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Richtplan 2040 Winterthur: Was Hauseigentümer wissen sollten

Autor Dani Romay
Datum

Am 29. November 2026 entscheidet Winterthur über den neuen kommunalen Richtplan. Das Stadtparlament hat ihn im April festgesetzt; nach dem Referendum kommt er vors Volk. Für Private ist der Richtplan nicht direkt verbindlich, für die Behörden hingegen schon. Sein Anhang umfasst 110 Massnahmen. 53 davon sind als programmatische Massnahmen bezeichnet – darunter Studien, Strategien, Konzepte, Testplanungen und Masterpläne.

Der Richtplan gibt damit die Richtung für zahlreiche spätere Planungen, Projekte und Teile der nächsten Bau- und Zonenordnung vor.

Parkplatzabbau wird ausdrücklich zum Instrument

Der Richtplan sieht vor, öffentliche Parkplätze ersatzlos aufzuheben, wenn dadurch etwa mehr Raum für flächeneffiziente Verkehrsmittel, das Stadtklima oder die Aufenthaltsqualität entsteht. Wo wird das nicht der Fall sein?

Auch bestehende öffentliche Parkierungsanlagen wie Parkhäuser sollen bei künftigen Planungen darauf geprüft werden, ob sie aufgehoben werden können. Neue P+R-Anlagen sind nicht vorgesehen; bestehende Angebote an städtischen Bahnhöfen sollen aufgehoben oder zu Bike+Ride umgenutzt werden.

Für Eigentümer ist das sehr konkret: Wo parkieren künftig Besucher, Handwerker, Spitex oder Mieter, wenn der öffentliche Parkraum im Quartier oder in der Stadt allgemein noch knapper wird? Und wird der Druck am Ende auf private Grundstücke verlagert?

Der Autoanteil soll von 42 auf 20 Prozent sinken

Der Richtplan will den Anteil des motorisierten Individualverkehrs bis 2040 von 42 auf rund 20 Prozent halbieren. Die Stadt begründet dies mit dem Netto-Null-Ziel und will Verkehr stärker auf ÖV, Velo und Fussverkehr verlagern.

Gute Alternativen zum Auto sind richtig. Aber für viele Menschen bleibt das Auto im Alltag notwendig – für Arbeit, Familie, Betreuung oder Einkäufe. Es verschwindet nicht einfach, weil es im Richtplan anders geplant ist.

Mehr Vorgaben beim Bauen – wer trägt die Kosten?

Auch beim Bauen setzt der Richtplan neue Leitplanken. Bei geeigneten Auf- und Umzonungen sollen 20 bis 50 Prozent preisgünstiger Wohn- oder Gewerberaum gesichert werden. Für die spätere BZO-Revision sollen zudem Vorgaben zu Grünflächen, Unterbauungen, Baumpflanzungen, Freiraumgestaltung, Regenwasserrückhalt und Versickerung geprüft werden.

Viele dieser Ziele sind einzeln nachvollziehbar. Entscheidend ist aber ihre Summe. Zusätzliche Vorgaben bedeuten zusätzliche Planung, Nachweise und Kosten. Diese verschwinden nicht: Sie werden vom Eigentümer getragen, in ein Projekt eingerechnet oder können dazu beitragen, dass später, kleiner oder gar nicht gebaut wird.

Wer mehr Wohnraum will, muss deshalb auch dafür sorgen, dass Sanierungen, Aufstockungen und Neubauten wirtschaftlich machbar bleiben.

Wie viel Entscheidungsfreiheit bleibt auf dem eigenen Grundstück?

Der Richtplan ist noch keine Bauvorschrift für jedes einzelne Grundstück. Er legt aber fest, in welche Richtung sich spätere verbindliche Regeln entwickeln sollen. Genau deshalb ist er für Hauseigentümer relevant. Die Stadt will bestehende Bauten möglichst erhalten und verschiedene Anforderungen an Freiraum, Begrünung und Klimaanpassung in nachfolgenden Planungen weiter konkretisieren.

Für Eigentümer ist das eine Grundsatzfrage: Wie viel soll die Stadt künftig vorgeben – und wie viel Freiheit bleibt, die eigene Liegenschaft zu sanieren, zu erweitern, neu zu bauen oder an veränderte Bedürfnisse anzupassen?

Der Richtplan wirkt weit über die aktuelle Legislatur hinaus. Es geht nicht nur um abstrakte Stadtplanung, sondern um konkrete Fragen für Eigentümer: Parkierung, Mobilität, Baukosten und die Entscheidungsfreiheit auf dem eigenen Grundstück.

Gerade deshalb lohnt es sich, die Vorlage vom 29. November 2026 genau zu prüfen.

Weitere Informationen zur Abstimmung finden Sie auf: www.soziales-winterthur-erhalten.ch

Autor

Dani Romay

Vorstandsmitglied Gruppe Wohn- und Grundeigentum des Stadtparlaments Winterthur

Abstimmung vom 29. November 2026

  • Der Vorstand des HEV Region Winterthur empfiehlt ein Nein zum kommunalen Richtplan 2040.

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