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Mehrwertausgleich in Russikon

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Die Gemeinde Russikon will einen Mehrwertausgleich einführen, der Gemeinderat beantragt an der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 die maximale Abgabe von 40 Prozent und die kleinstmögliche Freifläche von 1‘200 m2. Durch die kleine Freifläche wären auch viele Einfamilienhausbesitzer und die allermeisten Stockwerkeigentümer von dieser zusätzlichen Abgabe betroffen. Der HEV Region Winterthur hat sich für eine angemessene Lösung eingesetzt und lehnt die geforderte Maximalabgabe entschieden ab.

Aktualisiert: 31. Januar 2023

Kanton kippt Entscheid der Russiker Gemeindeversammlung

Nachdem der Mehrwertausgleich an der Russiker Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 deutlich abgelehnt wurde, hat das Bundesgericht entschieden, dass ein kompletter Verzicht auf einen Mehrwertausgleich nicht möglich sei. Nun hat die Zürcher Baudirektion die Gemeinde Russikon informiert, dass das Abstimmungsresultat der Gemeindeversammlung nicht akzeptiert wird. Zu diesem Entscheid sagt der Russiker Gemeinderat: "Die Gemeindeversammlung hat uns ein klares Signal gegeben, was sie will, aber für uns heisst es weiter abwarten.". Ob ein Verzicht auf einen kommunalen Mehrwertausgleich zulässig ist, hängt von der laufenden Revision des eidgenössischen Raumplanungsgesetzes ab.

Mehr zur aktuellen Situation und zum Entscheid der Zürcher Baudirektion finden Sie am Ende der Seite im Artikel vom Zürcher Oberländer.

Aktualisiert: 31. Januar 2023

Klarer Entscheid: Mehrwertausgleich wird abgelehnt

An der Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022 wurde der vom Gemeinderat beantragte Mehrwertausgleich deutlich abgelehnt. Von den anwesenden 121 Personen lehnten 80 den Mehrwertausgleich ab, damit sagten 66,1 Prozent Nein zur maximalen Vorlage des Gemeinderats. Bei der Vernehmlassung reichte der Hauseigentümerverband und 20 Russikerinnen und Russiker Einwände gegen diese maximale Mehrwertabgabe ein. Der Gemeinderat ging auf diese Einwände nicht ein und brachte die unveränderte Vorlage zur Abstimmung. Das deutliche Resultat zeigt, dass dieses Vorgehen von den Stimmberechtigten nicht goutiert wurde. Der Hauseigentümerverband ist über dieses klare Votum sehr erfreut, da mit der vom Gemeinderat geforderten minimalen Freifläche von nur 1‘200 m2 auch zahlreiche Besitzer von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen von der maximalen Abgabe betroffen gewesen wären.

Mehr zum Entscheid an der Gemeindeversammlung finden Sie am Ende der Seite in den Artikeln vom Zürcher Oberländer und dem Landbote sowie im Leserbrief von HEV-Geschäftsführer Ralph Bauert.

Aktualisiert: 21. Juni 2022

Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2022: Der HEV empfiehlt ein Nein zur maximalen Mehrwertabgabe in Russikon

Anfangs 2022 führte die Gemeinde Russikon eine Vernehmlassung zum Mehrwertausgleich durch. Der Hauseigentümerverband Region Winterthur hat sich an dieser Vernehmlassung beteiligt und in seiner Stellungnahme aufgezeigt, warum die geforderte Maximalabgabe von 40 Prozent nicht angemessen und die Freifläche von 1‘200 m2 zu klein ist.

Für den HEV ist es ein wichtiges Anliegen, dass der Mehrwertausgleich erst ab einer grösseren Grundstücksfläche bezahlt werden muss, damit nicht zu viele Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen davon betroffen sind. Die Vorlage vom Gemeinderat berücksichtigt dieses Anliegen nicht. Mit der kleinstmöglichen Freifläche von 1‘200 m2 werden auch einige Einfamilienhausbesitzer und sehr viele Eigentümer von Eigentumswohnungen von der zusätzlichen Abgabe von 40 Prozent betroffen.

Der Hauseigentümerverband ist enttäuscht, dass der Gemeinderat die Stellungnahme vom HEV, und auch die Stellungnahmen betroffener Russikerinnen und Russikern, nicht berücksichtigt hat und die unveränderte Maximalvariante zur Abstimmung bringt.

Der HEV Region Winterthur empfiehlt am 13.6.2022 ein klares Nein zum Mehrwertausgleich, welcher eine maximale Abgabe von 40 Prozent fordert und auch die „normalen“ Einfamilienhaus- und Eigentumswohnungsbesitzer betrifft.

Aktualisiert: 20. Mai 2022

Raumplanungsgesetz

Im Jahr 2014 hat das Schweizer Stimmvolk das neue Raumplanungsgesetz mit 63 Prozent Ja-Stimmen deutlich angenommen. Das überarbeitete Gesetz soll die Zersiedelung eindämmen und das Kulturland besser schützen. Als Rezept dafür soll das Bauland stärker mobilisiert und die Siedlungsentwicklung nach innen vorangetrieben werden. Künftig dürfen Bauzonen nur noch so gross sein, dass sie den erwarteten Bedarf für die nächsten 15 Jahre abdecken. Sind mehr Flächen vorhanden als voraussichtlich benötigt werden, müssen sie ausgezont werden. Die Kantone erhielten für die Umsetzung der neuen Regeln in ihre Richtpläne fünf Jahre Zeit. Diese Frist ist im Mai 2019 abgelaufen.

Das neue Raumplanungsgesetz verpflichtet die Kantone, auf Grundstücke, die neu der Bauzone zugeordnet werden, eine Mehrwertabgabe von mindestens 20 Prozent zu erheben. Mit den so erhobenen Abgaben sollen unter anderem Eigentümer entschädigt werden, deren Grundstücke ausgezont werden. Die Kantone und Gemeinden können weitergehende Abgaben festsetzen als vom Bund vorgeschrieben. Sie können die Mehrwertabgabe für Einzonungen höher und auch bei Auf- und Umzonungen eine Abgabe festlegen.

Umsetzung im Kanton Zürich

Im Zürcher Kantonsrat wurde das Mehrwertausgleichsgesetz lange debattiert, bis sich die Parteien und Verbände Mitte 2019 auf einen Kompromiss einigen konnten. Für den Hauseigentümerverband war es wichtig, dass insbesondere kleinere Grundeigentümer nicht betroffen sind. Mit dem Kompromiss sollte bei Auf- und Umzonungen in 75 Prozent der Fälle keine Abgabe ausgelöst werden. Ende Oktober 2019 stimmte der Kantonsrat dem kantonalen Mehrwertausgleichsgesetz zu, welches folgende Eckwerte festlegt: Der Kanton erhebt für Einzonungen eine Mehrwertabgabe von 20 Prozent. Die Gemeinden können bei Auf- und Umzonungen eine Mehrwertabgabe von 0 bis 40 Prozent auf des um 100‘000 Franken reduzierten Mehrwerts erheben. Weiter können die Gemeinden eine minimale Grundstücksgrösse bestimmen, ab der ein Ausgleich erhoben wird. Diese sogenannte Freiflächengrenze kann zwischen 1‘200 m2 und 2‘000 m2 betragen. Grundstücke die unter dieser Freiflächengrenze liegen sind grundsätzlich vom Mehrwertausgleich befreit, ausser wenn der Mehrwert über 250‘000 Franken liegt.

Neben der Erhebung eines Mehrwertausgleichs besteht weiterhin die Möglichkeit, dass die Gemeinden den Mehrwertausgleich im Rahmen von städtebaulichen Verträgen regeln. Inhalt dieser städtebaulichen Verträge kann zum Beispiel sein, dass sich die Bauherrschaft an der öffentlichen Infrastruktur oder des Gestaltung des öffentlichen Raums finanziell beteiligt.

Geplante Umsetzung in Russikon

Der Gemeinderat von Russikon hat die geplante Umsetzung für den Mehrwertausgleich Mitte Dezember 2021 öffentlich aufgelegt, bis am 14. Februar 2022 kann sich jedermann dazu äussern. Der Gemeinderat geht bei seinem Vorschlag an die Grenzen des vom Kantonsrat festgelegten Spielraums. Bei der Mehrwertabgabe wird der maximale Satz von 40 Prozent verlangt und die Freiflächengrenze wird am untersten Ende von 1‘200 m2 festgelegt. Damit wären auch viele Einfamilienhausbesitzer und die allermeisten Stockwerkeigentümer von dieser neuen Abgabe betroffen sein.

Mit dem höchstmöglichen Abgabesatz von 40 Prozent und der kleinstmöglichen Freifläche von 1‘200 m2 geht der Gemeinderat von Russikon beim Mehrwertausgleich weiter als viele andere Gemeinden in der Region Winterthur. Sogar die Stadt Illnau-Effretikon begnügte sich mit einer Abgabehöhe von 25 Prozent und einer Freifläche von 2'000 m2.

Der Hauseigentümerverband hat die geplante Umsetzung eingehend geprüft und eine ausführliche Stellungnahme abgegeben. Von der umfassenden Stellungnahme sind nachfolgend die wichtigsten Argumente und die Forderung des Hauseigentümerverbands zusammengefasst.

Stellungnahme HEV Region Winterthur

Weder ist der Bedarf an einer kommunalen Mehrwertabgabe ausgewiesen, oder deren Verwendung genügend bestimmt, noch ein Grund für den Höchstsatz ersichtlich. Insgesamt fehlt eine begründete und überzeugende ökonomische Sichtweise. Es fehlt grundsätzlich eine übergeordnete Sichtweise, in welcher die zusätzliche kommunale Mehrwertabgabe in einen Kontext mit Anreizen für Bauwillige anstelle von neuen massiven Abgaben gesetzt wird. Es handelt sich um eine fiskalische Steuer, die nur von Grundeigentümern erhoben wird für einen Fonds, aus dem allgemeine öffentliche Massnahmen finanziert werden sollen, und dies, obwohl die betroffenen Grundeigentümer keinen massgeblichen Einfluss haben auf Zonenänderungen, die zudem aus öffentlichen Überlegungen heraus (Verdichtung) erfolgen. Entsprechend kommen Auf- und Umzonungen – auf Kostenrisiko der Grundeigentümer – ohnehin auch der Allgemeinheit zugute. Diese kommunale Mehrwertabgabe fällt jeweils nur einmalig an und wirkt sich negativ auf die Realisierung von Bauvorhaben aus. Da ausserdem diese zusätzliche kommunale Steuer nicht zwingend ist, wird sie vom Hauseigentümerverband Region Winterthur abgelehnt.

Somit wird beantragt, auf die geplante Festsetzung einer kommunalen Mehrwertabgabe zu verzichten. Eventualiter, diese auf maximal 20 Prozent festzusetzen und erst ab einer Grundstücksfläche von 2'000 m2 zu erheben.

Stellungnahme HEV zum Mehrwertausgleich Russikon

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Artikel Zürcher Oberländer vom 15. Juni 2022

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Artikel Landbote vom 20. Juni 2022

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Leserbrief Landbote vom 21. Juni 2022

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Artikel Zürcher Oberländer vom 31. Januar 2023

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Autor

Ralph Bauert

Geschäftsführer Hauseigentümerverband Region Winterthur, dipl. Architekt FH, Executive MBA FH, eidg. dipl. Immobilien-Treuhänder

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