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Kanton Zürich: Energetische Sanierungen sollen weiterhin steuerlich abzugsfähig bleiben

Datum

Mit der Abschaffung des Eigenmietwerts per 1. Januar 2029 droht auch das Ende der steuerlichen Abzugsfähigkeit energetischer Sanierungen. Dabei hat das Parlament den Kantonen bewusst die Möglichkeit eingeräumt, diese bewährten Abzüge bis 2050 beizubehalten. Eine breite Allianz im Zürcher Kantonsrat fordert diese Steuerabzüge beizubehalten und energetische Investitionen in den Gebäudepark zu fördern.

Mit der Motion KR-Nr. 227/2026 liegt dem Zürcher Kantonsrat ein Vorstoss vor, der für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von grosser Bedeutung ist. Die Motion verlangt, dass Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen auch nach der Abschaffung des Eigenmietwerts weiterhin steuerlich abzugsfähig bleiben. Der Hauseigentümerverband begrüsst dieses Anliegen ausdrücklich.

Bemerkenswert ist die breite politische Unterstützung. Eingereicht wurde die Motion von Sonja Rueff-Frenkel (FDP), Ueli Bamert (SVP), Marzena Kopp (Die Mitte), Cristina Cortellini (GLP) und Donato Scognamiglio (EVP). Damit wird der Vorstoss von Vertreterinnen und Vertretern des gesamten politischen Spektrums von mitte bis rechts getragen. Dies zeigt deutlich, dass die Bedeutung von Steuerabzügen für energetische Investitionen über Parteigrenzen hinweg anerkannt wird.

Am 28. September 2025 wurde mit einer deutlichen Zustimmung von 57,7 Prozent der Stimmbevölkerung und klaren Mehrheit der Kantone die Abschaffung des Eigenmietwerts beschlossen. Der Systemwechsel tritt am 1. Januar 2029 in Kraft. Gleichzeitig entfallen die bisherigen Abzugsmöglichkeiten für Unterhaltskosten bei selbstgenutztem Wohneigentum. Ohne kantonale Gegenmassnahmen wären davon auch Investitionen in Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen betroffen.

Genau für diesen Fall hat das vom Parlament ausgearbeitete und vom Schweizer Stimmvolk angenommene Gesetz eine wichtige Ausnahme geschaffen. Die Kantone können die steuerliche Abzugsfähigkeit energetischer Investitionen bis längstens 2050 beibehalten. Diese Möglichkeit wurde nicht zufällig geschaffen. Sie ist Ausdruck der politischen Erkenntnis, dass energetische Sanierungen auch nach der Abschaffung des Eigenmietwerts weiterhin gefördert werden sollen. Im Kanton Zürich wurde die gesamte Vorlage mit 61,2 Prozent noch deutlicher angenommen als im Schweizer Durchschnitt.

Bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen der Eigenmietwertabschaffung ging die Eidgenössische Steuerverwaltung davon aus, dass die Kantone die bestehenden Steuerabzüge für Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen beibehalten. Die dem Stimmvolk präsentierten Finanzzahlen beruhten somit auf der Annahme, dass diese Abzüge auch künftig bestehen. Wer der Abschaffung des Eigenmietwerts zugestimmt hat, tat dies folglich in Kenntnis einer Vorlage, bei der die steuerliche Förderung energetischer Sanierungen weiterhin vorgesehen war. Es wäre deshalb kaum im Sinne der damaligen Abstimmung, wenn der Kanton Zürich nun ausgerechnet auf dieses vom Bund ausdrücklich vorgesehene Instrument verzichten würde.

Eine Motion im Zürcher Kantonsrat fordert die Beibehaltung von Steuerabzügen für energetische Sanierungen.

Steuerliche Anreize für energetische Massnahmen sind richtig und sinnvoll. Die Schweiz hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 Netto Null bei den Treibhausgasemissionen zu erreichen. Dieses Ziel wird nur erreichbar sein, wenn möglichst viele Gebäude energetisch modernisiert werden. Der Ersatz fossiler Heizungen, die Verbesserung der Gebäudehülle oder Investitionen in erneuerbare Energien erfordern erhebliche private Investitionen. Steuerliche Anreize helfen dabei, solche Investitionen auszulösen und zu beschleunigen.

Dabei handelt es sich nicht um ein Instrument, das nur für den Kanton Zürich wichtig wäre. Alle Kantone stehen vor der gleichen Herausforderung, ihren Gebäudepark klimafreundlicher zu gestalten. Entsprechend prüfen bereits verschiedene Kantone, die vom Bund geschaffene Möglichkeit zu nutzen und energetische Investitionen auch nach Ende 2028 weiterhin steuerlich zu fördern oder haben es bereits beschlossen. Gerade deshalb wäre es kaum nachvollziehbar, wenn ausgerechnet der bevölkerungsreichste Kanton der Schweiz auf dieses bewährte Instrument verzichten würde.

Hinzu kommt ein weiterer Vorteil. Steuerliche Abzüge sind einfach, effizient und unbürokratisch. Im Gegensatz zu Förderprogrammen müssen Hauseigentümer keine Gesuche einreichen und keine vorgängigen Bewilligungsverfahren durchlaufen. Die Investitionen werden getätigt und anschliessend im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht. Das reduziert den administrativen Aufwand für Eigentümer und Behörden gleichermassen.

Im Abstimmungskampf zur Abschaffung des Eigenmietwerts wurde zudem wiederholt darauf hingewiesen, dass energetische Abzüge erhalten bleiben sollen. Auch das Argument, dass steuerliche Abzüge die transparente Abrechnung von Arbeiten fördern, wurde dabei regelmässig angeführt. Vor allem aber schaffen sie einen wirksamen Investitionsanreiz und unterstützen Hauseigentümer dabei, ihre Gebäude energetisch zu modernisieren.

Die Motion KR-Nr. 227/2026 setzt genau dort an, wo der Bund den Kantonen bewusst Handlungsspielraum eingeräumt hat. Sie verbindet steuerliche Anreize mit Klima- und Energiepolitik und stärkt die Investitionsbereitschaft in den Schweizer Gebäudepark. Wer das Netto-Null-Ziel ernst nimmt und gleichzeitig auf pragmatische statt bürokratische Lösungen setzt, sollte diesen Vorstoss unterstützen. Der Zürcher Kantonsrat hat nun die Gelegenheit, ein klares Zeichen für sinnvolle Anreize statt zusätzliche Hürden zu setzen.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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