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Abschaffung Eigenmietwert:

Fakten und Informationen

Mehrwertabgaben als Finanzquelle der öffentlichen Hand

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Die Gemeinde Ossingen plant, bei künftigen Auf- und Umzonungen eine Mehrwertabgabe von bis zu 40% zu erheben. Diese Möglichkeit ist im Mehrwertausgleichgesetz (MAG) des Kantons Zürich verankert, das den Gemeinden erlaubt, bei Auf- und Umzonungen eine Abgabe in der Höhe von bis zu 40% des durch die Planungsmassnahme entstandenen Mehrwert zu erheben – abzüglich eines Freibetrags von 100'000.- Schweizerfranken. Für die betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer ist das ein massiver Eingriff in ihr Eigentum, obwohl sie weder an den rein planerischen Entscheidungen der öffentlichen Hand mitgewirkt noch an ihrem Eigentum etwas geändert haben. Das bedeutet: Die Eigentümerschaft hat nichts gemacht, das Land und die Liegenschaft bleibt dieselbe, aber weil die Gemeinde umplant, werden sie zur Kasse gebeten.

Besonders stossend ist, dass die Gemeinde selbst entscheiden kann, ob und in welcher Höhe sie die Abgabe erhebt. Ossingen scheint hier keinen Mittelweg zu suchen, sondern direkt den Maximalsatz von 40% ins Auge zu fassen. Ein Abzug von 100'000.- Schweizerfranken vom Mehrwert soll zwar helfen, doch der Rest wird geschröpft. Zudem darf die Gemeinde sogenannte Freiflächen definieren – Grundstücke, die von der Abgabe verschont bleiben. Aber auch hier gilt: Nur, wenn der Mehrwert unter 250'000.- Franken liegt, hat man Glück und bleibt von der Abgabe verschont. Wer ein grösseres Grundstück besitzt, muss tief in die eigene Tasche greifen.

Hier stellt sich eine grundsätzliche Frage: Sollen Gemeinden ihre Budgets auf dem Rücken der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer finanzieren? Denn neben der Mehrwertabgabe gibt es ja auch noch die Grundstückgewinnsteuer – eine weitere Abgabe auf Wertzuwächse. Es entsteht der Eindruck, dass jede Gelegenheit genutzt wird, um Hauseigentümerschaften zur Finanzierung der öffentlichen Kassen heranzuziehen. Dabei handelt es sich nicht um Einnahmen, die für die Gemeinde planbar sind oder auf regelmässigen Einnahmequellen beruhen, sondern um Einmaleffekte. Aber trotzdem scheint man auf Gemeindeebene schon mit diesem Geld zu rechnen, als sei es garantiert. Man könnte sogar behaupten, dass gezielte Auf- und Umzonungen zur Budgetfinanzierung genutzt werden könnten.

Unabhängig davon, ob eine solche Mehrwertabgabe gerechtfertigt ist oder nicht, sollten Einnahmen solcher Art nicht zur Deckung von laufenden Ausgaben der öffentlichen Hand verwendet werden. Vielmehr sollten sie allenfalls zur Schuldentilgung oder für einmalige Investitionen genutzt werden. Wer laufende Gemeindefinanzen auf solche Einnahmen aufbaut, schafft eine gefährliche Abhängigkeit – auf Kosten derjenigen, die Eigentum besitzen.

Fakt ist, dass das Eigentum von Bürgerinnen und Bürgern betroffen ist und die öffentliche Hand darf nicht leichtfertig damit umgehen. Wenn Ossingen wirklich den Maximalsatz der Mehrwertabgabe umsetzen will, muss sie sich der Kritik stellen: Es geht nicht um Gerechtigkeit, sondern um eine Einnahmequelle auf Kosten derer, die über Jahre Land besessen und gepflegt haben.

Autor

Martin Farner-Brandenberger

Ehemaliger Kantonsrat und Ehrenpräsident Hauseigentümerverband Region Winterthur

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