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ISOS – Eine ewige Baustelle

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Ein Hauptziel der Teilrevision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes vom Juni 2012 war die Förderung der Siedlungsentwicklung nach innen, um die weitere Zersiedelung und den Verbrauch von Landwirtschaftsflächen zu begrenzen. Gleichzeitig erschwert die im Natur- und Heimatschutzgesetz festgehaltene Zielsetzung, ein Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder zu erstellen, die Erreichung dieser raumplanerischen Ziele. Es besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf, um die Widersprüche auszuräumen.

Mit der stetigen Erweiterung des Bundesinventars der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) und der faktischen Unterschutzstellung teils ganzer Siedlungen wird die Verdichtung vielerorts enorm erschwert oder gar verunmöglicht. In der Stadt Zürich sind beispielsweise mittlerweile drei Viertel der Siedlungsfläche durch das ISOS erfasst. Für 76 Prozent aller Bauzonen gelten Erhaltungsziele. Das bedeutet, dass sie nicht einfach umgebaut oder verändert werden dürfen, sondern dass die Baubehörde für solche Projekte Auflagen erlässt.

Gleichzeitig soll mit dem vor bald zehn Jahren in Kraft getretenen Raumplanungsgesetz die Verdichtung nach innen forciert werden. Die wachsende Schweizer Bevölkerung soll in Zukunft vorwiegend in den bereits bestehenden Baugebieten untergebracht werden. Soll eine Verdichtung in städtischen Gebieten angestrebt werden, um die Grünflächen auf der Landschaft zu schützen, besteht beim ISOS folglich dringend Handlungsbedarf.

Mehrere Vorstösse auf nationaler Ebene

Bereits Anfang 2017 habe ich daher im Nationalrat die parlamentarische Initiative «Verdichtung ermöglichen. Beim ISOS Schwerpunkte setzen» eingereicht, damit es beim Schutz von Ortsbildern auch Ausnahmen geben kann. Dies vor allem dann, wenn ein öffentliches Interesse dem Schutzziel entgegensteht. Die Verdichtung nach innen soll hierbei ein solches öffentliches Interesse darstellen. Es geht nicht darum, den Ortsbildschutz komplett auszuhebeln, aber die Schutzmassnahmen dürfen nicht so weit gehen, dass jegliche Innenentwicklung verunmöglicht wird.

Gleichzeitig hat Nationalrat Gregor Rutz einen ähnlichen Vorstoss eingereicht, der Zielkonflikte und Widersprüche im ISOS ebenfalls beseitigen möchte. Damit die Innenverdichtung gelingen kann, muss es dafür klare Regeln geben, welche Gebäude ins ISOS aufgenommen werden. Dies verlangt eine Motion von Fabio Regazzi, Nationalrat und Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes. Heute wird weder im Gesetz noch in einer Verordnung verbindlich festgelegt, weshalb und nach welchen Kriterien ein Ortsbild überhaupt ins ISOS aufgenommen wird. Es ist notwendig, dass ein verbindlicher Kriterienkatalog in der Verordnung über das ISOS geschaffen wird, da dieses stetig erweitert und ganze Siedlungen faktisch unter Schutz gestellt werden. Dies erschwert die Verdichtung oder verunmöglicht sie gar.

Widersprüche ausräumen

Eine verstärkte Interessenabwägung tut in der Raumplanung generell not. Vorab ist nun das Bundesparlament gefordert, Zielkonflikte und Widersprüche zwischen dem raumplanerischen Auftrag der inneren Verdichtung einerseits und den Vorgaben des ISOS auszuräumen. So kann das Hauptziel des revidierten Raumplanungsgesetzes verwirklicht und eine Verdichtung in den Städten erreicht werden.

Autor

Hans Egloff

ehemaliger Nationalrat, Präsident Hauseigentümerverband Kanton Zürich und Hauseigentümerverband Schweiz

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