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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Mehrwertausgleich Pfäffikon ZH – die Gemeinde als Preistreiber?

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In Pfäffikon kommen auch blaue Zonen.

Wenn es nach dem Willen des Gemeinderates Pfäffikon ZH geht, soll neu eine sogenannte Mehrwertabgabe eingeführt werden. Dabei orientiert er sich für die neue kommunale Steuer unverständlicherweise am Maximalsatz von 40 Prozent.

Gemeinderat lehnt Kompromiss des HEV ab

Im Rahmen der Vernehmlassung ist der Hauseigentümerverband Region Winterthur an den Gemeinderat gelangt. Aus Sicht des HEV Region Winterthur ist ein Bedarf an der neuen Steuer nicht ausgewiesen, dazu ist deren Verwendung nicht klar bestimmt. Die neue Steuer weist zudem viele weitere Nachteile auf und ist mit sehr viel Bürokratie verbunden. Dem Gemeinderat wurde als Kompromiss beantragt, die Steuer auf maximal 20 Prozent fest-zusetzen wie dies beim Kanton bei Neueinzonungen der Fall ist und für Grundstücke ab 2000 m2 zu erheben. Mit Beschluss vom 24. August 2021 lehnt der Gemeinderat den Kompromiss des HEV leider ab.

Gemeinde als Preistreiber

Der Erwerb von Wohneigentum ist ein grosser Wunsch von vielen Personen. Mit der neuen Steuer mit dem Maximalsatz von 40 Prozent, werden die Preise für Wohnungen und damit auch Mieten, weiter erhöht. Im Gegenzug ertönt immer wieder der Ruf nach preisgünstigem Wohnraum. Der Widerspruch ist offensichtlich.

Mieter, Stockwerkeigentümer und Landwirte

Bei einer nächsten Bau- und Zonenordnungsrevision sind mit Sicherheit auch Grundstücke von vielen Hausbesitzern von der neuen Steuer betroffen. Die Vorgaben des kantonalen Raumplanungsgesetzes verlangen, dass eine zukünftige Siedlungsentwicklung nach innen erfolgen muss, das heisst eine Verdichtung im Vordergrund steht. Die neue Steuer wird auch Auswirkungen auf Mieter, Stockwerkeigentümer und Landwirte haben. Der erläuternde Bericht des Gemeinderates zeigt weder Kosten und Nutzen auf und lässt generell sehr viele Fragen offen.

Arealentwicklung Tumbelen Nord – grosse ortsbauliche Chance

Die Entwicklung des Areals Tumbelen Nord, die sehr im Interesse der Gemeinde ist, wird vom Gemeinderat zum Anlass genommen eine neue Steuer einzuführen, die mittelfristig auf viele Grundstücke in der Gemeinde Auswirkungen haben wird. Die Grundeigentümerin tätigt hohe Investitionen, um die Fabrikation vom Dorf in das Industriegebiet zu verlegen. Dies ist für unser Dorf eine grosse Chance! Zum «Lohn» will der Gemeinderat für das Grundstück eine neue Steuer mit einem Maximalsatz von 40 Prozent erheben. Dies nebst vielen weiteren bereits bestehenden Steuern, Abgaben und Gebühren.

Statt einer Abgabe in einen Fonds, der nur sehr eng genutzt werden kann, ist es viel zielführender, wenn der Gemeinderat mit der Grundeigentümerin im Rahmen eines Gestaltungsplans eine Grundsatzvereinbarung abschliessen würde. So wäre die Realisierung eines öffentlichen Anliegens wie z.B. ein Kindergarten im Quartier, ein mögliches Entgegenkommen der Grundeigentümerin.

Beim Areal Tumbelen Süd ist die Gemeinde im Rahmen eines Gestaltungsplans in den Besitz des heutigen Dorfsaals gekommen.

Zurück an den Absender!

Sollte der Gemeinderat weiter an seiner Absicht festhalten, auf Grundstücken eine neue Steuer einzuführen, sollte er dies im Rahmen der nächsten Revision der Bau- und Zonenordnung tun. So sind die Auswirkungen für alle Grundeigentümer ersichtlich. Bis dann steht auch das kantonale Landpreismodell, auf dessen Basis der sogenannte Mehrwert errechnet werden soll. Eine «Lex Tumbelen Nord» ist nicht nötig. Die Gemeinde sollte auch nicht unnötig die Preise treiben, was mit einer neuen Steuer unweigerlich der Fall ist.

Es ist sehr bedauerlich, dass der Gemeinderat nicht auf die Argumente und den Kompromiss des HEV eingegangen ist. Mit einer Rückweisung der Vorlage an der Gemeindeversammlung vom 13. Dezember 2021, hat der Gemeinderat die Möglichkeit, nochmals in Ruhe auf seinen Entscheid zurückzukommen und wenn überhaupt, eine Vorlage auszuarbeiten die transparent ist und die alle Auswirkungen und Konsequenzen mit Kosten und Nutzen aufzeigt.

Der HEV Region Winterthur verfolgt das Thema weiter!

Autor

Hans Heinrich Raths

Vorstandsmitglied Hauseigentümerverband Region Winterthur

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