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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Kantonsrat – Rückblick und Ausblick

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Blickt man in die Schlagzeilen der letzten Wochen, ja Monate, könnte man annehmen, dass das Wassergesetz sei das wichtigste Thema der ablaufenden Legislatur. In der Tat wäre es ein bedeutendes, zukunftsweisendes Gesetz gewesen. Leider gelten nach dem Nein der Stimmenden das alte Wasserwirtschafts- und das Gewässerschutzgesetz. Die in den beiden Vorstösse «Augenmass beim Hochwasserschutz» aus 2015 und «Keine Gewässerräume werden enteignet» von 2012 (!) zum Ausdruck gebrachten Befürchtungen sind wieder aktuell, um administrativem Übereifer zu begegnen.

Die ersten zwei Jahre standen ganz im Zeichen der Finanzpolitik. Es ging darum, den Haushalt des Kantons über die nächsten 4 Jahre ins Gleichgewicht zu bringen. Die Regierung hat dazu die Leistungsüberprüfung 16 (Lü16) mit einer Vielzahl kleinerer und grösserer Sparmassnahmen vorgelegt und dabei dem Kantonsrat einige Vorschläge für Mehreinnahmen unterbreitet, denen er zugestimmt hat. Dazu gehört u.a. die Senkung des Pendlerabzugs, welcher dank der FDP bei 5'000 Franken limitiert wurde. Andere Vorschläge wie die Reduktion der Einlagen in den Verkehrsfonds wurden durch das Volk wieder korrigiert. Die über eine Verordnungsänderung eingeforderte Dividendenpflicht der EKZ wird erstmals 2020 greifen, nachdem im letzten Herbst das Gesetz entsprechend angepasst wurde. Unsere öffentlich-rechtliche Anstalt wird sich nun gewinnstrebig am Markt verhalten müssen. Wie immer man zu den einzelnen Massnahmen stand, Lü16 zeigt insgesamt Wirkung, wenn auch möglicherweise nicht genug, denn die Forderungen an die öffentliche Hand steigen und die Verwaltung findet immer neue Wege, Empfehlungen, Richtlinien, welche nicht nur Kosten bei Gewerbe und Privaten generieren, sondern eben auch beim Staat.

Offen bleibt die Frage, ob wir mit diesen Eingriffen in den Staatshaushalt genug getan haben, um die Attraktivität der Standortes Zürich zu erhalten und auszubauen. Sicher ist nur, dass das die Ausgaben etwas langsamer wachsen als bis anhin, aber sie steigen eben immer noch stärker als die Einnahmen. Solange dieses Missverhältnis anhält, sind wir ständig gefordert, Mittel und Wege zu finden, um das Wachstum des Staatshaushaltes zu bremsen.

Raumplanerische Themen sind zum Dauerbrenner geworden. Wir beraten in immer enger werdenden Abständen Teilrevisionen des Gesamtrichtplans. Aus freisinniger Sicht ist dies oft verbunden mit der Herausforderung, den Schutz des Privateigentums hochzuhalten. Vor dieser Aufgabe standen wir auch beim Strassengesetz, nachdem das Bundesgericht das uneingeschränkte Enteignungsverbot im Zusammenhang mit dem Bau eines Seeuferwegs aufgehoben hat. Die nun geltende Änderung schützt das Eigentum optimal, weil sie das Prinzip der Verhältnismässigkeit einhält.

Noch in der zu Ende gehenden Legislatur sollte die Kreditvorlage für den Rosengartentunnel in der Stadt Zürich beschlossen werden. Eine freisinnige Motion hat dies 2012 verlangt. (Die Mühlen der Politik…) Bis Ende April 2019 muss der Kanton ein Gesetz über Mehrwertabgaben auf Neueinzonungen festlegen. Eine heisse Kartoffel, denn der regierungsrätliche Entwurf sieht vor, über die Minimalregelung nach eidgenössischem Raumplanungsgesetz hinauszugehen. Eine weitere, entscheidungsreife Vorlage ist das Gesetz zur Nutzung des Untergrundes. Es regelt die Exploration in einer grösseren Tiefe von mehr als 1000m für Geothermie, Erdöl- oder Erdgasprospektion oder den Abbau von Bodenschätzen. Auch hier war es der Kantonsrat, der auf den Erlass drängte unter Berücksichtigung des nötigen Schutzes vor Schäden an Gebäuden oder Infrastrukturanlagen.

Anderen Vorstössen ist - noch - kein Erfolg beschieden. So warten wir immer noch, dass der Damm im Ellikerfeld gebaut wird. Auch im Bereich der öffentlichen Bauten würden wir uns eine stärkere Nutzung von einheimischem Holz wünschen.

In der kommenden Legislatur wird es darum gehen, die Erschliessung des Innovationsparks auf den Weg zu bringen und der Stiftung Innovationspark einen Darlehenskredit mit Rückzahlungsverpflichtung für den zeitnahen Umbau der bestehenden Hallen zu gewähren. Das wird der Stiftung erlauben, bald eigene Mittel im nötigen Umfang zu erwirtschaften bis die ersten Baufelder in Betrieb genommen werden können.

2022, im dritten Jahr der neuen Legislatur will die Nagra ihren Entscheid bekannt geben, in welcher Region ein geologisches Tiefenlager geplant werden bzw. für welchen Standort sie eine Rahmenbewilligungsgesuch ausarbeiten will. Zwei der Regionen liegen im Kanton Zürich, Nördlich Lägern und Zürich Nordost.

Erneut werden wir uns mit Teilrevisionen des Gesamtrichtplans befassen müssen. Verkehr, Ver- und Entsorgung werden wieder im Mittelpunkt stehen. Zudem steht die Totalrevision des Strassengesetzes an. Energiefragen dürften wieder stärker in den Fokus der kantonalen Politik rücken. Bekanntlich sollen die Musterenergievorschriften der Energiedirektorenkonferenz in das Energiegesetzes eingefügt werden. Für mich als liberaler Politiker und Präsident HEV Winterthur ist klar, dass sich die staatlichen Eingriffe bei Altbauten in Grenzen halten müssen. Es sind Anreize zu setzen und keine Verbote oder Gebote zu erlassen.

Ohne Zweifel werden der kantonale Entwicklungs- und Finanzplanung und die zugehörigen Budgets die Gemüter bewegen. Angekündigt ist eine Steuerfusssenkung für Alle um 2 Prozentpunkte. Das ist eine erfreuliche Perspektive.

Autor

Martin Farner-Brandenberger

Kantonsrat und Präsident Hauseigentümerverband Region Winterthur

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