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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Netto Null

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Man muss sich Ziele setzen, wenn man etwas erreichen will. Tut dies ein Unternehmer, so trägt er alle Lasten, um seine Ziele zu realisieren selber. Beim Staat ist das anders. Er setzt Ziele, welche andere, nämlich die Steuerzahlenden, zu finanzieren haben. Ganz besonders trifft dies zu, wenn es um Wohneigentum geht. Bauen in der Schweiz ist teuer. Im letzten Jahr sind die Preise so stark gestiegen wie seit 2014 nicht mehr. Das hat viele Gründe. Einer davon sind die zahlreichen baurechtlichen Auflagen, die heute befolgt werden müssen. Eine Steigerung der Wohnkosten stehen für Eigentümer und Mieterschaft ins Haus aufgrund der zu erwartenden Gesetzgebung im Bereich Energie und Klimaschutz.

Im Zürcher Energiegesetz ist das Ziel, den Ausstoss von CO2 auf 2,2 Tonnen bis 2050 zu senken, festgeschrieben. Gemäss Energieplanungsbericht sind wir auf Zielkurs – dank den Investitionen in energetische Sanierungen von Gebäuden und dank des Umstandes, dass bei Neubauten kaum mehr fossile Heizungen eingebaut werden. Im Rahmen der Budgetfestsetzung hat der Kantonsrat die CO2-Ziele verschärft. Der Ausstoss pro Kopf von 4,4 Tonnen im Jahr 2020 soll bis 2023 auf 3,9 Tonnen gesenkt werden. Der Regierungsrat hatte mit 4,3 Tonnen pro Kopf am Ende dieser Periode geplant.

Was kommt?

Noch ist nicht klar, welche neuen Auflagen auf die Wohneigentümer im Kanton zukommen werden. Die Anpassung des Entwurfs für eine Revision des kantonalen Energiegesetzes aufgrund der Vernehmlassungen liegt noch nicht vor. Baudirektor Neukom hält das geltende CO2-Ziel für veraltet. Auch aus Bern ist aus den Beratungen für das neue CO2-zu hören, dass dem Gebäudebereich ein Absenkziel von 51% des CO2-Ausstosses bis 2027 aufgebürdet werden soll. Zudem hat Bundespräsidentin Sommaruga erklärt, dass bis 2050 für den Ausstoss von CO2 «Netto Null» erreicht werden soll. Der Weg dahin ist jedoch noch kaum definiert. Das sieht auch unser Energieminister so. In einem Interview hält er fest: «Wir wissen noch nicht im Detail, wie die Netto-Null-Gesellschaft aussieht. (Martin Neukom)»

Der Teufel steckt…..

Diese Details können durchaus beunruhigend sein. Weniger für Bauwillige, wohl aber für aktuelle Liegenschaftenbesitzer. Die Energiestrategie 2050 und die MuKEN 2014 der Kantone sehen weitreichende Eingriffe vor. Im Entwurf zum Zürcher Energiegesetz fehlen die meisten von ihnen. Man kann nur hoffen, dass das so bleibt. Das Verbot von Elektroboilern ist erfreulicherweise nicht drin. Das wäre auch im Zusammenhang mit der Speicherung von überschüssigem Solarstrom vom eigenen Dach unsinnig. Sie können auch bei so genannten Micro-Grids, wie verschiedene Pilotversuche zeigen, einen wertvollen Beitrag leisten.

Beinahverbot für Ölheizung

Das CO2-Gesetz sieht in seiner aktuellen Fassung durch den Nationalrat vor, ab 2026 den Einbau neuer Ölheizungen zu verbieten. Ab 2023 soll ein CO2-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Mit anderen Worten, wer ein gut isoliertes Haus hat, kann noch bis 2026 eine neue Ölheizung installieren lassen. Das ist kein Plädoyer für neue fossile Heizungen, sondern eines dafür, das Kind nicht mit dem Bade auszuschütten.

Ökonomisch sind energetische Sanierungen eine Herausforderung. Die Amortisation der hohen Investitionskosten durch tiefere Betriebskosten erstreckt sich über viele Jahre. Das wirkt für viele Hausbesitzer abschreckend.

Innovative Lösungen?

Wir brauchen Kriterien, keine Verbote. Weder faktische noch indirekte. Wer eine höhere Rate bei Gebäudesanierungen will, muss Anreize setzen. Finanziell und steuerlich. Der Zürcher Regierungsrat plant, wieder kantonale Förderbeiträge für neue erneuerbare Energien auf 20 Millionen aufzustocken. Das wird kaum zu flächendeckender energetischer Sanierung führen, da die individuellen Förderbeiträge beschränkt sind. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass es sich weitgehend um Mitnahmeeffekte handelt.

Gefragt sind innovativere Lösungen zur Entlastung von Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern. Contractinglösungen, bei welcher Dritter die Investition übernehmen und den Eigentümern die Betriebskosten überbinden, bewähren sich bislang nur für Grossüberbauungen. Für den Eigenheimbesitzer ist dies kaum realistisch.

Autor

Martin Farner-Brandenberger

Kantonsrat und Präsident Hauseigentümerverband Region Winterthur

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