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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Keine Eile beim Heizungsersatz

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Werden Ölheizungen verboten und muss ich mein Hausdach mit Sonnenkollektoren ausrüsten? Diese und ähnliche Fragen bewegen Haus- und Wohneigentümer, seit am 21. Mai 2017 die Energiestrategie 2050 angenommen wurde. Welche Auswirkungen dies auf die Hauseigentümer haben kann, zeigen die Musterenergievorschriften der Kantone im Energiebereich, die MuKEn 2014. Die Zürcher Baudirektion hat aufgrund der MuKEn 2014 ein neues Energiegesetz ausgearbeitet, welches bis am 19. Oktober 2018 zur Vernehmlassung aufliegt. Der Hauseigentümerverband wird in seiner Stellungnahme auf die Bedürfnisse der Haus- und Wohneigentümer hinweisen und zu strenge Vorschriften ablehnen.

Hauseigentümer befürchten, dass mit dem neuen Energiegesetz ein Ersatz von Ölheizungen verboten wird. Viele überlegen sich deswegen, ihre Heizung jetzt schon zu ersetzen, auch wenn sie noch funktioniert. Das ist gut für die Heizungsfirmen, welche sich über volle Auftragsbücher freuen können, ist jedoch ein ökonomischer Unsinn. Was sollen aber Hauseigentümer machen, welche weiterhin ihr Haus mit einer Ölheizung betreiben möchten? Muss die Heizung sofort ersetzt werden, oder kann damit noch abgewartet werden?

Dass das neue Energiegesetz im Kanton Zürich Auflagen und Verbote für die Hauseigentümer bringen wird, ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Wie diese aussehen, und ab wann diese in Kraft treten werden, ist aber noch unklar. Der Entwurf der Baudirektion sieht vor, dass beim Ersatz einer alten Öl- oder Gasheizung durch ein neues fossiles Heizsystem ein Wärmeanteil von mindestens 10 Prozent durch erneuerbare Energie gedeckt werden muss. Ob diese Vorschrift beim Ersatz von Ölheizungen nach der Vernehmlassung und Behandlung im Kantonsrat noch Bestand haben wird, oder sogar weiter verschärft wird, kann heute noch nicht vorhergesagt werden. Es ist auch gut möglich, dass zum neuen Energiegesetz das Referendum ergriffen wird und es zu einer Volksabstimmung kommt.

Im Juni 2018 wurde in den Kantonen Solothurn und Luzern über zwei sehr unterschiedliche Energiegesetze abgestimmt. In Solothurn wurde ein sehr strenges Gesetz, welches für die Haus- und Wohneigentümer einschneidende Folgen gehabt hätte und vom HEV bekämpft wurde, mit 70 Prozent wuchtig abgelehnt. Ein weniger strenges Gesetz wurde dagegen in Luzern mit 59 Prozent angenommen. Diese beiden Abstimmungen zeigen, dass der Zürcher Kantonsrat gut beraten ist, wenn kein zu restriktives Energiegesetz beschlossen wird. Die Schweizerinnen und Schweizer befürworten zwar einen Wechsel in der Energiepolitik, dieser sollte aber verträglich sein für die Haus- und Wohneigentümer.

Bis das neue Energiegesetz in Kraft tritt, wird noch viel Wasser die Limmat und Eulach hinabfliessen. Zuerst wird die Vorlage in der kantonsrätlichen Kommission beraten, anschliessend kann der Kantonsrat die Energiegesetzänderung beschliessen. Bevor das Gesetz dann in Kraft tritt, muss noch die Verordnung genehmigt werden und es wird eine zweckmässigen Vorlauffrist geben. Damit werden die neuen Vorschriften kaum vor Mitte 2021 in Kraft treten. Eine Volksabstimmung würde diesen Termin noch weiter nach hinten verschieben.

Für betroffene Haus- und Wohneigentümer besteht damit kein Zeitdruck. Es ist sicher sinnvoll, sich bereits heute Gedanken zu machen, wie die Heizung einmal ersetzt werden soll und welche Alternativen möglich wären. Sie müssen aber nicht auf Vorrat die funktionierende Heizung ersetzen, dafür bleibt noch genügend Zeit. Wie bei vielen Themen gilt auch beim neuen Energiegesetz: Gut Ding will Weile haben.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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