Sind die Eigenmittel zur Finanzierung von Wohneigentum knapp, eröffnet ein Vorbezug aus der Pensionskasse neue Möglichkeiten. Die Kehrseite: weniger Altersrente, teilweise auch schlechtere Leistungen bei Invalidität oder Tod. Um Ihre finanzielle Zukunft dennoch abzusichern, müssen Sie selbst aktiv werden.
Damit Ihr Wohntraum wahr werden kann, sollten zwei Dinge gegeben sein: Tragbarkeit und genug Eigenkapital. Ihr Eigenheim ist tragbar, wenn die Wohnkosten (Zinsen, Amortisation, Rücklagen usw.) höchstens ein Drittel Ihres Bruttoeinkommens betragen. Ausreichend Eigenkapital heisst, Sie können mindestens 20 Prozent des Kaufpreises aus eigenen Mitteln bezahlen. Wer zu wenig Geld zur Verfügung hat, greift oft auf Vorsorgekapital zurück.
Voraussetzungen für einen Vorbezug
Gemäss der sogenannten Wohneigentumsförderung darf für selbst bewohntes Wohneigentum Kapital aus der Pensionskasse (2. Säule) verwendet werden. Ein Vorbezug beträgt mindestens CHF 20'000, ab Alter 50 ist der Bezug auch nach oben begrenzt. Pensionskassengelder lassen sich höchstens alle fünf Jahre beziehen.
Vorteile eines Vorbezugs
Geld aus der Pensionskasse (PK) wird als Eigenkapital angerechnet. Dabei darf höchstens die Hälfte der Eigenmittel aus der Pensionskasse stammen. Gerade junge Familien erreichen das erforderliche Eigenkapital oft nur dank eines PK-Vorbezugs. Ein Vorbezug kann auch dazu dienen, eine kleinere Hypothek aufnehmen zu müssen – denn so zahlen Sie weniger Hypothekarzinsen.
Nachteile eines Vorbezugs
Der Vorbezug muss versteuert werden, und zwar im selben Jahr und aus eigenen Mitteln. Doch das grösste Problem ist die Verschlechterung der Vorsorgesituation: Sie werden später weniger Altersrente erhalten – möglicherweise auch weniger Leistungen bei Invalidität oder Tod. Im Rahmen einer individuellen Vorsorgeanalyse lässt sich klären, welche Lücken durch den Vorbezug entstehen, und welche Massnahmen sinnvoll sind, um Familie und Eigenheim trotzdem gut abzusichern.
Verpfändung statt Vorbezug?
Prüfen Sie ausserdem, ob Sie Ihr Pensionskassenkapital verpfänden statt vorbeziehen können. Der grosse Vorteil: Durch die Verpfändung wird kein Vorsorgekapital entnommen – dieses dient lediglich der Bank, die Ihnen Geld leiht, als Sicherheit. Das heisst, die versicherten Leistungen bleiben unverändert. Achtung: Eine private Risikoversicherung gemäss Tipp 3 empfiehlt sich trotzdem. Denn die gesetzlichen Leistungen aus der 1. und 2. Säule reichen oft nicht aus, um Wohneigentum zu halten.
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