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Negative Vorwirkung beim Planen und Bauen soll abgeschafft werden

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Heute hat der Kantonsrat die parlamentarische Initiative (PI) "Änderung der Nutzungsplanung ohne negative Vorwirkung" mit 84 Stimmen vorläufig unterstützt. Mit der PI soll das Planen und Bauen vereinfacht werden, indem die negative Vorwirkung aus dem Planungs- und Baugesetz gestrichen wird. Der HEV Kanton Zürich unterstützt die Abschaffung dieser einschränkenden Regelung. Dadurch erhalten Planer und Bauherren mehr Planungs-, Investitions- und Rechtssicherheit, was eine wichtige Voraussetzung für mehr Wohnraum ist.

Im Zürcher Planungs- und Baugesetz (PBG) gibt es mit der sogenannten negativen Vorwirkung ein gleichermassen sonderbares wie umstrittenes Instrument, das es in keinem anderen Zürcher Gesetz gibt. Denn die negative Vorwirkung hat zur Folge, dass Änderungen in der Nutzungsplanung (Bau- und Zonenordnung) bereits ab dem Zeitpunkt gelten, ab dem eine Gemeinde die Änderungen beantragt hat. In der Praxis bedeutet das, dass Bauherren und Hauseigentümer in Baugesuchen, die noch nicht rechtskräftig bewilligt worden sind, die strengeren Regeln bereits zu berücksichtigen haben, obschon sie noch nicht in Kraft getreten sind.

Negativbeispiel Zürich

Ein Instrument, das von den kommunalen und städtischen Behörden immer wieder angewendet wird. So sorgte etwa erst am 13. März 2025 der Zürcher Stadtrat mit seinen umstrittenen Plänen für eine Teilrevision der städtischen Bau- und Zonenordnung (BZO) für Aufsehen. Mit der BZO-Revision "Baumerhalt" plant er unter anderem, ein Baumfällverbot ab einem Stammumfang von 100 cm einzuführen. Wegen der negativen Vorwirkung ist die neue Regelung aber bereits per sofort in Baugesuchen zu berücksichtigen, was der HEV Kanton Zürich rechtlich als fragwürdig erachtet.

Negative Vorwirkung blockiert Wohnbauprojekte

Die negative Vorwirkung erschwert also, wie das Negativbeispiel Zürich zeigt, Bauvorhaben erheblich und führt zu Unsicherheiten, Einschränkungen und Verzögerungen. Eine solche Regelung erscheint dem HEV Kanton Zürich in Zeiten, in denen viel von Wohnungsknappheit und dem Wunsch nach mehr Wohnraum die Rede ist, absurd.

Es ist daher ein erfreuliches Zeichen, dass sich heute im Kantonsrat eine überparteiliche Allianz rund um die Erstunterzeichnerin Astrid Furrer (FDP, Wädenswil) sowie um die Mitunterzeichner Domenik Ledergerber (SVP, Herrliberg) und Donato Scognamiglio (EVP, Freienstein-Teufen) angeschickt hat, mit einer vorläufigen Unterstützung der PI "Änderung der Nutzungsplanung ohne negative Vorwirkung" diese Regelung aus dem PBG zu streichen.

Rechtssicherheit verbessern und Bauen vereinfachen

Die PI wird nun einer Kommission zu Bericht und Antrag zugewiesen. Der HEV Kanton Zürich verlangt, dass die Kommission die negative Vorwirkung aus dem PBG streicht, indem der Paragraf 234 wie gewünscht angepasst wird. Damit kann der kantonale Gesetzgeber einen wichtigen Beitrag leisten, um bürokratische Hürden abzubauen und das Planen und Bauen in Zukunft zu vereinfachen. Dadurch erhalten Planer und Bauherren mehr Planungs-, Investitions- und Rechtssicherheit, was eine wichtige Voraussetzung für mehr Wohnraum ist.

Medienmitteilung HEV Kanton Zürich

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