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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Leben wir in Absurdistan?

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Würden Sie einen Fernseher kaufen, den Sie nur immer um 10 Uhr für eine Stunde einschalten dürfen? Oder würden Sie ein Velo kaufen, welches Sie nur dreimal in der Woche benutzen dürfen? Nein, Sie sind ja nicht verrückt. Diese Beispiele sind nur erfunden und ich hoffe, dass auch niemand auf solche Ideen kommt. Würden Sie aber einen Parkplatz kaufen, von welchem Sie nur einmal am Tag wegfahren dürfen? Wenn Sie nun denken, solche Sachen können nur in Absurdistan passieren, muss ich Sie leider enttäuschen.

In Bülach werden Eigentumswohnungen verkauft, welche zwischen 700‘000 und 935‘000 Franken kosten. Dazu kann man noch einen Parkplatz für weitere 35‘000 Franken kaufen. Und genau von diesen Parkplätzen darf man als Eigentümer nur einmal pro Tag wegfahren und wieder heimkommen. Am Samstagmorgen den Wochenendeinkauf erledigen, am Nachmittag den Sohn zum Eishockeymatch bringen und nachts die Tochter vom Ausgang abholen; alles zusammen liegt nicht drin. Ist Absurdistan doch vor unserer Haustüre angekommen?

Wenn Sie sich nun fragen, wie dieser Bauherr auf diese absurde Idee kam, kann ich Ihnen versichern, dass dies nicht freiwillig war. Die Stadt Bülach verlangte ein Mobilitätskonzept, damit möglichst viele Bewohner den öffentlichen Verkehr benutzen müssen. Sonst hätte der Bauherr keine Wohnungen erstellen dürfen. Es ist anzunehmen, dass nicht viele Wohnungskäufer einen solchen Parkplatz kaufen wollen. Der Bauherr wird deswegen die Parkplätze mit einem grossen Preisabschlag verkaufen müssen oder wird auf ihnen sitzen bleiben. Diese unsinnige Parkplatzidee wurde sogar ausgezeichnet. Sie erhielt den rostigen Paragraphen 2018 von der IG Freiheit für das unnötigste und überflüssigste Gesetz des Jahres.

In den vergangenen Jahren gab es mehrere Beispiele der Methode „Friss oder stirb“, mit welcher die Gemeinden Auflagen diktierten, damit ein Bauvorhaben realisiert werden durfte. Während die Parkplatz-Nichtbenutzungs-Regel in Bülach mit absurden Auflagen verbunden ist, geht es in der Regel profan um Geld. Die Gemeinde bekommt vom Bauherrn Geld, damit er sein Bauvorhaben realisieren darf. Die Zürich-Versicherung beteiligte sich mit 8,35 Millionen Franken an der Neugestaltung der Hafenpromenade Zürich-Enge und die Implenia gestaltet und unterhält für 6 Millionen Franken Aussenräume im Winterthurer Sulzerareal. Alle diese Vereinbarungen wurden freiwillig geschlossen. Es kann aber angenommen werden, dass sowohl bei der Parkplatzlösung wie auch bei den Millionenbeiträgen an den öffentlichen Raum die Ausgangslage in den Verhandlungen einseitig war. Die Bauherren wollten bauen und die Gemeinde diktierte, was sie dafür wollte.

Schon seit langem bezahlen die Hauseigentümer überdurchschnittlich hohe Steuern an die Gemeinden. In Winterthur bezahlten Hauseigentümer 2017 alleine mit den Grundstückgewinnsteuern 49 Millionen Franken an die Stadt. Damit noch mehr Geld von den Hauseigentümern in die Gemeindekassen fliesst, soll nun noch eine Mehrwertabschöpfung erfolgen, welche wiederum die Hauseigentümer bezahlen müssen. Das Bundesgesetz hat diese bei Einzonungen auf mindestens 20 Prozent festgelegt. Der Kanton Zürich möchte sie nun auch auf Auf- und Umzonungen ausweiten. Den Städten und Gemeinden ist dies aber noch nicht genug, sie wollen die Mehrwertabschöpfung sogar auf 50 Prozent erhöhen.

Sie sehen, die Städte und Gemeinden brauchen Geld und bezahlen soll es der Hauseigentümer. Zuerst mit einer Mehrwertabschöpfung von 50 Prozent, zum Schluss mit der Grundstückgewinnsteuer und zwischendurch gibt es auch noch eine Parkplatz-Nichtbenutzungs-Regel. Absurdistan ist definitiv auch vor Ihrer Haustüre angekommen.

Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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