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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Nationalratskommission unterstützt Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative

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Die zuständige Kommission des Nationalrates unterstützt die Vorlage des Ständerates für einen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Der Hauseigentümerverband begrüsst dies grundsätzlich. Mit den neuen Spezialzonen wird die Flexibilität der Kantone für eine gebietsbezogene Planung und Entwicklung in den verschiedenen Regionen gestärkt. Die von der Kommission vorgeschlagene Beschränkung dieses Gebietsansatzes auf das Berggebiet, lehnt der HEV allerdings entschieden ab. Wichtig ist für den HEV sodann die vom Ständerat aufgenommene Bestimmung, wonach bei Um- und Aufzonungen keine Bundesvorgabe an die Kantone zur Erhebung einer Mehrwertabgabe besteht.

Der Hauseigentümerverband lehnt die Landschaftsinitiative entschieden ab. Damit würde die künftige Entwicklung der Schweiz zu stark behindert. Zudem zeigt die Initiative zwar Probleme auf, bringt jedoch selbst keine Lösungen. Der HEV begrüsst daher, dass die vorberatende Kommission des Nationalrates die Vorlage des Ständerates für einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative bestätigt hat. Der HEV befürwortet insbesondere den gebietsbezogenen Planungs- und Kompensationsansatz. Unter Wahrung des Grundsatzes der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet gibt dieser Ansatz den Kantonen mehr planerischen Gestaltungsspielraum, um auf ihre spezifischen Gegebenheiten besser eingehen zu können. Die traditionelle Raum- und Siedlungsstruktur ist in der Schweiz sehr vielgestaltig. Dies gilt auch für die topographischen, wirtschaftlichen und bevölkerungsbezogenen Umstände. Richtigerweise wird bei diesem Planungsansatz auf eine gebietsbezogene Gesamtbetrachtung abgestellt. Wichtig ist sodann, dass die Anwendung des Planungsansatzes durch die Kantone freiwillig ist.

Beschränkung des Planungsansatzes auf Berggebiet ist falsch

Dieser gebietsbezogene Planungs- und Kompensationsansatz ausserhalb des Baugebiets war vom Bund unter Einbezug von Kantonen und Verbänden ausgearbeitet worden. Es ist aus Sicht des HEV unerlässlich, dass dieses Instrument allen Kantonen zur Verfügung steht. Eine Beschränkung dieses Herzstücks der Revision auf das Berggebiet wird vom HEV entschieden abgelehnt. Die Herausforderungen an eine zukunftsgerichtete Planung des Raums ausserhalb der Bauzonen sind im dichtbesiedelten Mittelland mindestens so gross wie im Berggebiet.

Stabilisierung der Bauten ausserhalb des Baugebiets ist sachgerecht

Der HEV trägt sodann das Stabilisierungsziel für Gebäude im Nichtbaugebiet und eine periodische Berichterstattung der Kantone zu dessen Erreichen mit. Aufwand und Kosten für die vorgeschlagene Erhebung der Bodenversiegelung erachtet der Verband allerdings als unverhältnismässig. Begrüssenswert ist, dass die Kommission die Ausrichtung von Abbruchprämien auf legal erstellte Bauten und Anlagen beschränken will. Die Zahlung von Abbruchprämien aus Steuergeldern für illegal errichtete Bauten, Anlagen oder Ausbauten wäre rechtsstaatlich und aus Gründen der Gleichbehandlung inakzeptabel. Innerhalb der Bauzonen müssen die Eigentümer die Abbruchkosten für legale wie für illegale Bauten ebenso selbst tragen.

Mehrwertabgabe klären

Der HEV setzt sich sodann dafür ein, dass die vom Ständerat festgelegte Klärung betreffend Erhebung von Mehrwertabgaben durch den Nationalrat übernommen wird. Der gesetzgeberische Wille der letzten Revision ist zu bestätigen, wonach die Kantone nur bei Neueinzonungen, nicht aber bei Um- und Aufzonungen, gezwungen sind, Mehrwertabgaben zu erheben. Es gilt zu bedenken, dass im umgekehrten Fall planerische Minderwerte durch Abzonungen sowie Umzonungen von den Eigentümern ebenfalls weitgehend entschädigungslos hingenommen werden müssen.

Medienmitteilung HEV Schweiz

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