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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Kommunale räumliche Energieplanung

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Die kommunale Energieplanung bildet für Gemeinden ein behördenverbindliches Instrument, welches den künftigen Energiebedarf abbilden und die räumliche Koordination des Angebots an erneuerbaren Energien und Abwärme zukunftsorientiert sicherstellen soll. Dabei ist diese Planung mit der strukturellen Entwicklung einer Gemeinde abzustimmen. Bestandteil einer Energieplanung sind nebst den Planungsberichten mit Zielen, Interessensabwägungen und Wirkungsabschätzungen, auch Plankarten, welche lageabhängig die beabsichtigte Energienutzung und deren Potential visualisiert, und entsprechende Massnahmenblätter, welche die Umsetzung der Behörden im Zeitraum von 15 Jahren konkretisieren. In zahlreichen Gemeinden im Kanton Zürich wird aktuell die Energieplanung stark vorangetrieben. Auch der Bund drängt darauf, die Schweiz im Bereich der Fernwärme voranzubringen und das Potential der dabei entstehenden Energieeffizienz besser auszuschöpfen. Die Resultate aus der Energieplanung liefern Energieversorgern entscheidende Grundlageninformationen, um eine Versorgungslösung in einer Gemeinde realisieren zu können. Auf der Basis der Energieplanung erstellen diese eine Machbarkeitsstudie, welche das Vorhaben der Fernwärmeerzeugung konkretisieren soll.

Gemeinden mit angestrebter Neuentwicklung und Verdichtung der Zentren und den Immobilienentwicklern, welche diese Entwicklung oft mit Hilfe von Gestaltungsplänen, überhaupt ermöglichen, bietet die Energieplanung eine wichtige Grundlage zur Planung der idealen Energieversorgung. Auch für Hauseigentümer liefert die visualisierte Energieplanungskarte eine wichtige Entscheidungsgrundlage für die individuelle Energieversorgung. Die von den Energieversorgern erstellte Machbarkeitsstudie ermöglicht es zugleich, den interessierten Grundeigentümer bereits ein verbindliches Angebot zu offerieren. Für Energieversorger kann von daher eine weitsichtige Energieplanung ein Ansporn sein, die Fernwärme voranzutreiben, zumal diese darauf angewiesen sind, genügend Abnehmer einer Fernwärme zu finden. In verdichteten Neubaugebieten lohnt sich der Anschluss oft sehr rasch, in anderen Gebieten, in welcher zwar ein grosses Abnahmepotential besteht, eine umfassende Sanierung jedoch noch nicht unmittelbar bevorsteht, sind Überzeugungskraft und entsprechende Anreize von entscheidender Bedeutung.

Eine Gemeinde kann dabei die Umsetzung der Wärmeversorgung massgebend unterstützen. Sie kann eigene öffentliche Bauten mit grösserem Energieverbrauch an ein Wärmeverbund anschliessen und so in der Startphase einen wertvollen Beitrag leisten, einen solchen Verbund überhaupt zu ermöglichen. Weiter kann sie erste Energieberatungen für Grundeigentümer anbieten, welche diese auf der Suche nach der an ihrem Standort geeigneten Energielieferanten unterstützen soll. Nebst diesen niederschwelligen Angeboten der Gemeinden steht ihr sowohl das Mittel von Anreizschaffung durch Förderprogrammen als auch schliesslich das Mittel der Anschlusspflicht bei Neubauten, indem Energiezonen in der kommunalen, grundeigentümerverbindlichen Bau- und Zonenordnung definiert werden.

Erfreulicherweise setzen viele Gemeinden im Kanton Zürich vermehrt auf eine proaktive und beratende Informationspolitik gegenüber den Haus- und Grundeigentümern, teilweise mit Unterstützung von gezielten Förderprogrammen, anstatt auf Zwangsmassnahmen. Der Kanton Zürich unterstützt beispielsweise Grundeigentümer durch einen finanziellen Beitrag, falls diese sich an ein Wärmenetz mit erneuerbaren Energien oder Abwärme anschliessen, unter zwingender Voraussetzung, dass dabei ein bestehender Heizungsersatz von Öl, Gas oder Elektro vorliegt. Neubauten werden nicht gefördert. Gewisse Gemeinden setzen in gezielten Gebieten auf eine Anschlusspflicht bei Neubauten. Aus persönlicher Überzeugung soll auf ein solches Zwangsmittel verzichtet werden. Dieses erzielt zwar den erwünschten Anschlusseffekt an eine Fernwärme und erreicht so, dass der Energieversorger mit einer Abnahme rechnen darf. Es kann aber gleichzeitig auch wünschenswerte Neubauentwicklung verhindern, was sich schliesslich negativ auf die Energieeffizienz auswirken kann. Eine zukunftsgerichtete Energieversorgung kann nur durch Innovation entstehen.

Abschliessend bedanke ich mich bei allen Mitgliedern des HEV Region Winterthur für das mir entgegenbrachte Vertrauen, welche mir bei der Wahl in den Vorstand ausgesprochen wurde. Ich freue mich auf eine gute und spannende Zusammenarbeit.

Autor

Marco Nuzzi

Stadtpräsident Illnau-Effretikon, Vorstandsmitglied Hauseigentümerverband Region Winterthur und Regionalvertreter Illnau-Effretikon

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