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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Kommunaler Richtplan Winterthur

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Im kommunalen Richtplan wird die weitere Stadtentwicklung von Winterthur bis 2040 festgelegt. In der öffentlichen Auflage hat der Hauseigentümerverband die Interessen der Winterthurer Haus- und Wohneigentümer eingebracht.

Mit dem kommunalen Richtplan werden die wesentlichen Aspekte für die räumliche Entwicklung von Winterthur bis 2040 definiert. Nach der Genehmigung durch die kantonale Baudirektion ist der kommunale Richtplan ein behördenverbindliches Steuerungsinstrument und bestimmt damit die zukünftigen Entscheidungen von Verwaltung und Politik.

Vom 26. September bis zum 27. November 2023 lag der kommunale Richtplan öffentlich auf, und es konnten Einwendungen gemacht werden. Im nächsten Schritt wird der Richtplan aufgrund der eingegangenen Einwendungen vom Stadtrat überarbeitet und veröffentlich. Anschliessend erfolgt die Behandlung im Stadtparlament.

Einwendungen vom Hauseigentümerverband zum Richtplan

Im Rahmen der öffentlichen Auflage hat der HEV Region Winterthur seine Einwendungen zum Richtplan eingereicht. Mit Fokus auf die Interessen der Winterthurer Haus- und Wohneigentümer hat der Hauseigentümerverband folgende Einwendungen platziert.

Wachstum der Stadt Winterthur

Gemäss Richtplan soll die Stadt Winterthur bis 2040 um 15'000 Personen auf rund 135'000 Einwohner wachsen. Gleichzeitig sollen rund 30'000 neue Stellen geschaffen werden, so dass 2040 rund 105'000 Arbeitsplätze in Winterthur bestehen. Der Vergleich mit der bisherigen Entwicklung seit 2000 zeigt, dass die Einwohnerzahl stärker und die Arbeitsplätze weniger stark gewachsen sind als die Prognosen gemäss Richtplan. Weswegen die Einwohnerzahl weniger stark steigen und mehr Arbeitsplätze geschaffen werden sollen als in den vergangenen Jahren wird im Bericht zum Richtplan nicht schlüssig aufgezeigt. Damit besteht das Risiko, dass der Richtplan auf unrealistischen Annahmen basiert und die anfallenden Kosten nicht durch entsprechende Erträge finanziert werden. Es braucht eine nachvollziehbare Strategie, wie das bisherige Bevölkerungswachstum gebremst und mehr Arbeitsplätze geschaffen werden können.

Die Finanzierung der zukünftigen Ausgaben der Stadt Winterthur erfordern entsprechende Steuereinnahmen. Damit diese in ausreichender Höhe anfallen, braucht es aufgrund der geplanten Entwicklungen Steuereinnahmen bei den neu geschaffenen Arbeitsplätzen und ein hohes steuerbares Einkommen bei den Einwohnern. Aus diesem Grund müssen neue Arbeitsplätze von privaten Unternehmen und nicht von der öffentlichen Hand geschaffen werden.

Damit zusätzliche Einwohner mit einem hohen steuerbaren Einkommen nach Winterthur kommen, braucht es ein passendes Wohnungsangebot. Der Hauseigentümerverband fordert, dass das Angebot an Wohneigentum und Mietwohnungen im gehobenen Segment aktiv gefördert wird.

Mobilität

Bereits heute reichen die vorhandenen Strassen für das bestehende Verkehrsaufkommen nicht aus. Privatpersonen und Unternehmer stehen im Stau, wie und auch der öffentliche Verkehr. Mit dem geplanten Wachstum muss die Infrastruktur beim Verkehr zwingend ausgebaut werden.

In den nächsten Jahren wird sich der motorisierte Individualverkehr von Verbrennungsmotoren auf Elektroautos wandeln. Aus diesem Grund ist die im Richtplan geforderte Reduktion des motorisierten Individualverkehrs nicht notwendig, damit bis 2040 das Netto-Null-Ziel erreicht werden kann.

Eine gute Lösung ist den Autoverkehr so schnell wie möglich auf das Autobahnnetz zu führen, um die Innenstadt und das Breitequartier nicht zusätzlich mit Verkehr zu belasten. Aus diesem Grund fordert der Hauseigentümerverband, dass das Projekt Heiligbergtunnel weiterverfolgt und realisiert wird.

Auf- und Umzonungen

Für Auf- und Umzonungen hat die Stadt Winterthur den maximalen Mehrwertausgleich von 40 Prozent beschlossen. Im Kantonsrat wurde für Auf- und Umzonungen ein Rahmen von 0 bis 40 Prozent einvernehmlich beschlossen. Die in Winterthur beschlossenen 40 Prozent stellt somit die maximale Abgabe dar, welche Hauseigentümer für einen erhaltenen Mehrwert durch Auf- oder Umzonungen entrichten müssen. Die im Richtplan aufgeführte zusätzliche Zwangsmassnahme, dass bei Auf- und Umzonungen neben dem Mehrwertausgleich weitere Ausgleichsleistungen geleistet werden müssen, widerspricht dem im Kantonsrat ausgehandelten Kompromiss.

Der Hauseigentümerverband lehnt entschieden ab, dass Hauseigentümer bei Auf- und Umzonungen 20 bis 50 Prozent preisgünstigen Wohn- und Gewerberaum schaffen müssen.

Wohneigentum

In den vergangenen Jahren hat die Stadt Winterthur grosse Anstrengungen unternommen, damit der Anteil vom genossenschaftlichen Wohnungsbau erhöht wird, mit Darlehen und der Zurverfügungstellung von Bauland. Obwohl das Angebot beim Wohneigentum wesentlich tiefer ist als bei Mietwohnungen, wurde Wohneigentum in der Stadt Winterthur dagegen nicht gefördert.

Wohneigentum bietet sowohl den Eigentümern wie auch der Wohngemeinde viele Vorteile. Mit einem guten Angebot beim Wohneigentum wird das Wohnungsangebot in der Stadt Winterthur im gehobenen Segment erweitert, was zu einer positiven Durchmischung der Bevölkerungsstruktur führt und dank dem zusätzlichen Steuersubstrat die Finanzierung der weiteren Entwicklung von Winterthur ermöglicht.

Zur Steigerung der Steuerkraft und der guten Durchmischung der Winterthurer Bevölkerung fordert der Hauseigentümerverband ausdrücklich, dass im Richtplan Gebiete definiert werden, die für gehobenes Wohnen und Wohneigentum ausgeschieden sind.

Richtplan aus Sicht des Hauseigentums

Im Richtplan Winterthur zeigt das Amt für Städtebau auf 226 Seiten in einem hohen Detailierungsgrad die angestrebte zukünftige Weiterentwicklung von Winterthur auf. Beim Lesen der umfangreichen Broschüre fällt auf, dass Wohneigentum oder der private Wohnungsbau für die Stadtregierung bei der weiteren Entwicklung von Winterthur keine nennenswerte Rolle spielt.

Aus Sicht des Hauseigentümerverbands muss Winterthur das Wohneigentum aktiv fördern und braucht die privaten Vermieter, damit für die wachsende Bevölkerung genügend Wohnraum zur Verfügung steht. Warum die Haus- und Wohneigentümer für Winterthur wichtig sind, erläutert HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert im folgenden Leserbrief.

Leserbrief: Das Wohneigentum ging vergessen

Mit dem Richtplan will der Winterthurer Stadtrat die Weichen der Stadtplanung bis 2040 stellen. Im Richtplan ging das Wohneigentum aber vergessen. Auf den 226 Seiten wird nur an einer Stelle das Hauseigentum erwähnt: Hauseigentümer sollen bei Auf- und Umzonungen neben der Mehrwertabgabe auch noch bis 50 Prozent preisgünstigen Wohn- und Geschäftsraum zur Verfügung stellen. Auf keiner Seite und mit keiner Silbe wird dagegen erklärt, wie Wohneigentum ermöglicht werden soll.

Damit Winterthur auch 2040 eine lebenswerte und gut durchmischte Stadt bleibt, sowie alle Ideen vom Amt für Städtebau finanziert werden können, braucht es die Wohneigentümer. Wer Wohneigentum besitzt, wohnt lange am gleichen Ort, engagiert sich in Vereinen, Verbänden und Parteien. Neben hohen Einkommenssteuern bezahlen Hauseigentümer auch Grundstücksgewinnsteuern und vergeben Aufträge an lokale Handwerker.

Der Hauseigentümerverband hat in der Vernehmlassung zum Richtplan Vorschläge eingebracht, wie Wohneigentum in Winterthur gefördert werden kann. Diese Vorschläge kosten keinen Franken bringen aber viele Steuerfranken und Vorteile für Winterthur. Es gibt somit keinen Grund, dass die Förderung von Wohneigentum dem Rotstift zum Opfer fällt.

Leserbrief von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert im Landbote vom 9. Januar 2024.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

Stellungnahme zum kommunalen Richtplan Winterthur

PDF | 149 kB

Einwendungen vom Hauseigentümerverband Region Winterthur zum Richtplan vom 20. November 2023.

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Das Wohneigentum ging vergessen

PDF | 429 kB

Leserbrief von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert im Landbote vom 9. Januar 2024.

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