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Pensionskassen-Vorbezug: Das sollten Sie wissen

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Sind die Eigenmittel zur Finanzierung von Wohneigentum knapp, eröffnet ein Vorbezug aus der Pensionskasse neue Möglichkeiten. Die Kehrseite: weniger Altersrente, teilweise auch schlechtere Leistungen bei Invalidität oder Tod. Um Ihre finanzielle Zukunft dennoch abzusichern, müssen Sie selbst aktiv werden.

Damit Ihr Wohntraum wahr werden kann, sollten zwei Dinge gegeben sein: Tragbarkeit und genug Eigenkapital. Ihr Eigenheim ist tragbar, wenn die Wohnkosten (Zinsen, Amortisation, Rücklagen usw.) höchstens ein Drittel Ihres Bruttoeinkommens betragen. Ausreichend Eigenkapital heisst, Sie können mindestens 20 Prozent des Kaufpreises aus eigenen Mitteln bezahlen. Wer zu wenig Geld zur Verfügung hat, greift oft auf Vorsorgekapital zurück.

Voraussetzungen für einen Vorbezug

Gemäss der sogenannten Wohneigentumsförderung darf für selbst bewohntes Wohneigentum Kapital aus der Pensionskasse (2. Säule) verwendet werden. Ein Vorbezug beträgt mindestens CHF 20'000, ab Alter 50 ist der Bezug auch nach oben begrenzt. Pensionskassengelder lassen sich höchstens alle fünf Jahre beziehen.

Vorteile eines Vorbezugs

Geld aus der Pensionskasse (PK) wird als Eigenkapital angerechnet. Dabei darf höchstens die Hälfte der Eigenmittel aus der Pensionskasse stammen. Gerade junge Familien erreichen das erforderliche Eigenkapital oft nur dank eines PK-Vorbezugs. Ein Vorbezug kann auch dazu dienen, eine kleinere Hypothek aufnehmen zu müssen – denn so zahlen Sie weniger Hypothekarzinsen.

Nachteile eines Vorbezugs

Der Vorbezug muss versteuert werden, und zwar im selben Jahr und aus eigenen Mitteln. Doch das grösste Problem ist die Verschlechterung der Vorsorgesituation: Sie werden später weniger Altersrente erhalten – möglicherweise auch weniger Leistungen bei Invalidität oder Tod. Im Rahmen einer individuellen Vorsorgeanalyse lässt sich klären, welche Lücken durch den Vorbezug entstehen, und welche Massnahmen sinnvoll sind, um Familie und Eigenheim trotzdem gut abzusichern.

Tipp 1: Privates Alterskapital aufbauen

Sie können das vorbezogene Geld erneut ansparen und der Pensionskasse zurückzahlen. Nach der Rückzahlung wären Sie wieder gleich gut abgesichert wie vor dem Bezug. Aus steuerlicher Sicht ist es jedoch attraktiver, stattdessen alternatives Alterskapital in der 3. Säule aufzubauen. Nach Ausschöpfen des jährlichen 3a-Maximalbeitrags (gebundene Vorsorge) bietet sich die Säule 3b (freie Vorsorge) an: Sie punktet vor allem mit ihrer Flexibilität.

Tipp 2: Kapital in Aktien anlegen

Überlegen Sie sich, einen Teil Ihres Vermögens in der 3. Säule in breit diversifizierte Aktien zu investieren. Besonders interessant ist dies bei einem langen Anlagehorizont, da kurzfristige Schwankungen über die Jahre und Jahrzehnte ausgeglichen werden. Sie entscheiden selbst, wie Sie Rendite und Risiko für sich ausbalancieren möchten. Gerne zeigen wir Ihnen in einer kostenlosen Beratung, wie Sie Ihre Vorsorge optimieren können.

Tipp 3: Risiken gezielt versichern

Eine Krankheit oder ein Unfall können die Finanzierung Ihrer Immobilie in Schieflage bringen: Mit dem verminderten Einkommen ist die Tragbarkeit plötzlich nicht mehr gegeben. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor gravierenden Lohnausfällen. Die Todesfallversicherung sorgt dafür, dass selbst im Falle Ihres Todes laufende Kredite zurückbezahlt werden und das Eigenheim Ihrer Familie erhalten bleibt.

Verpfändung statt Vorbezug?

Prüfen Sie ausserdem, ob Sie Ihr Pensionskassenkapital verpfänden statt vorbeziehen können. Der grosse Vorteil: Durch die Verpfändung wird kein Vorsorgekapital entnommen – dieses dient lediglich der Bank, die Ihnen Geld leiht, als Sicherheit. Das heisst, die versicherten Leistungen bleiben unverändert. Achtung: Eine private Risikoversicherung gemäss Tipp 3 empfiehlt sich trotzdem. Denn die gesetzlichen Leistungen aus der 1. und 2. Säule reichen oft nicht aus, um Wohneigentum zu halten.


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Zürcherstrasse 12, 8401 Winterthur
052 224 26 60
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Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen werblichen Inhalt. Für den Inhalt ist ausschliesslich die genannte Unternehmung verantwortlich. Der HEV Region Winterthur ist nicht Absender dieses Beitrags.

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