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Bericht Wohneigentum Region Winterthur 2024

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Parkplatzverordnung Winterthur

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Verbesserungsfähig für Bewohnende und private Bauherren

Der Winterthurer Stadtrat hat die neue Parkplatzverordnung zur Vernehmlassung aufgelegt. Der Hauseigentümerverband Region Winterthur hat die neue Parkplatzverordnung geprüft und seine Einwendungen dem Stadtrat mitgeteilt. Gegenüber der letzten Parkplatzverordnung, welche 2015 vom Stimmvolk klar abgelehnt wurde, ist die Zweitauflage der Parkplatzverordnung deutlich verbessert worden. Aus Sicht der Bewohnenden der Stadt Winterthur und der privaten Bauherren weist die Zweitauflage jedoch ein paar Mängel auf, welche allerdings ohne Nachteil für die Gesamtlösung korrigiert werden können.

Mehr Parkplätze für Bewohnende

Die gewählten Reduktionsfaktoren für Parkplätze von Bewohnenden sind nicht erforderlich und belasten zudem den öffentlichen Grund. Der Kanton empfiehlt bei diesen Parkplätzen keine Reduktion, da diese keinen Mehrverkehr generieren und auch das Bundesgericht hat bereits mehrfach festgestellt, dass ein ausreichender Zusammenhang zwischen Parkplatzanzahl und Luftqualität nicht besteht. Jeder Bewohnende von Winterthur soll deswegen selber entscheiden können, ob sie oder er ein Auto besitzen möchten und dieses sollte dann auch auf dem privaten Grund parkiert werden können. Anderenfalls müssten diese Autos in der blauen Zone abgestellt werden, was den öffentlichen Grund übermassig beansprucht. Zudem sollten für jedes Einfamilienhaus immer mindestens zwei Parkplätze zulässig sein.

Vermeidung von unnötiger Bürokratie

In den vergangenen Jahren wurde mit den bewilligungsfreien Kleinbauten ein wichtiger Schritt zum Abbau von unnötiger Bürokratie gemacht. Damit die Parkplatzverordnung für private Bauherren einfach gehandhabt werden kann, sind unnötige Vorschriften weiterhin zu vermeiden. Eine Regelung für Motorräder kann weggelassen werden, da diese auch auf Autoparkplätzen abgestellt werden können. Zudem kann ohne Nachteil auch auf Veloparkplätze bei Ein- und Zweifamilienhäusern verzichtet werden. Die Gestaltung und Platzierung von Auto- und Veloabstellplätzen sind zudem dem Eigentümer zu überlassen und nicht in einer Parkplatzverordnung zu regeln.

Fazit für den HEV Region Winterthur

Der HEV Region Winterthur begrüsst die überabeitete Parkplatzverordnung, sieht aber ein paar Verbesserungsmöglichkeiten für die Bewohnenden der Stadt Winterthur und für die privaten Bauherren. Insbesondere sollen Parkplätze für Bewohnende nicht übermässig eingeschränkt und unnötige bürokratische Vorschriften weggelassen werden. Können diese Schwachpunkte verbessert werden, kann der HEV Region Winterthur die neue Parkplatzverordnung unterstützen.

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