertung der Liegenschaften (Weisung 2025) dauert noch bis morgen Mittwoch.

Andelfinger Zeitung

Die Andelfinger Zeitung berichtet in der Ausgabe vom 7. Mai 2024 über die Neubewertung der Liegenschaften und Eigenmietwerte im Kanton Zürich sowie über die Forderungen vom Hauseigentümerverband Region Winterthur, welche in der Stellungnahme vom HEV zur Vernehmlassung der Weisung 2025 eingereicht wurden.

Weitere Informationen und die gesamte Stellungnahme vom Hauseigentümerverband: Neubewertung der Liegenschaften und Eigenmietwerte im Kanton Zürich

Andelfinger Zeitung vom 7. Mai 2024

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HEV wehrt sich gegen Neubewertungen

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