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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Konkrete Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwertes vor dem Abschluss

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An ihrer gestrigen Sitzung hat die ständerätliche Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) erneut die Abschaffung des Eigenmietwerts debattiert. Der Hauseigentümerverband begrüsst, dass die Kommission die bereits präsentierten Eckwerte bestätigt hat und an ihrer nächsten Sitzung plant, eine Gesetzesvorlage zu verabschieden.

Die WAK-S hat die bereits im August 2018 präsentierten Eckpunkte zur Umsetzung des generellen Systemwechsels bei der Eigenmietwertbesteuerung von selbstgenutzten Wohneigentum am Hauptwohnsitz vorbehaltlos bestätigt.

Nach dem Willen der WAK-S sollen Eigentümer für ihr selbstbewohntes Eigenheim am Hauptwohnsitz zukünftig keinen Eigenmietwert mehr versteuern müssen. Gleichzeitig entfallen konsequenterweise die Abzugsmöglichkeiten in bisheriger Form, z.B. für den Unterhalt oder Versicherungsprämien. Zur Förderung von energetischen Sanierungen, Denkmalpflege und Umweltschutz gibt die Kommission den Kantonen Möglichkeit, die bestehenden Abzugsmöglichkeiten beizubehalten.

Der Hypothekarzinsabzug bei selbstgenutztem Wohneigentum in der bisherigen Form entfällt zukünftig ebenfalls. Gleichzeitig soll ein zeitlich und betragsmässig begrenzter Ersterwerberabzug den Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung erfüllen. Der Hauseigentümerverband begrüsst die Einführung eines Schuldzinsabzugs für Ersterwerber. So wird sichergestellt, dass Wohneigentum für Junge kein Traum bleibt.

Der Hauseigentümerverband vertritt die Ansicht, dass der private Schuldzinsabzug im Zusammenhang mit weiterhin steuerbaren Vermögenserträgen erhalten bleiben muss. Das ist konsequent: Wer einen Ertrag versteuert, muss auch die damit zusammenhängenden Aufwendungen abziehen können. Dies betrifft beispielsweise Erträge aus Zweitwohnungen oder Renditeliegenschaften im Privatvermögen.

Der Präsident des HEV Schweiz, Nationalrat Hans Egloff, begrüsst die Bemühungen der WAK-S: „Um eine politisch tragbare Lösung auszuarbeiten, ist es angemessen, im Rahmen der Vernehmlassung Varianten zum generellen Schuldzinsabzug zur Diskussion zu stellen. Wir erwarten weiterhin gespannt die zügige Präsentation der konkreten Gesetzesvorlage und werden diese im angekündigten Vernehmlassungsverfahren detailliert prüfen.“

Hauseigentümerverband Schweiz

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